Wo kein Missbrauch entsteht, braucht es kein Eingreifen des Staates* – IT-Experten nicht Ziel der Gesetze zur Arbeitsmarktregulierung
Die Anstrengungen haben sich gelohnt! Die neue Gesetzgebung zur Regelung von Zeitarbeit und Dienst- und Werkverträgen, welche am 01. April 2017 in Kraft tritt, soll das Projektgeschäft – und damit den Einsatz von externen IT-Experten, hochqualifizierte Unternehmensberater und Interimsmanager – nicht einschränken!
