Prüfung strafrechtlicher Schritte gegen DGB Vorstand Hoffmann
Der DBITS hat die Aussagen von DGB Chef Reiner Hoffmann in der Tagesschau von 4.6.2015, bei der er Solo-Selbständige mit Scheinselbständigen gleichsetzt von der Rechtsanwältin Stefanie Ebeling, welche auch der Arbeitsgruppe Scheinselbständigkeit des DBITS e.V. angehört, überprüfen lassen. Dabei ging es darum, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, gegen Herrn Hoffmann vorzugehen.
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Aus Kreisen des DBITS wurde dazu aufgefordert, Herrn Hoffmann wegen übler Nachrede und/der Verunglimpfung einer Gesellschaftsgruppe zur Verantwortung zu ziehen. Der DBITS ist grundsätzlich daran interessiert, die ernsthafte und sachliche Auseinandersetzung mit der Faktenlage zu suchen. Daher sind wir der Aufforderung nachgekommen.
Frau Ebeling berät den DBITS und natürlich seine Mitglieder in rechtlichen Fragen. Auch auf diesem Wege unser Dank an sie.
Ihr Ergebnis: Strafrechtlich kann Herr Hoffmann nicht belangt werden, davon ausgenommen ist natürlich seine politische und gesellschaftliche Verantwortung.
Den Beitrag der Tagesschau finden sie hier.
Das Resultat der Überprüfung im Detail finden Sie hier