Neues DRV-Tool: Der „Selbstcheck Erwerbsstatus“ – was IT-Selbstständige wissen müssen
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat ein neues digitales Orientierungstool veröffentlicht: den DRV-Selbstcheck Erwerbsstatus. Das Online-Werkzeug ermöglicht es Auftraggebern und Auftragnehmern, eine erste Tendenz dazu zu ermitteln, ob ein Auftragsverhältnis eher in Richtung selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung weist. Das Tool war bereits länger angekündigt – die DRV hatte es für das erste Quartal 2026 in Aussicht gestellt und dieses Versprechen nun eingelöst.
Wir haben den Selbstcheck Erwerbsstatus durchgespielt, ordnen ihn aus Sicht der IT-Selbstständigkeit ein und vergleichen ihn mit unserem bestehenden DBITS-Scheinselbstständigkeits-Checkup.
Was der Selbstcheck Erwerbsstatus bietet
Der Selbstcheck Erwerbsstatus basiert auf den durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien und fragt rund 30 Aspekte des konkreten Auftragsverhältnisses ab – darunter Arbeitszeitsouveränität, Arbeitsortbestimmung, fachliche Weisungsfreiheit, Vergütungsmodell, Vertretungsregelungen und Haftung. Auf Basis der Antworten errechnet das System eine unverbindliche Tendenz.
Die DRV betont drei zentrale Eigenschaften: Das Tool ist unverbindlich (es wird lediglich eine Tendenz festgestellt), anonym (keine Erfassung persönlicher Daten) und schnell nutzbar. Ausdrücklich ausgenommen von der Nutzung sind Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter und Fremdgeschäftsführer einer GmbH. Am Ende des Durchlaufs weist die DRV selbst darauf hin, dass der Selbstcheck Erwerbsstatus keine rechtsverbindliche Statusfeststellung durch die Clearingstelle ersetzt.
Allein das ist schon ein Nutzen: Man erhält eine strukturierte Übersicht der Fragen, die die DRV bei einer Prüfung stellen kann. Wer sich damit frühzeitig auseinandersetzt, ist im Ernstfall besser vorbereitet.
Positive Signale für die IT-Branche
Bei der Analyse des Fragenkatalogs fallen mehrere Punkte positiv auf, die für die IT-Branche von erheblicher Bedeutung sind.
Stundenvergütung wird nicht per se negativ bewertet. In der Vergangenheit galt eine arbeitszeitbezogene Vergütung (Time & Material) vielen Compliance-Beratern als starkes Indiz für eine Arbeitnehmereigenschaft. Im Selbstcheck Erwerbsstatus führt die Angabe einer Stundenvergütung nicht automatisch zu einer negativen Bewertung – vorausgesetzt, das finanzielle Ausfallrisiko (keine Vergütung bei Krankheit, kein Ausfallhonorar bei AG-seitigen Verzögerungen) liegt beim Auftragnehmer. Das entspricht dem branchenüblichen Standard in der IT-Beratung und ist ein begrüßenswerter Schritt in der behördlichen Realitätswahrnehmung.
Vertretung durch interne Mitarbeiter ist nicht automatisch toxisch. Wenn bei Verhinderung des Freelancers der Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter die Arbeit übernehmen, führt dies im Tool nicht zwangsläufig zu einer negativen Gesamtbewertung. Das ist relevant für IT-Projekte, in denen externe Spezialisten gemeinsam mit internen Entwicklern an derselben Codebasis arbeiten. Fällt der Externe aus, muss das Projekt durch Interne weitergeführt werden – eine unvermeidbare betriebliche Realität, die das Tool nicht mehr pauschal bestraft.
Meldepflicht bei Abwesenheit ist kein Ausschlusskriterium. Selbst wer angibt, sich bei Krankheit oder Urlaub beim Auftraggeber melden zu müssen, erhält nicht automatisch eine negative Tendenz. In der Praxis ist eine solche Abstimmung schlicht professionelle Kommunikation – kein Ausdruck von Weisungsgebundenheit. Dass der Algorithmus dies offenbar berücksichtigt, ist ein positives Signal.
Der blinde Fleck: Die Gesamtsituation fehlt
Der signifikanteste Kritikpunkt am Selbstcheck Erwerbsstatus ist sein eingeschränkter Blickwinkel. Das Tool analysiert nahezu ausschließlich den Mikrokosmos eines konkreten, einzelnen Auftragsverhältnisses: Wie sind die Arbeitszeiten geregelt? Wer bestimmt den Arbeitsort? Werden eigene Arbeitsmittel genutzt?
Was das Tool dabei weitgehend ignoriert, ist die Gesamtsituation des Selbstständigen – sein unternehmerischer Auftritt am Markt. Dieser Aspekt ist in der Rechtsprechung der Sozialgerichte von erheblicher Bedeutung: Betreibt der Freelancer eine professionelle Website? Akquiriert er aktiv? Hat er wechselnde Kunden? Investiert er in eigene Fortbildung? Unterhält er eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Das Tool reduziert diese komplexe unternehmerische Dimension auf eine einzige Frage zur parallelen Tätigkeit für eigene Kunden. Für einen IT-Consultant, der für sechs Monate zu 100 % in einem Kundenprojekt tätig ist, lautet die Antwort hier zwangsläufig „Nein“ – obwohl er davor und danach für andere Auftraggeber gearbeitet hat. Kriterien wie eigene Werbung, eine nachweisbare Kundenhistorie oder unternehmerische Investitionen spielen im Selbstcheck Erwerbsstatus praktisch keine Rolle.
Abstimmung und Zusammenarbeit: Schwer ehrlich zu beantworten
Ein Punkt, der in der Praxis besonders auffällt, betrifft die Fragen zur Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. Das Tool fragt, ob man mit Mitarbeitern des Auftraggebers zusammenarbeiten muss und ob Besprechungen verpflichtend sind. Der Antwortkorridor für eine positive Bewertung scheint hier eng.
In der Realität der IT-Projektarbeit ist fachliche Abstimmung keine Weisungsgebundenheit, sondern eine Notwendigkeit. Niemand entwickelt Software im Vakuum. Anforderungen müssen geklärt, Schnittstellen abgestimmt und Vorarbeiten beim Auftraggeber angestoßen werden. Diese alltägliche Projektkoordination als Indiz für abhängige Beschäftigung zu werten, verkennt die Arbeitsweise moderner Wissensarbeit.
Besonders in agilen Frameworks wie Scrum wird das zum Spannungsfeld: Die Teilnahme an Daily Standups, Sprint Planning und Sprint Reviews ist methodisch erforderlich, nicht optional. IT-Freelancer, die hier wahrheitsgemäß antworten, sammeln potenziell Negativpunkte – obwohl die jüngere Rechtsprechung zeigt, dass agile Zusammenarbeit und Selbstständigkeit sich keineswegs ausschließen müssen.
Einige Fragen passen nicht zu jedem Konstrukt
Auffällig ist auch, dass der Fragenkatalog offenbar ein bestimmtes Arbeitsmodell im Hinterkopf hat – vermutlich die Tätigkeit über einen zwischengeschalteten Vermittler. Fragen wie „Schließen Sie direkt Verträge mit den Kunden des Auftraggebers ab?“ oder „Müssen Sie einen Teil Ihres Honorars an den Auftraggeber abgeben?“ ergeben bei einer direkten Kundenbeziehung wenig Sinn. IT-Selbstständige, die ohne Provider direkt für Endkunden arbeiten, werden manche Fragen als schlecht passend empfinden.
Nutzen im Ernstfall: Ein zusätzliches Argument
Trotz der genannten Einschränkungen hat der Selbstcheck Erwerbsstatus einen handfesten praktischen Nutzen: Wer das Tool durchspielt und das Ergebnis „selbstständige Tätigkeit“ erhält, hat im Falle eines Widerspruchsverfahrens gegen die DRV ein zusätzliches Argument. Wenn das eigene Tool der Behörde eine Tendenz zur Selbstständigkeit feststellt, wird es für Prüfer schwieriger, im gleichen Sachverhalt zu einer gegenteiligen Einschätzung zu kommen. Rechtlich bindend ist das nicht – aber es verschiebt die Argumentationslast.
DRV-Selbstcheck und DBITS-Checkup: Unterschiedliche Ansätze
Der wesentliche Unterschied zwischen dem neuen Selbstcheck Erwerbsstatus und unserem DBITS-Scheinselbstständigkeits-Checkup liegt im methodischen Ansatz.
Der Selbstcheck Erwerbsstatus liefert eine algorithmische Momentaufnahme eines konkreten Auftragsverhältnisses. Er bewertet, wie das aktuelle Projekt auf Basis der BSG-Kriterien tendenziell einzuordnen ist. Der Fokus liegt auf dem Ist-Zustand eines einzelnen Auftrags.
Der DBITS-Checkup verfolgt einen präventiven, handlungsorientierten Ansatz. Er ist weniger als juristisches Urteilsinstrument konzipiert, sondern als Best-Practice-Leitfaden, der IT-Selbstständigen hilft, ihren Außenauftritt und ihr Projekt-Setup vor Projektbeginn so auszurichten, dass das Risiko einer Scheinselbstständigkeit gar nicht erst entsteht. Er umfasst vier Säulen: die Weisungsfreiheit bei der Leistungserbringung, die Vermeidung einer Integration in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers, den unternehmerischen Auftritt als Selbstständiger am Markt sowie eine sauber abgegrenzte Leistungsbeschreibung.
Kurz gesagt: Der DRV-Selbstcheck fragt „Wie sieht es aktuell aus?“. Unser Checkup fragt zusätzlich „Was können Sie aktiv tun, um Ihre Selbstständigkeit abzusichern?“ – und gibt darauf konkrete Antworten.
Empfehlung
Der Selbstcheck Erwerbsstatus ist ein sinnvoller erster Orientierungspunkt, der die Bereitschaft der Rentenversicherung signalisiert, digitaler und transparenter zu werden. IT-Selbstständige sollten das Tool kennen und durchspielen – allein schon, um die Fragen zu kennen, die bei einer Prüfung relevant werden können. Sich ausschließlich darauf zu verlassen, wäre allerdings fahrlässig.
Für eine fundierte Vorbereitung auf Projekte und Vertragsverhandlungen empfehlen wir, ergänzend unseren DBITS-Checkup durchzuführen. Er bietet die ganzheitliche Perspektive, die für eine belastbare Absicherung in der Praxis notwendig ist – insbesondere den Blick auf den eigenen Marktauftritt, der bei einer realen Statusprüfung durch die DRV oder vor Gericht ein entscheidender Faktor sein kann.
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