Innovation braucht Rechtssicherheit – Warum Berlin jetzt liefern muss.
Eigentlich stand heute Morgen die Analyse des aktuellen Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Selbstständige auf der Agenda. Doch die Zahlen zeigen ein Problem, das weit über die Konjunktur hinausgeht: Die Stimmung ist auf einem historischen Tiefpunkt, weil ein hausgemachter bürokratischer Systemfehler die IT-Wissensarbeit in Deutschland blockiert.
Unser Vorstand Helge Meyer durfte dazu heute live in der n-tv Telebörse an der Frankfurter Börse Stellung beziehen.
Die Blockade der Digitalisierung
IT-Selbstständige sind das Rückgrat moderner Transformationsprojekte. Wir sind die Spezialisten, die gerufen werden, um komplexe Automatisierungen umzusetzen und moderne Software-Architekturen in gewachsene IT-Landschaften zu integrieren. Wir sind die „Feuerwehr“, wenn es in den Projekten brennt. Doch statt uns arbeiten zu lassen, wird uns der Zugang durch Rechtsunsicherheit massiv erschwert.
Der Compliance-Freeze: Wenn Vorstände Angst bekommen
Wie Interview klar benannt: Das Kernproblem liegt in der massiven Verunsicherung auf der Auftraggeberseite. Vorstände von Großkonzernen haben schlichtweg nackte Angst vor drakonischen Strafen. Da das Vorenthalten von Sozialbeiträgen eine Straftat darstellt (§ 266a StGB), gehen Entscheider ins persönliche Haftungsrisiko.
Die fatalen Konsequenzen für den Standort:
Auftragsstopp: Bei Banken, Versicherungen und im Automobilbau bleiben die Türen für externe Experten oft komplett zu – nicht aus mangelndem Bedarf, sondern weil das Rechtsrisiko für die Compliance-Abteilungen und Vorstände nicht getragen werden kann.
Know-how-Abfluss: Projekte werden zunehmend ins Ausland verlagert (Nearshoring/Offshoring). Die Wertschöpfung und die Steuereinnahmen verlassen Deutschland.
ANÜ-Zwang statt Expertise: Eine Lünendonk-Studie belegt es: Während die Zeitarbeit konjunkturell sinkt, steigt die IT-Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) gegen den Trend anderer Branchen um 10 % (aktueller Stand zu 2024). Experten werden in unflexible Konstrukte gepresst, die der modernen Projektrealität nicht entsprechen.
Unsere Forderung: Der digitale Befreiungsschlag
Zusammen mit einem breiten Bündnis (u.a. Bitkom und DIHK) fordert der DBITS e.V. endlich Rechtssicherheit durch Vorsorgefähigkeit.
Wir brauchen einen „Fast-Track“ zur Statusfeststellung. Ein Prozess, der digital und unbürokratisch prüft:
Ist der IT-Experte durch ein entsprechendes Honorarniveau vorsorgefähig?
Liegt ein Nachweis über eine private Altersvorsorge vor?
Wer für sich selbst sorgt, ist nicht schutzbedürftig. Rechtssicherheit für Selbstständige ist ein kostenloses Konjunkturpaket. Es kostet den Staat keinen Cent, würde aber sofort die blockierte Innovationskraft von zehntausenden Experten freisetzen.
Berlin, hörst du zu?
Wie Frank Meyer im Interview fragte: „Hört uns jemand in Berlin?“ Die Konzepte liegen seit Jahren in der Schublade, das Ziel steht schwarz auf weiß im Koalitionsvertrag. Es ist Zeit, den digitalen Stillstand zu beenden.
Werde Teil der Bewegung: Unterstütze unsere Arbeit im Verband. Gemeinsam erhöhen wir den Druck auf die Politik, damit IT-Selbstständigkeit in Deutschland wieder eine Zukunft hat!
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2026/02/vlcsnap-2026-02-06-10h14m12s081.png7201280DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2026-02-06 12:56:002026-02-09 09:52:08DBITS im TV: Unser Vorstand Helge Meyer live in der n-tv Telebörse
Nach wochenlanger Schreibarbeit und vielen langen Diskussionen ist es fertig. Und es ist wunderbar geworden! Das Positionspapier für mehr Rechtssicherheit beim Statusfeststellungsverfahren (SFV). Großer Dank geht zum Beispiel an den Dolmetscherverband, die wirklich gut mit Worten umgehen können und für alles treffende Formulierungen gefunden haben.
Auch von unserer Seite aus kamen Ideen, Korrekturlesungen und letztlich sind wir stolz, dass unsere Idee der Fast-Tracks (credits to Dirk) sich als eine „Schnellprüfung“ im Positionspapier materialisiert hat.
Warum ist das für uns als IT-ler so bedeutend? Die Politiker und speziell die DRV Bund behaupten, dass das SFV 2022 reformiert wurde und nun alles in Ordnung sei. Doch die Realität sieht anders aus. Die Unsicherheiten für Selbstständige bleiben bestehen, Aufträge gehen verloren, und die Bürokratie erschwert das Arbeiten. Deshalb haben wir konkrete Reformvorschläge erarbeitet.
Warum braucht das SFV eine Reform?
Undurchschaubar, unberechenbar, existenzgefährdend – das beschreibt die aktuelle Situation für Selbstständige. Schon bevor ein Verfahren überhaupt durchgeführt wird, entstehen gravierende Probleme: Auftraggeber schrecken vor der Beauftragung zurück, Selbstständige müssen sich durch einen Bürokratie-Dschungel kämpfen, und die Rechtsunsicherheit bedroht Existenzen.
Unsere zentralen Forderungen:
1. Positivkriterien für Selbstständigkeit Im deutschen Recht gibt es keine klare Definition für Selbstständigkeit – sie wird oft nur durch das „Nicht-angestellt-Sein“ bestimmt. Das führt dazu, dass eine Vielzahl von Argumenten gegen Selbstständigkeit ins Feld geführt werden kann. Wir fordern daher klare Positivkriterien, die für eine Selbstständigkeit sprechen, wie:
Höheres Honorar als ein vergleichbarer Arbeitnehmer
Bestehen einer ausreichenden Altersvorsorge
Vorhandensein einer Kapitalgesellschaft
Mehrere Auftraggeber und keine wirtschaftliche Abhängigkeit
Nachweis über Spezialwissen und Berufshaftpflicht
Mitgliedschaft in Berufsverbänden
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2. Fast-Track: Schnellprüfung für Selbstständige Lange Prüfverfahren schaffen unzumutbare Unsicherheiten. Deshalb schlagen wir ein Fast-Track-Verfahren vor, mit dem die DRV in kurzer Zeit feststellen kann, ob eine Detailprüfung überhaupt notwendig ist. Eine Selbstständigkeit sollte dann automatisch anerkannt werden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Nachweis einer freiwilligen einkommensabhängigen Beitragszahlung in die DRV
Nachweis einer hauptberuflich abhängigen Beschäftigung (nebenberufliche Selbstständigkeit)
Nachweis über Altersvorsorgebeiträge gemäß der geplanten Pflichtversicherung für Selbstständige
Nachweis eines hohen Einkommens: Selbstständige, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich mehr als das deutsche Bruttojahresdurchschnittseinkommen (aktuell ca. 51.800 €) verdient haben, gelten als wirtschaftlich nicht schutzbedürftig und benötigen keine Statusfeststellung. Danke an Dirk vom DBITS für diesen wunderbaren Vorschlag.
Erfüllt eine Person eines dieser Kriterien, entfällt das SFV automatisch. Der Status „selbstständig“ ist festgestellt und eine Sozialversicherungspflicht ausgeschlossen.
3. Keine Beitragsnachforderungen unter bestimmten Voraussetzungen Vor 2007 gab es eine Regelung, die verhinderte, dass Auftraggeber hohe Nachzahlungen leisten mussten, wenn sie im Nachhinein mit einer negativen SFV-Einstufung konfrontiert wurden. Diese Regelung (ehem. § 7b SGB IV) muss wieder eingeführt werden, damit Prüfungen in die Zukunft gerichtet sind, statt rückwirkende Sanktionen zu verhängen.
Praxisnahe Umsetzung für ein gerechteres SFV
Wir fordern, dass:
Rechtliche Vorschriften sowie branchenübliche Methoden nicht gegen eine Selbstständigkeit ausgelegt werden
Unternehmerisches Risiko auch in digitalen Berufen angemessen berücksichtigt wird
Selbstständigkeit nicht nur anhand eines einzelnen Auftrags, sondern in der Gesamttätigkeit bewertet wird
Ein Beratungsgremium aus Arbeitgebern und Selbstständigen die Sozialversicherungsträger unterstützt
Die Fragebögen der DRV verständlicher und online ausfüllbar gemacht werden
Anträge auf Selbstständigkeit automatisch genehmigt werden, wenn innerhalb von zwei Monaten kein Widerspruch der DRV erfolgt
Wir haben lange daran gearbeitet, diese Reformvorschläge zu erarbeiten. Nun fordern wir die Politik auf, endlich die Realität von Selbstständigen anzuerkennen und für echte Rechtssicherheit zu sorgen. Unser Positionspapier ist ein Schritt in die richtige Richtung – doch wir brauchen eure Unterstützung, um den nötigen Druck aufzubauen!
Was haltet ihr von unseren Vorschlägen? Diskutiert mit uns in den Kommentaren!
Sarah Ditscher (HAYS AG, Teamleiterin Compliant Sourcing)
Dirk Paschke (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Christian Grümme (IT-Selbstständiger / ANÜ Experte)
Hauptthemen der Diskussion
Die Diskussion behandelte verschiedene Themen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung in der IT-Branche, darunter:
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und seine Auswirkungen
Equal Pay und seine Bedeutung für Leiharbeitnehmende
Höchstüberlassungsdauer und deren Auswirkungen
Statistiken zur Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland
Die Diskussionsteilnehmenden brachten unterschiedliche Perspektiven zu diesen Themen ein, wodurch ein breites Spektrum an Aspekten beleuchtet wurde.
Sarah Ditscher (Hays Compliant Sourcing) gibt einen Überblick
Sarah Ditscher, Teamleiterin Compliant Sourcing bei der Hays AG, gab eine kurze Einführung in die Diskussion, um die Hintergründe der Arbeitnehmerüberlassung zu beleuchten. Sie betonte, dass die Arbeitnehmerüberlassung eine weisungsgebundene Leistungserbringung ermöglicht, bei der Leiharbeitnehmer Weisungen empfangen und erteilen sowie in die Arbeitsorganisation des Kundenunternehmens eingegliedert werden können. Frau Ditscher betonte, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Rahmenbedingungen gesetzlich regelt und es spezifische Regelungen wie Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer gibt. Sie erläuterte, dass Equal Pay sicherstelle, dass Leiharbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Arbeitnehmer des Kundenunternehmens haben. Des Weiteren wies sie auf die Höchstüberlassungsdauer von maximal 18 Monaten hin und betonte, dass nach einer Unterbrechung von 3 Monaten und einem Tag die Uhr für die Höchstüberlassungsdauer neu zu laufen beginnt. Frau Ditscher präsentierte auch Statistiken zur Arbeitnehmerüberlassung, die zeigten, dass der Anteil der Leiharbeitnehmer allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland bei ca. 1% liegt. Sie machte deutlich, dass die Arbeitnehmerüberlassung ein komplexes Thema sei und betonte, dass sie in der Diskussion einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben wolle. Die Einführung von Sarah Ditscher lieferte einen fundierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und statistischen Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung, der den Teilnehmenden einen anschaulichen Einstieg in das komplexe Thema ermöglichte.
Typische Fragestellungen bzgl. ANÜ
Herr Paschke weist darauf hin, dass arbeits- und sozialrechtliche Rechtsprechung nicht auf die Bezeichnung eines Vertrags achte. Selbst wenn ein Vertrag als Werkvertrag bezeichnet wird, kann dies zu Problemen führen, wenn sich die tatsächlichen Umstände als Arbeitnehmerüberlassung herausstellen. Dies kann dazu führen, dass der ehemals Selbstständige behauptet, faktisch in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingegliedert worden zu sein, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Herr Paschke weist auf die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen hin und betont, dass es sein Ziel (und das seiner Kanzlei) sei, mögliche Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden. Er weist auch darauf hin, dass seine Kanzlei eine Vielzahl von Mandanten auf Arbeitgeberseite vertritt, und zwar nicht nur im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, sondern auch in anderen arbeitsrechtlichen Fragen wie der betrieblichen Altersversorgung und dem Betriebsverfassungsrecht.
Widerspruch: ARBEITNEHMERüberlassung und selbstständig?
In der Diskussion wurde der scheinbare Widerspruch zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Selbstständigkeit thematisiert. Sarah Ditscher von der Hays AG betonte, dass es wichtig sei, Menschen nicht in Vertragsverhältnisse zu drängen, in denen sie sich nicht wiederfinden. Sie wies darauf hin, dass sich Lebenssituationen ändern können und Freelancer manchmal wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zurückkehren möchten. In solchen Fällen könne die Arbeitnehmerüberlassung eine gute Alternative sein, da sie weiterhin im Projektgeschäft tätig sein könnten. Frau Ditscher betonte, dass auch die Perspektive der Auftragnehmer berücksichtigt werden müsse und es in Zeiten des Fachkräftemangels schwierig sei, geeignete Personen zu finden. Sie wies aber auch darauf hin, dass niemand in ein Vertragsverhältnis gedrängt werden dürfe, das nicht zur eigenen Situation passe.
Bericht aus der Praxis eines IT-Selbstständigen
Christian Grümme, IT-Selbstständiger, berichtete von seinen Erfahrungen mit der Arbeitnehmerüberlassung. Er berichtete, dass er zuvor fest angestellt war und nebenbei bereits als Freiberufler gearbeitet hatte. Seine Entscheidung, in die Arbeitnehmerüberlassung zu wechseln, war ein Versuch, wie es ist, in einem Unternehmen zu arbeiten, ohne dort fest angestellt zu sein. Rückblickend betrachtete er dies als ein befristetes Projekt, das ihm eine wesentlich bessere Bezahlung bot als eine Festanstellung. Er betonte auch, dass er als Angestellter einige Vorteile hatte, die Selbstständige nicht haben, insbesondere im Hinblick auf die Krankenversicherung. Das Projekt, für das er arbeitete, gehörte größtenteils einem staatlichen Unternehmen, das Bedenken hinsichtlich Scheinselbstständigkeit und Sozialversicherungskosten hatte. Aus diesem Grund entschied sich das Unternehmen, alle Freiberufler durch Arbeitnehmerüberlassung zu ersetzen. Herr Grümme berichtete auch von Spezialisten, die sich gegen die Arbeitnehmerüberlassung wehrten und nur unter bestimmten Bedingungen bereit waren, sie zu akzeptieren.
Ist ANÜ das beste Modell?
In der Diskussion vertrat Sarah Ditscher von der Hays AG die Ansicht, dass Arbeitnehmerüberlassung nicht unbedingt das beste Modell für alle Situationen sei. Sie betonte, dass jede Vertragsform ihre Daseinsberechtigung habe, insbesondere bei kurzfristigen Aufgaben, bei Auftragsspitzen und im operativen Geschäft. Frau Ditscher erläuterte, dass die Arbeitnehmerüberlassung für das klassische Tagesgeschäft, Krankheits- und Urlaubsvertretungen geeignet sei. Sie betonte, dass die Rekrutierung von Fachkräften in der Arbeitnehmerüberlassung aufgrund des Fachkräftemangels sehr schwierig sei. Frau Ditscher betonte, dass es wichtig sei, die Prozesse so zu gestalten, dass die Risiken minimiert werden und die Arbeitnehmerüberlassung nicht immer die beste Lösung sei.
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Politik zu Arbeitnehmerüberlassung
Herr Cronenberg betonte, dass die Arbeitnehmerüberlassung auf der politischen Agenda stehe und es eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag gebe, das Statusfeststellungsverfahren zu überarbeiten. Er erwähnte, dass die Freien Demokraten klare Forderungen in Bezug auf die Selbstständigen in der Wissensarbeit hätten und dass die Plattformrichtlinie der Europäischen Union noch keine Einigung gefunden habe. Herr Cronenberg betonte, dass es wichtig sei, die Selbstständigkeit nicht einzuschränken, sondern Chancen zu eröffnen.
Rainer Rösing auf LinkedIn
Steffen Köhler, Vorstandsmitglied des DBITS und Moderator der Diskussion, erwähnt, dass Rainer Rösing einen Post auf LinkedIn veröffentlicht hat, der zu einer großen Diskussion und Feedback geführt hat. Er erwähnt auch ein öffentlich zugängliches Positionspapier der REWE Group, in dem sie sich um einen rechtssicheren Einsatz von externen Dienstleistern in agilen Projekten bemühen. Herr Köhler betont, dass in agilen Projekten interne und externe Mitarbeiter tendenziell eng zusammenarbeiten, was die Unterscheidung zwischen intern und extern erschwere. Er erwähnt auch, dass Kunden händeringend nach Mitarbeitern suchen, die den IT-Betrieb nach Projekten übernehmen können. Er weist darauf hin, dass die Arbeitnehmerüberlassung auf 18 Monate begrenzt ist und Equal Pay nur ein Aspekt ist, der berücksichtigt werden muss.
Sarah Ditscher ergänzt, dass es keine pauschale Antwort auf die Frage gibt und man immer im Einzelfall schauen muss, was genau die Anforderungen sind und wie die Ausgestaltung in der Praxis aussieht. Sie betont auch, dass das Thema Agilität sehr komplex ist und sie sich mehr Unterstützung von der Politik wünscht.
Rainer Rösing LinkedIn
Stand der Selbstständigkeit in Deutschland
Der Text enthält eine Diskussion über Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit. Die Herausforderungen bei der langfristigen Sicherung von Arbeitskräften, die Flexibilität von Wissensarbeitern und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Dienst- und Werkverträgen werden thematisiert. Auch Probleme bei der Anrechnung von Urlaubs- und Feiertagen sowie beim Wechsel der Kranken- und Rentenversicherung kommen zur Sprache. Die Diskussion zeigt, dass Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit komplexe Themen sind, die sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen vor Herausforderungen stellen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/02/ANUe-in-der-IT_Titelbild-1.png6001200DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2024-02-15 23:43:002024-02-16 15:49:20ANÜ in der IT – Fluch oder Segen? – Videoaufzeichnung
In der heutigen Arbeitswelt, die von Vielfalt und Inklusion geprägt sein sollte, bleibt Altersdiskriminierung ein bedauerliches, aber allzu häufiges Thema. Trotz gesetzlicher Vorschriften und Richtlinien gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zeigt ein jüngst aufgetretener Fall erneut die dringende Notwendigkeit auf, für gerechte Beschäftigungspraktiken zu kämpfen.
Erfahrung unseres Mitglieds zur Altersdiskriminierung
Ein Mitglied unseres Berufsverbandes, dessen herausragende Leistungen und unermüdliche Hingabe in seiner beruflichen Laufbahn unbestritten waren, sah sich plötzlich ohne Vertragsverlängerung konfrontiert – ein Umstand, der scheinbar einzig und allein auf das Alter zurückzuführen ist. Diese Entscheidung wirft nicht nur ernsthafte ethische Fragen auf, sondern unterstreicht auch die tief verwurzelten Praktiken der Altersdiskriminierung, die in vielen Unternehmen weiterhin existieren.
Der tragische Faktor bei diesem Vorfall ist, dass die Entscheidung nicht auf der Basis von Leistung, Fachkenntnissen oder Produktivität getroffen wurde, sondern ausschließlich auf dem Datum der Geburt des Mitarbeiters beruhte. Dieser bedauerliche Vorfall unterstreicht deutlich die Notwendigkeit, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht anhand ihres Alters beurteilen sollten, sondern vielmehr anhand ihrer Kompetenzen, ihres Fachwissens und ihrer Erfolge.
Fehlvorstellung
Die gängige Fehlvorstellung, dass das Alter automatisch mit einem Mangel an Kompetenz oder nachlassender Produktivität einhergeht, muss überwunden werden. Im Gegenteil, die jahrzehntelange Erfahrung und das wertvolle Wissen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen einen unschätzbaren Beitrag für den Erfolg eines Unternehmens dar. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen ihre Beschäftigungspraktiken überdenken und sicherstellen, dass diese frei von jeglicher Form der Diskriminierung sind.
Informiere dich regelmäßig über die wichtigsten News für IT-Freelancer
Der DBITS-Newsletter und unsere LinkedIn-Seite bringen mindestens einmal im Monat Berichte über die wichtigsten Entwicklungen auf dem IT-Freelancer-Markt. Dazu Hinweise, wo du brauchbare Informationen lesen kannst, die deine Geschäftstätigkeit stärken.
Weckruf für Vielfalt und Inklusion
Der Fall des betroffenen Verbandsmitglieds sollte als Weckruf dienen, um aktiv gegen Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen. Es ist an der Zeit, die Arbeitspraktiken zu überdenken, Vorurteile zu überwinden und eine Arbeitsumgebung zu schaffen, in der jeder Mitarbeitende unabhängig von seinem Alter die gleichen Chancen erhält.
Es liegt in der Verantwortung jedes Unternehmens, eine Unternehmenskultur zu schaffen, die Vielfalt und Inklusion fördert. Nur durch solche Maßnahmen kann eine Arbeitswelt geschaffen werden, die auf Gerechtigkeit, Respekt und Fairness basiert. Die Beseitigung von Altersdiskriminierung ist nicht nur ein rechtliches Erfordernis, sondern eine moralische Verpflichtung, um eine gerechtere und gleichberechtigte Arbeitswelt für alle zu schaffen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/12/Altersdiskriminierung.jpg14332150Mariehttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngMarie2023-12-14 12:24:422023-12-17 21:39:10Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz: Ein Weckruf für gerechte Beschäftigungspraktiken
Wann ein IT-Selbstständiger sich selbst zu den IT-Selbstständigen zugehörig fühlt merkt man am ehesten an einer Mitgliedschaft im DBITS e.V. . Wie viele IT-Freiberufler oder Kapitalgesellschaften gibt es, die die Informationstechnologie als ihr Arbeitsfeld definieren würden? Folgende Datensätze geben Hinweise auf die Anzahl von IT-Selbstständigen in Deutschland.
BFB: Wachstum der Freien Berufe als Arbeitgeber im Jahr 2022
Die Zahl der selbstständigen Freiberufler bleibt stabil bei 1.471.000.
Erstmals über sechs Millionen Menschen sind in den Freien Berufen beschäftigt oder selbstständig.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg innerhalb eines Jahres um 3,2 Prozent auf 4.203.000 Personen.
Jede achte Person arbeitet mittlerweile in den Freien Berufen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/12/statistikmitdbits.png8161217DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2023-12-12 10:47:552023-12-16 14:13:31Wie viele IT-Selbstständige gibt es in Deutschland? -Zahlen zur IT-Selbstständigkeit Stand 12/2023
Kürzlich haben wir an einem vom BFB organisierten persönlichen Gespräch mit Frau Gitta Connemann (MdB) von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) und weiteren Vertretern der Freien Berufe teilgenommen. Eine Vielzahl wichtiger Themen wurde diskutiert. Im Mittelpunkt des rund eineinhalbstündigen Gesprächs standen die aktuelle Situation der Freien Berufe und die politischen Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa.
Eine umfassende Herausforderung – Polykrise in den Freien Berufen
Der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), Herr Schmidt, eröffnete das Gespräch und machte auf die aktuellen Herausforderungen in den Freien Berufen aufmerksam. Er betonte, dass wir uns derzeit nicht in einer Krise, sondern in einer umfassenden Polykrise befinden, in der verschiedene Bedrohungen von außen und innen auf die Freien Berufe einwirken. Besonders kritisierte er die wachsende Einflussnahme der Großindustrie auf die Politik und die massiven staatlichen Eingriffe, insbesondere im Bereich der Heilberufe. Diese Herausforderungen erfordern eine aufmerksame Auseinandersetzung seitens der Mitglieder des Bundestages.
Der Mittelstand in Deutschland in Zeiten des Wandels
Frau Gitta Connemann, Mitglied des Bundestages und Vertreterin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), betonte, dass sie an diesem Tag nicht in ihrer Eigenschaft als Mitglied der CDU, sondern im Namen der MIT spricht. MIT steht für den Mittelstand in Deutschland, und Frau Connemann machte deutlich, dass dieser Sektor in den letzten zwei Jahren einen erheblichen Rückgang der Aufträge von bis zu 80% verzeichnete. Viele Unternehmen, die im Mittelstand tätig sind, erwägen sogar einen Rückzug aus Deutschland. Sie wies jedoch darauf hin, dass der Mittelstand oft ortsgebunden ist und eine wesentliche Säule der deutschen Wirtschaft darstellt. In diesen schwierigen Zeiten müssen wir auf Solidarität und Zusammenhalt achten, unabhängig von individuellen Interessen.
Die Mitglieder der MIT sind nicht auf die CDU/CSU beschränkt, sondern umfassen auch parteilose Unterstützer. Im Bundesrat sind immerhin 60 Mitglieder der MIT vertreten, was auf breite Unterstützung für diese Bewegung hinweist. Frau Connemann räumte ein, dass die CDU nicht immer die besten Entscheidungen getroffen hat und Fehler gemacht hat, aber der Preis für diese Fehler ist für die CDU vergleichsweise gering im Vergleich zu den möglichen Auswirkungen auf Deutschland als Ganzes. Dennoch sind Bemühungen im Gange, die Bürokratie abzubauen und den Fachkräftemangel zu bekämpfen.
Herausforderungen und Maßnahmen: Importierter Antisemitismus und Extremismus
Ein weiteres drängendes Thema, das während des Gesprächs zur Sprache kam, ist der importierte Antisemitismus und der wachsende Judenhass, insbesondere in Bezug auf Israel. Frau Connemann betonte die Notwendigkeit entschiedener Maßnahmen in dieser Angelegenheit. Derzeit besteht ein schmales Zeitfenster für bedeutende Entscheidungen, aber die Regierungsparteien der Ampelkoalition sind sich in diesen Fragen nicht einig, und es gibt keine klaren Ansprechpartner.
Die Rolle von Versorgungswerken und der Deutschlandpakt
Frau Connemann unterstrich die Bedeutung von Versorgungswerken und dem Deutschlandpakt als Instrumente zur Sicherung der Zukunft des Mittelstands und zum Schutz von Unternehmern, die zunehmend Bedrohungen, einschließlich Extremismus, ausgesetzt sind. Sie wies darauf hin, dass Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ein Problem darstellen, da sie weder ein politisches Mandat haben noch transparent in Bezug auf ihre Geldgeber sind. Diese NGOs vertreten oft extremistische Positionen und Minderheiten, während die schweigende Mehrheit der Bevölkerung oft nicht gehört wird.
Insgesamt verdeutlichte das Gespräch zwischen uns, als den Vertretern der Freien Berufe und Frau Gitta Connemann die komplexen Herausforderungen, denen sich Politik und Gesellschaft gegenübersehen. Es besteht die Notwendigkeit einer koordinierten Anstrengung, um die Zukunft der Freien Berufe und des Mittelstands in Deutschland zu sichern und gleichzeitig die aufkommenden Bedrohungen und die wachsenden Spannungen in der Gesellschaft zu bewältigen.
Fazit
Die Diskussion unterstreicht die Notwendigkeit von Solidarität und gemeinsamen Maßnahmen, um die Freien Berufe und den Mittelstand zu schützen. Deutschland steht vor komplexen Herausforderungen, erfordert aber koordinierte Anstrengungen und den Abbau von Bürokratie, um die Zukunft zu sichern.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/10/choice-2692575_1280.jpg4741280DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2023-10-20 11:07:242023-10-20 11:46:34Die Zukunft für uns als IT-Freelancer: Ein Gespräch mit Gitta Connemann (MdB)
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