Der Ampel-Koalitionsvertrag im Licht von Selbständigkeit
Die Koalition steht. Schneller als gedacht haben SPD, Grüne und FDP sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Unter dem Titel: „Mehr Fortschritt wagen“ haben sie ein über 170 Seiten starkes Dokument veröffentlicht. Die PDF-Datei kann beispielsweise bei FragDenStaat heruntergeladen werden: Koalitionsvertrag 2021 – 2025.
- Selbständige, ein wesentlicher Teil von Gesellschaft und Wirtschaft?
- Selbständige gegen Verdienstausfall per Arbeitslosenversicherung schützen?
- Vorsorge für Selbständige durch gesetzliche Versicherungen?
- Selbständigkeit ist nicht selbstverständlich
- Wird endlich Rechtssicherheit für IT-Selbständige geschaffen?
Selbständige, ein wesentlicher Teil von Gesellschaft und Wirtschaft?
Die Koalition wird sich von uns IT-Selbständigen vor allem an folgender Passage messen lassen müssen. Die Passage findet sich im Dokument auf Seite 69 ab Zeile 2256. Dies kann unter Umständen bei anderen Versionen der PDF-Datei abweichen.
„Selbständige sind wesentlicher Teil unserer Gesellschaft und Wirtschaft. Nach der aktuellen Reform des Statusfeststellungverfahrens führen wir im Lichte der Erfahrungen einen Dialog mit Selbständigen und ihren Verbänden, um dieses zu beschleunigen und zu verbessern. Ziel ist, in der digitalen und agilen Arbeitswelt unbürokratisch Rechtssicherheit zu schaffen.“
Selbständige gegen Verdienstausfall per Arbeitslosenversicherung schützen?
Im folgenden Absatz könnte durchscheinen, dass Selbständige immer noch als fehlgeleitete Arbeiter oder Angestellte gelten. Dort heißt es: „Durch einen erleichterten Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung unterstützen wir auch Selbstständige sowie Gründerinnen und Gründer.“
Es kann nicht darum gehen, Selbständige vor Verdienstausfall zu schützen. Es geht vielmehr darum, Formen der finanzielle Vorsorge von Selbständigen bis zu einer festzulegenden Höhe vor staatlichem Zugriff zu schützen. Wie der Begriff „Selbständige“ bereits andeutet, können Menschen durchaus selbständig Vorsorge treffen. Dazu bedarf es keiner staatlichen „Versicherung“.
Während der noch laufenden Pandemie hat die Arbeitslosenversicherung keine Auszahlungen an Selbständige geleistet, die freiwillig versichert waren. Der Grund ist logisch. Ein Selbständiger kann ja nicht arbeitslos werden, also besitzt er auch keine Ansprüche.
Vorsorge für Selbständige durch gesetzliche Versicherungen?
Was die neue Koalition zur Altersabsicherung für Selbständige vereinbart hat, finden Sie auf Seite 75, Zeile 2461. Dort steht:
„Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden. Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren. Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge steht allen Erwerbstätigen offen.“
Selbständigkeit ist nicht selbstverständlich
So weit die für IT-Selbständige wichtigsten Punkte. Alle anderen Themen, wie etwa „Bürgergeld“, „digitaler Aufbruch“ oder Umweltschutz, wird von den einschlägigen Medien ausreichend kommentiert und diskutiert.
Zum Schluss noch der Hinweis auf die Kampagne des Bundesverbands für selbständige Wissensarbeit: „Selbständigkeit ist nicht selbstverständlich. Erwerbsdiversität stärken – Wirtschaftskraft fördern!“. Eine wichtige Aktion, um das Bewusstsein der neuen Regierung darauf zu lenken, dass Selbständigkeit rechtssicher geregelt werden muss.
Wird endlich Rechtssicherheit für IT-Selbständige geschaffen?
Die Deutsche Rentenversicherung behauptet, sich an geltende Gesetze zu halten. Das mag so sein. Doch werfen Gerichtsverfahren wie das hier geschilderte Verfahren gegen die Auftraggeber für einen Werbespot ein Licht darauf, wie stark das Bemühen der DRV ist, das Recht im eigenen Sinne zu interpretieren. Auch das ist ein Grund dafür, dass die kommende Regierung endlich Rechtssicherheit für Selbständige schaffen muss.
Als Neuling in Sachen Selbstständigkeit nehme ich mir gerne einige Wertvolle Tipps mit. Danke dafür.
Lg Alisa