DBITS e.V.
  • Start
  • Blog
  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
    • Selbstständigkeit
      • Scheinselbstständigkeit
    • Steuern und Finanzen
    • Altersvorsorge
    • Fortbildung
  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
    • Über uns
    • Unsere Ziele
    • Organisation
    • Mitgliedschaft
    • Mitgliedervorteile
    • Jetzt Mitglied werden
    • Starke Partnerschaften
    • Satzung
  • PublikationenPublikationen An dieser Stelle finden Sie Publikationen des DBITS, die verbandsintern oder in Rahmen von Kooperationen mit anderen Verbänden und Förderern erarbeitet und veröffentlicht wurden. Interview mit Manuel Höferlin, Spitzenkandidat der FDP Rheinland-Pfalz und selbständiger IT Berater Michael Wowro vom IT Freelancer Magazin und Kerstin Tammling vom DBITS e.V. haben kurz vor der Bundestagswahl 2017 ein Interview mit Manuel Höferlin durchgeführt. Herr Höferlin ist der Spitzenkandidat der FDP Reinland-Pfalz und auch selbständiger IT-Berater. Bei der Bundestagswahl wurde Herr Höferlin als Abgeordneter in den Bundestag gewählt. Lesen Sie das Interview auf der Seite der IT Freelancer Magazins (Klick auf das Logo rechts) oder hier als pdf… IT-Selbständige sind verantwortungsbewusste Unternehmer Im Rahmen der  IT-Freiberuflerstudie 2017 führte Hans Königes, Ressortleiter Jobs & Karriere bei der Computerwoche, ein Interview mit der Vorstandsvorsitzenden des DBITS e.V., Kerstin Tammling. Als Repräsentantin für die IT-Selbständigen wurde sie zur Situation der IT-Selbständigen in Bezug auf die Gesetzgebung zur Scheinselbständigkeit und dem Streben der Selbständigen nach Rechtssicherheit befragt. Weiterlesen → Artikel lesen Viele IT-Selbständige lehnen Zwangsrente ab Zum Thema Rentenversicherungspflicht für Selbständige erschien am 08.02.2017 ein Artikel von Kerstin Tammling auf Computerwoche.de. Sie wendet sich darin gegen die pauschale Einbeziehung der Selbständigen in die Deutsche Rentenversicherung und die Behauptung des BMAS, dass rund…
    • Aktionen & Events
    • Artikel & Statements
    • Interviews
    • Newsletter
  • Mitgliederbereich
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / IT-Freelancer-Knowhow2 / News & Infos

Kategorie für allgemeine News und Informationen, die für IT-Freelancer interessant sein könnten. In dieser Rubrik können beispielsweise Artikel von anderen Websites, etwa von IT-Freelancer-Magazin verlinkt werden.

Offener Brief Teil 3

News & Infos, Scheinselbständigkeit

Im ersten Teil dieser Artikelserie wird über einen von unserem Mitglied Herrn Freundel verfassten umfangreichen offenen Brief und die Reaktion darauf berichtet. Herr Freundel hat seinen Brief in unterschiedlichen Fassungen über den DBITS e.V. an Herrn Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales), an die regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP und an die Oppositionsparteien CDU/CSU sowie Die Linke geschickt. In zweiten Teil wird über die grundsätzlichen Überlegungen eines daraufhin erarbeiteten Lösungsvorschlags berichtet.

In diesem dritten Teil der Artikelserie wird über den von Herrn Freundel erarbeiteten Lösungsvorschlag berichtet.

Der Lösungsvorschlag basiert auf der Einkommenshöhe

Die hier vorgeschlagene Lösung basiert auf der Höhe des zu versteuernden Einkommens als Positiv-Kriterium:

  • Aufgrund der Prämisse „Rentenversicherungs-Pflicht“, ist die soziale Absicherung gewährleistet
  • Liegt das zu versteuernde Einkommen des Erwerbstätigen über einer zu definierenden Grenze, hat der Erwerbstätige die Entscheidung über eine Selbstständigkeit in der eigenen Hand: Er kann sich entscheiden selbstständig zu sein – muss es aber nicht!
  • Liegt das zu versteuernde Einkommen des Erwerbstätigen unter dieser Grenze, könnten wie bisher die Regelungen der Statusfeststellung angewendet werden

Laut einem Rechtsgutachten[1], das der Arbeits- und Unternehmensrechtsexperte Prof. Dr. Markus Stoffels im Auftrag des Digitalverbands Bitkom erstellt hat bietet sich die „Aufstellung einer Verdienstgrenze“ als Positivkriterium an.

Zwar schreibt die Deutsche Rentenversicherung[2]:

„Allein aufgrund eines besonders hohen Honorars kann demnach eine selbständige Tätigkeit nicht begründet werden. Unter Hinweis auf den Grundsatz der Solidarität aller abhängig Beschäftigten hat das Bundessozialgericht vielmehr klargestellt, dass keine Dispositionsfreiheit in dem Sinne besteht, dass man sich durch Vereinbarung eines Zuschlages zu einem üblichen Stundenlohn eines vergleichbaren abhängig Beschäftigten von der Sozialversicherungspflicht „freikaufen“ kann (BSG-Urteil vom 07.06.2019 – B 12 R 6/18 R –, USK 2019-34).“

In diesem von der Deutschen Rentenversicherung genannten Urteil[3] ist jedoch noch vorangestellt:

„Diese Einschränkung der indiziellen Bedeutung der Honorarhöhe ergibt sich daraus, dass die Sozialversicherung auch dem Schutz der Interessen der Mitglieder von in Pflichtversicherungssystemen zusammengeschlossenen Solidargemeinschaften verpflichtet ist.“

Mit der Einführung einer allgemeinen Rentenversicherungspflicht kann das zu versteuernde Einkommen bzw. die Honorarhöhe NICHT mehr als „Freikaufen“ von der Sozialversicherungspflicht angesehen werden!

Für die Einkommenshöhe als Positivkriterium gibt es auch Stimmen aus der Politik, z.B.:

B. Loth, Leiterin des Fachforums Arbeitswelt, Tarifpartnerschaft und Integration des Wirtschaftsforums der SPD[4]:

„Für externe Digitalisierungsexperten mit bestimmter Einkommenshöhe könnten Ausnahmetatbestände mit Positivkriterien eingeführt werden. Bei Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge wäre das Interesse der Solidargemeinschaft an der Absicherung der Sozialversicherung erfüllt und damit der rechtssichere Einsatz für die Unternehmen ermöglicht.“

Markus Kurth, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (2020, Bundestagsrede)[5]:

„Wenn Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert wären, würde das Problem wesentlich einfacher zu lösen sein. Dann könnten wir zum Beispiel Opt-out-Regelungen machen, wonach Selbstständige mit einem besonders hohen Einkommen sich dafür entscheiden können, auf das Statusfeststellungsverfahren zu verzichten.“

Einkommensbasierter Ansatz mit Zertifikat / „Fast-Track“

Beim einkommensbasierten Ansatz mit Zertifikat/ „Fast-Track“ wird als Kriterium für das vereinfachte Verfahren zur Statusfeststellung das zu versteuernde Einkommen des Selbstständigen verwendet: Übersteigt es ein festgelegtes Minimum (z.B. das x-fache des aktuellen Mindestlohnes auf ein Vollzeit-Arbeitsjahr gerechnet), sind Zertifikat/ „Fast-Track“ möglich.

Der Prozess beim Fast-Track-Verfahren:

  • Der Selbstständige fragt bei der Clearing-Stelle an
  • Die Clearing-Stelle prüft anhand der letzten Steuererklärung(en)
  • Bei positiver Prüfung: Die Clearing-Stelle stellt dem Selbstständigen ein Zertifikat aus (Gültigkeit: Aktuelles Kalenderjahr)
  • Der Selbstständige (NICHT die Clearing-Stelle!) gibt das Zertifikat an den Auftraggeber

Wenn das Kriterium nicht erfüllt ist bzw. wie bisher bei Verdacht (und das Zertifikat liegt nicht vor) oder auf Antrag, wird das bekannte Statusfeststellungsverfahren durchgeführt. Da ausschließlich ein Erwerbstätiger (à Selbstständiger) das Zertifikat beantragen kann und selbst entscheidet, ob er es weiterleitet, können auch Angestellte mit höherem Einkommen nicht einfach vom Arbeitgeber gegen ihren Willen zu Selbstständigen „gemacht“ werden. Ebenfalls wichtig: Durch das Zertifikat sind Auftraggeber vor „Einklagen“ geschützt.

Auftraggeber:

  • Wenn ein Unternehmen einen Selbstständigen beauftragen möchte, muss es vom Selbstständigen das Zertifikat (diese Bestätigung) einfordern; bei Vertragsverlängerung muss das Zertifikat jeweils ggf. aktualisiert werden
  • Wenn ein Erwerbstätiger das Zertifikat nicht (oder nicht mehr) an den Auftraggeber übermittelt, muss der Auftraggeber den Vertrag beenden (ggf. durch eine entsprechende Ausstiegs-Klausel im Vertrag)

Auftragnehmer:

  • Ein Erwerbstätiger kann (!) diese Bestätigung (das Zertifikat) übermitteln, muss das aber nicht
  • Ein Erwerbstätiger hat das Recht eine Statusfeststellung (bestehendes Verfahren) zu beantragen
  • Ein Auftraggeber hat selbstverständlich nicht (!) das Recht diese Bestätigung (das Zertifikat) zu beantragen

Simulation der Negativ-Szenarien mit Fast-Track und Zertifikat

Simulation: Ein Unternehmen möchte Angestellte in die Selbstständigkeit drängen

  • Das Unternehmen kann gemäß Lösungsansatz nicht (!) das Zertifikat beantragen
  • Der Angestellte verweigert die Vorlage des Zertifikats (also der „Selbstständigkeits-Bestätigung“)
  • Der Angestellte kann ein Statusfeststellungsverfahren beantragen
  • Bei einem Angestellten, der selbst nicht selbstständig sein möchte, dürfte die Status-Entscheidung der Clearing-Stelle klar sein
  • Der Angestellte ist mindestens so gut wie nach dem aktuellen Stand vor ungewollter Selbstständigkeit geschützt
  • Dem Unternehmen bleibt natürlich die normale Kündigung – so wie nach aktuellem Stand auch

Simulation: Ein Selbstständiger möchte sich beim Auftraggeber einklagen

  • Der Auftraggeber kann mit den durchgehenden Zertifikaten (also der „Selbstständigkeits-Bestätigung“) des Auftragnehmers nachweisen, dass kein (!) Angestellten-Verhältnis vorliegt oder vorlag
  • Ein vom Auftragnehmer beantragtes Statusfeststellungsverfahren wird von der Clearing-Stelle im Sinne des Auftraggebers entschieden

Weitere Anmerkungen zum einkommensbasierten Ansatz mit Fast-Track und Zertifikat

Eine Option ist, nicht das Einkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen als Kriterium für zu verwenden: Z.B. abhängige Paketfahrer mit „eigenem“ LKW (hohe Abschreibung/ Leasingrate) fallen damit gewollt nicht unter diese Regel.

Als mögliche Größen für die Einkommensgrenze bieten sich an (jeweils auf das Jahr gerechnet):

  • Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungen
  • Deutsches Durchschnittseinkommen
  • Vielfaches des Mindestlohnes

Da bei Beginn der Selbstständigkeit normalerweise noch kein entsprechendes Einkommen vorhanden ist, könnte es so geregelt werden, dass der Selbstständige bei Beginn der Selbstständigkeit ein Statusfeststellungsverfahren auf Basis der geplanten Tätigkeit und der zu erwartenden Umsätze beantragt; der festgestellte Status würde für ein Jahr gelten.

Um bei einem einkommensschwachen Jahr nicht aus dem Fast-Track zu fallen, könnte das zu versteuernde Einkommen für die Untergrenze über drei Jahre gemittelt werden. Und wenn die Grenze dennoch unterschritten wird, würde der Selbstständige ein Statusfeststellungsverfahren beantragen: Sinnvollerweise würde dann das Vorliegen von Zertifikaten in vergangenen Jahren bei sonst gleicher Tätigkeit von der Clearing-Stelle als wichtiges Kriterium erachtet werden.

Außerdem gibt es insbesondere bei Erziehungs- und Pflegezeiten bereits in anderen Bereichen (z.B. bei der Berechnung des Elterngeldes) „Verschiebetatbestände“, die den Berechnungszeitraum verschieben können (z.B. wegen Mutterschutz) – ähnliche Regelungen könnten auch beim einkommensbasierten Ansatz mit Fast-Track und Zertifikat angewendet werden.

Der einkommensbasierte Ansatz mit Fast-Track und Zertifikat bietet für ALLE nur Vorteile

Vorteil für Selbstständige:

  • Legt ein Selbstständiger die Bestätigung vor, ist er für diesen Zeitraum (z.B. ein Jahr) effizient und wirksam vor Scheinselbstständigkeit geschützt

Vorteil für die Wirtschaft/ Auftraggeber:

  • Wenn die Bestätigung des Auftragnehmers vorliegt, ist der Auftraggeber für diesen Zeitraum (z.B. ein Jahr) effizient und wirksam vor Scheinselbstständigkeit und „Einklagen in das Unternehmen“ geschützt

Vorteil für Angestellte:

  • Versucht ein Unternehmen einen Angestellten gegen dessen Willen in eine Selbstständigkeit zu drängen, kann der Angestellte sich mit den Regeln der bisherigen Statusfeststellung auf Antrag wehren und schützen

Vorteil für den Staat:

  • Einfache Abgrenzung von schutzbedürftigen und nicht schutzbedürftigen Erwerbstätigen
  • Ohne zusätzlichen Aufwand mehr Kapazitäten für den Schutz vor ungewollter Selbstständigkeit
  • Ohne zusätzliche Kosten wirksame Vereinfachung/ Entbürokratisierung für die Wirtschaft

Was wäre, wenn die Rentenversicherungspflicht erstmal nicht kommen sollte?

Die hier gezeigte Lösung wurde mit der Prämisse beschrieben, dass gleichzeitig auch eine allgemeine Rentenversicherungspflicht auch für Selbstständige eingeführt wird. ABER: Was wäre denn die Einführung dieser allgemeinen Rentenversicherungspflicht erstmal verschoben würde…?

Es wäre trotzdem notwendig und auch richtig, die drängenden Probleme der selbstständigen Wissensarbeiter und der Wirtschaft zu lösen! Die beschriebene Lösung ist trotzdem richtig und auch für den Sozialstaat sehr gut akzeptierbar! Eine Allensbach-Studie[6] zeigt, dass fast alle IT-Freiberufler jetzt schon verantwortungsvoll vorsorgen. Außerdem: Rund 30% der Ausgaben der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln finanziert[7] UND insbesondere IT-Selbstständige tragen überproportional zum Steueraufkommen bei[8].

Kurzer Exkurs zu „Schutzbedürftigkeit“

Erst während des Schreibens dieser Artikelserie ist dem Verfasser ein spezieller Aspekt aufgefallen: Was bedeutet eigentlich „Schutzbedürftigkeit“? Im Rahmen des Themas Scheinselbstständigkeit wird regelmäßig mit „Schutzbedürftigkeit“ argumentiert und als einer der zentralen Punkte herangezogen. Erstmal klingt „Schutzbedürftigkeit“ im Zusammenhang mit Erwerbstätigen vollkommen klar: Erwerbstätige müssen ggf. vor ihren Aufraggebern (oder Arbeitgebern) geschützt werden. Aber tatsächlich ginge es wohl eigentlich um „soziale Schutzbedürftigkeit“, d.h. eher darum ob der Erwerbstätige mit seinem Einkommen ein angemessenes Leben führen kann und ausreichend (insbesondere für das Alter) vorsorgen kann.

Und wiederum „aber“: Wenn man weiter zu dem Begriff sucht und auch Aussagen/ Kommentare/ Berichte aus und von der Politik betrachtet, erscheint es doch wieder zumindest auch um eine eher allgemeine „Schutzbedürftigkeit“ zu gehen, z.B.: Ist der Selbstständige seinem Auftraggeber ausgeliefert oder kann er sich bei Bedarf einen anderen Kunden suchen? Kann der Selbstständige angemessene Arbeitszeiten und Erholungspausen gestalten? Kann der Selbstständige allgemeine und spezielle Anforderungen an den Arbeitsschutz durchsetzen? Allgemein formuliert: Wird der Selbstständige korrekt und fair behandelt?

Je weiter man in die Materie der Scheinselbstständigkeit eintaucht, desto mehr treten die Punkte des vorigen Absatzes in den Hintergrund. Aber wenn Politiker, Behörden oder Organisationen sprechen, erscheint es häufig (meistens?) doch so, dass zumindest zu einem gewichtigen Teil dieser Schutz „vor“ dem Auftraggeber (oder auch Arbeitgeber) und allgemein der Schutz im Zusammenhang mit der Arbeit gemeint ist, z.B. die „Fürsorgepflichten“ eines Arbeitgebers gegenüber den Angestellten.

Daraus wiederum folgt, dass bei Lösungen zum Thema Scheinselbstständigkeit auch dieser „inoffizielle“ Punkt beachtet werden muss, weil die Lösung sonst politisch kaum durchsetzbar wäre.

Die Selbstständigen, die Wirtschaft und auch der Sozialstaat brauchen endlich eine vernünftige Lösung!

Der einkommensbasierte Ansatz mit Fast-Track und Zertifikat ermöglicht eine einfache und sinnvolle Abgrenzung zwischen Selbstständigen, die einen besonderen Schutz des Staats benötigen, und Selbstständigen, denen der Staat automatisch zugestehen kann und muss, dass sie selbst für ihre Belange eintreten.

Der einkommensbasierte Ansatz mit Fast-Track und Zertifikat ermöglicht unfreiwillige und ungewollte Selbstständigkeit weiterhin zu prüfen und zu verhindern – und freiwillige und gewollte Selbstständigkeit unbürokratisch und für alle Seiten rechtssicher zu ermöglichen.

Die beschriebene Lösung ist ein Gewinn für alle Selbstständigen UND für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Die beschriebene Lösung ist für alle eine Verbesserung – ohne etwas zu verschlechtern.


[1] https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Gutachten-IT-Freelancer-sind-Selbststaendige

[2] https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/summa_summarum/rundschreiben/2022/statusfestellung_erwerbstaetige.html

[3] https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_06_07_B_12_R_06_18_R.html

[4] https://www.spd-wirtschaftsforum.de/wp-content/uploads/2019/04/PM-Digitalisierungsexperten_01042019.pdf

[5] https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Gutachten-IT-Freelancer-sind-Selbststaendige

[6] https://www.freelancer-studie.de/studie-2018.html

[7] https://www.deutschlandfunk.de/reform-der-altersvorsorge-rente-deutschland-100.html

[8] https://www.computerwoche.de/a/verhinderung-von-scheinselbstaendigkeit,3099060

5. November 2024/0 Kommentare/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/07/open-letter-1566551_1280.jpg 960 1280 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2024-11-05 10:45:322024-11-05 10:49:31Offener Brief Teil 3

Offener Brief Teil 2

News & Infos, Scheinselbständigkeit

Im ersten Teil dieser Artikelserie wird über einen von unserem Mitglied Herrn Freundel verfassten umfangreichen offenen Brief und die Reaktion darauf berichtet. Herr Freundel hat seinen Brief in unterschiedlichen Fassungen über den DBITS e.V. an Herrn Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales), an die regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP und an die Oppositionsparteien CDU/CSU sowie Die Linke geschickt.

In diesem zweiten Teil wird über die grundsätzlichen Überlegungen eines daraufhin von Herrn Freundel in Abstimmung mit dem DBITS e.V. erarbeiteten Lösungsvorschlags berichtet.

Scheinselbstständigkeit & Stimmen aus der Politik

Es geht bei dem Thema nicht nur, aber vor allem auch, um mehr als „300.000 freiwillig Selbständige in zukunftsorientierten Bereichen“[1]. Und auch die Parteien der Regierungs-Koalition (auch die SPD) haben längst erkannt, dass das Thema Scheinselbstständigkeit ein aktuelles, relevantes und sehr schädliches Problem nicht nur für die Selbstständigen, sondern auch ganz klar für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist. Im Folgenden dazu ein paar Beispiele:

Aus „Ein Positionspapier des Wirtschaftsforums der SPD e.V.“[2] (2022):

„Am Beispiel der hochqualifizierten IT-Fachkräfte zeigt sich, welche Auswirkungen eine unzureichende Regulierung hat: Selbständige Wissensarbeiter, die über ein hohes Einkommen sowie in der Regel über eine umfassende Altersvorsorge verfügen, stehen – ebenso wie die auftraggebenden Unternehmen – vor hohen rechtlichen Risiken (Scheinselbständigkeit). Vor diesem Hintergrund bieten sich immer mehr dieser Fachkräfte im Ausland an und stehen nicht mehr dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Um dies zu verhindern und die diesbezügliche Wertschöpfung in Deutschland zu erhalten, bedarf es eines Rechtsrahmens, in welchem Auftraggeber und Auftragnehmer rechtssicher zusammenarbeiten können.“

Jan-Niclas Gesenhues, Bündnis 90/Die Grünen[3] (2021):

„Die Kriterien zur Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung müssen zudem klarer und näher an der Praxis sein. Dazu braucht es eine Reform der Statusfeststellungsverfahren.“

FDP[4]:

„Wir Freie Demokraten fordern eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens.“

Es gibt auch Meinungen, dass das Thema Scheinselbstständigkeit wegen der geringen Anzahl an Statusfeststellungsverfahren nicht relevant sei – dem muss und kann ganz klar widersprochen werden! Das Statusfeststellungsverfahren entfaltet seine schädliche Wirkung schon allein dadurch, dass es existiert: Die mit einem Statusfeststellungsverfahren verbundenen Unsicherheiten und Kosten sind für die Selbstständigen und die Auftraggeber ein echtes Problem – dieses Risiko will niemand eingehen! U.a. deshalb lassen vermeintlich geringe Zahlen keine Aussage über die Relevanz des Themas zu.

Prämisse für den Lösungsvorschlag: Einführung einer „Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit“

Aus dem Koalitionsvertrag[5] der Regierung:

„Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen.“

Ob die Einführung einer Rentenversicherungs-Pflicht für Selbstständige sinnvoll ist oder nicht ist ein eigenes, sehr komplexes und kontroverses Thema, das an dieser Stelle nicht weiter erörtert wird. Aus der Regierung/ Politik kommen deutliche Signale, die besagen, dass eine Rentenversicherungs-Pflicht kommen wird. Und in Bezug auf Scheinselbstständigkeit hat eine Rentenversicherungs-Pflicht den großen Vorteil, dass dadurch zentrale offizielle (oder zumindest inoffizielle) Begründungen für die bestehende Statusfeststellung für Selbstständige entfallen: Damit haben Selbstständige eine nachgewiesene Altersvorsorge bzw. soziale Absicherung und sie beteiligen sich noch mehr an der Solidargemeinschaft – die Politik betrachtet dabei alle Selbstständigen und nicht nur z.B. die selbstständigen Wissensarbeiter, bei denen das wohl sowieso schon weitgehend gegeben ist[6].

Allgemein muss an dieser Stelle gesagt werden, dass es eine Lösung/ Verbesserung beim Thema Scheinselbstständigkeit nicht gegen die Politik geben wird – insbesondere nicht gegen die aktuell im Bundesministerium für Arbeit und Soziales führende SPD. D.h. auch wenn wir Selbstständige gute Argumente haben, können wir leider schon froh sein, wenn wir eine bessere Lösung als jetzt bekommen – selbst wenn wir dafür an anderer Stelle uns schlecht erscheinende Vorstellungen akzeptieren müssen.

Anforderungen an eine neue Statusfeststellung

Der Lösungsvorschlag basiert auf wichtigen Anforderungen an eine neue Statusfeststellung zur Unterscheidung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit.

  • Für Selbstständige: Wirksame und unbürokratische/ effiziente Feststellung des Status der Selbstständigkeit für alle künftigen Projekte zumindest für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Kalenderjahr) im Voraus
  • Für Auftraggeber: Wirksame und unbürokratische/ effiziente Feststellung des Status eines Selbstständigen für dessen Projekte/ Tätigkeiten für die Laufzeit des jeweiligen Vertrages, also Schutz vor „Einklagen“ in das Unternehmen
  • Für Arbeitnehmer: Wirksamer Schutz vor „Umwandlung“ eines bestehenden Arbeitsverhältnisses in eine Selbstständigkeit und bestmöglicher Schutz vor Selbstständigkeit als Spar-Modell für Unternehmen (u.a. Sozialleistungen)
  • Für den Staat: Mehr Kapazitäten für den Schutz wirklich schutzbedürftiger Erwerbstätiger ohne zusätzliche Kosten und sicheres Ermöglichen von Selbstständigkeit zugunsten des Wirtschaftsstandorts Deutschland[7]

Gewollte Selbstständigkeit muss ermöglicht werden und ungewollte Selbstständigkeit muss verhindert werden.

Die Erwerbsform „aus Sicht der Arbeit“

Das zentrale Problem bei der Unterscheidung (also der „Statusfeststellung“) zwischen nicht selbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit ist, dass es philosophisch und logisch, aber auch tatsächlich praktisch betrachtet, der ARBEIT egal ist, wer sie erledigt:

  • Einer Software ist es egal, ob sie von einem Freiberufler programmiert wird oder von einem Angestellten
  • Einer Mauer ist es egal, sie von einem selbstständigen oder einem angestellten Maurer errichtet wird
  • Einer Krankheit ist es egal, ob sie von einer selbstständigen oder angestellten Ärztin behandelt wird

Die Unterscheidung zwischen selbstständiger oder nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit wird immer schwerer – und ist auch heute schon insbesondere bei Wissensarbeit kaum korrekt möglich. Die Notwendigkeit der Unterscheidung ergibt sich aus Aspekten, die nicht in Bezug zur konkreten Arbeit stehen, z.B.

  • der sozialen Absicherung (insbesondere Rente) des Erwerbstätigen
  • der Verhinderung von Missbrauch von Selbstständigkeit (z.B. missbräuchliche Einsparungen bei Sozialabgaben, Vermeidung von Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers)

Daraus folgt aber, dass es zumindest sinnvoll, eigentlich aber sogar geboten ist, die Unterscheidung zwischen angestellten und selbstständigen Erwerbstätigen ebenfalls von „der Arbeit“ selbst zu lösen – und vielmehr auf das auszurichten, was mit dieser Unterscheidung überhaupt erreicht werden soll.

Die Erwerbsform aus Sicht der Politik

Die Politik nennt entsprechend als Gründe für die Statusfeststellung im Allgemeinen den Beitrag zur Solidargemeinschaft (insbesondere Rentenversicherung) und den Schutz von schutzbedürftigen Erwerbstätigen – versucht aber trotzdem eine Selbstständigkeit/ Nicht-Selbstständigkeit an der Arbeit „festzumachen“.

Für den Begriff „Scheinselbstständigkeit“ gibt es bereits seit Mai 2004 einen Eintrag bei Wikipedia. In den mittlerweile über 20 Jahren ist es offensichtlich nicht gelungen allgemein gültige, sinnvolle, beständige, gerechte und faire Kriterien zu finden, mit denen einen selbstständige von einer nicht-selbstständigen Erwerbstätigkeit unterschieden werden kann. Das lässt zusammen mit der Betrachtung „aus Sicht der Arbeit“ wohl nur den Schluss zu, dass das auch tatsächlich nicht universell möglich ist.

Und das führt eigentlich zwangsläufig dazu, dass es wiederum zumindest sinnvoll, eigentlich aber sogar geboten ist, die Unterscheidung zwischen angestellten und selbstständigen Erwerbstätigen an den eigentlichen Zielen auszurichten. Mit der geplanten/ beschlossenen Einführung einer Rentenversicherungs-Pflicht für Selbstständige sind die soziale Absicherung und die Beteiligung an der Solidargemeinschaft (insbesondere bei den meisten selbstständigen Wissensarbeitern noch mehr als bereits jetzt schon[8]) gewährleistet; und damit entfällt auch das Argument des Missbrauchs von Selbstständigkeit zur Einsparung von Sozialabgaben – sowohl bei Auftraggebern als auch bei den Selbstständigen.

Damit bleibt dann noch die Schutzbedürftigkeit von Erwerbstätigen als Argument. Aber: Auch dieses Argument hat nichts mit „der Arbeit“ zu tun, sondern insbesondere mit den finanziellen Möglichkeiten des Erwerbstätigen. Und dann liegt es nahe, dass ein selbstständiger Erwerbstätiger, der mehr als z.B. das durchschnittliche deutsche jährliche Bruttogehalt (aktuell ca. 51.800€[9]) als zu versteuerndes Einkommen vorweisen kann, sicher nicht schutzbedürftig im Sinne einer Statusfeststellung ist.

Schutz ja – aber bitte gezielt für die Schutzbedürftigen

Es gibt viele sicherlich tatsächlich schutzbedürftige Erwerbstätige, aber es ist doch sinnvoll und geboten, gezielt diese Gruppe mit den staatlichen Ressourcen zu schützen – und nicht die Selbstständigen, die zumindest die finanziellen Ressourcen haben, ihre Erwerbstätigkeit selbst zu gestalten und sich selbst zu schützen.

Es kann wohl ohne Übertreibung gesagt werden, dass sich insbesondere die meisten selbstständigen Wissensarbeiter mittlerweile zwar tatsächlich Schutz wünschen, ABER NICHT VON dem Staat, sondern VOR dem Staat!


[1] https://www.selbständige-wissensarbeit.de/wofuer-wir-stehen/

[2] https://www.spd-wirtschaftsforum.de/publikation/10-punkte-zum-fachkraeftemangel/

[3] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jan-niclas-gesenhues/fragen-antworten/was-wollen-sie-nach-der-wahl-konkret-f-solo-selbststaendige-tun-damit-sind-nicht-prekaer-beschaeftige

[4] https://www.fdp.de/position/selbststaendige

[5] Z.B. https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/

[6] https://www.freelancer-studie.de/studie-2018.html und https://www.computerwoche.de/a/verhinderung-von-scheinselbstaendigkeit,3099060

[7] https://www.selbständige-wissensarbeit.de/neuigkeiten/studie-belegt-freelancer-steigern-produktivitaet-undschaffen-arbeitsplaetze/ und https://www.freelancer-studie.de/studie-2021.html („Die Bedeutung solo-selbständiger Wissensarbeit für den Innovationsstandort Deutschland“)

[8] https://www.freelancer-studie.de/studie-2018.html

[9] https://www.merkur.de/leben/geld/statistisches-bundesamt-durchschnittseinkommen-durchschnittsgehalt-in-deutschland-zahlen-zr-93163449.html

23. Oktober 2024/0 Kommentare/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/07/open-letter-1566551_1280.jpg 960 1280 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2024-10-23 10:22:042024-10-23 10:35:56Offener Brief Teil 2

Offener Brief zum Thema Scheinselbstständigkeit

DBITS-Infoticker, News & Infos, Scheinselbständigkeit

In dieser Artikelserie möchten wir über den offenen Brief unseres Mitglieds Dirk Freundel vom Herbst 2023 an den Bundesminister für Arbeit und Soziales Herrn Heil, die Parteien der Regierungskoalition und Parteien der Opposition informieren. Hintergrund des Briefes ist einerseits ein Artikel aus dem „c’t Magazin“ bzw. „heise.de“ und andererseits die regelmäßig diskutierte und im aktuellen Koalitionsvertrag der Regierungs-Parteien vereinbarte Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge auch für Selbstständige.

Zentrale Punkte und Forderungen des Briefs

  1. Selbstständige in Deutschland verdienen eine faire und respektvolle Behandlung. Es ist essenziell, dass ihre freiwillige, tragfähige und zukunftsorientierte Selbstständigkeit von allen relevanten Institutionen, einschließlich der Deutschen Rentenversicherung, respektiert wird.
  2. Selbstständige sollen ebenso schützenswert und erstrebenswert betrachtet werden wie Angestellte. Die von ihnen geleistete Arbeit trägt erheblich zur Wirtschaft bei und verdient daher denselben Schutz und dieselbe Wertschätzung. Klare und realistische Regelungen sind notwendig, die sowohl Angestellte als auch Selbstständige schützen, und diese Regelungen müssen auch für Selbstständige konsequent durchgesetzt werden.
  3. Die Schlagworte „Bürokratieabbau“, „Stärkung des Standorts Deutschland“ und „Bekämpfung des Fachkräftemangels“ sollten ernst genommen und mit Leben und Tatkraft gefüllt werden. Das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz muss über Ideologien gestellt werden, ebenso wie wirtschaftliches Denken über ideologische Ansätze.
  4. Falls Selbstständigen die Freiheit über ihre eigene soziale Absicherung eingeschränkt wird (der aktuelle Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge vor), sollte ihnen wenigstens die Freiheit über ihre Selbstständigkeit weitgehend zurückgegeben werden. Die Bundesregierung und die relevanten Ministerien müssen deutlich machen, dass es ihnen nicht darum geht einfach nur vermeintlich zusätzliches Geld für die Sozialkassen zu generieren, sondern darum, sowohl Angestellte als auch Selbstständige zu schützen.
  5. Das Problem der Scheinselbstständigkeit muss endlich zum Wohle aller sinnvoll und effektiv gelöst werden. Viele IT-Freelancer und selbstständige Wissensarbeitende haben durch die aktuellen Maßnahmen und Äußerungen der Verantwortlichen das Gefühl, dass sie und ihre selbstständige Erwerbstätigkeit entweder nicht verstanden werden – oder dass man sie einfach nicht ernst nimmt. Es ist wichtig, Vertrauen zu schaffen und zu zeigen, dass Selbstständige in ihrer beruflichen Tätigkeit unterstützt und geschätzt werden.

Offener Brief an die Politik

Diese Forderungen wurden mit entsprechenden Argumenten in dem langen offenen Brief Herrn Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) sowie den regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP und den Oppositionsparteien CDU/CSU sowie Linke detailliert dargelegt. Unverhofft hat daraufhin der Herr Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) den Verfasser des offenen Briefs zu einem Fachgespräch zum Thema Scheinselbstständigkeit eingeladen.

Während dieses Gesprächs wurde ein sehr konstruktiver Dialog geführt: Sowohl Herr Freundel als auch Herr Staatssekretär Dr. Schmachtenberg haben ihre Gedanken und Anforderungen zum Thema Scheinselbstständigkeit ausführlich erläutert und miteinander besprochen. Während des Gesprächs wurde auch über mögliche Lösungen gesprochen, wie  man das Thema Scheinselbstständigkeit beseitigen oder zumindest deutlich entschärfen könnte. Es ist wichtig, klare Kriterien und Regeln zu schaffen, die sowohl den Schutz der Selbstständigen als auch die Interessen der sozialen Sicherungssysteme und der tatsächlich schutzbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigen.


Lese hier den offenen Brief:

OffenerBriefHerunterladen
16. September 2024/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/07/open-letter-1566551_1280.jpg 960 1280 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2024-09-16 09:42:302024-09-16 09:42:32Offener Brief zum Thema Scheinselbstständigkeit

ANÜ in der IT – Fluch oder Segen? – Videoaufzeichnung

DBITS-Arbeitskreise, News & Infos, Scheinselbständigkeit

Eine Podiumsdiskussion mit:

  • Carl-Julius Cronenberg (MdB, FDP)
  • Sarah Ditscher (HAYS AG, Teamleiterin Compliant Sourcing)
  • Dirk Paschke (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
  • Christian Grümme (IT-Selbstständiger / ANÜ Experte)

Hauptthemen der Diskussion

Die Diskussion behandelte verschiedene Themen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung in der IT-Branche, darunter:

  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und seine Auswirkungen
  • Equal Pay und seine Bedeutung für Leiharbeitnehmende
  • Höchstüberlassungsdauer und deren Auswirkungen
  • Statistiken zur Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland

Die Diskussionsteilnehmenden brachten unterschiedliche Perspektiven zu diesen Themen ein, wodurch ein breites Spektrum an Aspekten beleuchtet wurde.

Sarah Ditscher (Hays Compliant Sourcing) gibt einen Überblick

Sarah Ditscher, Teamleiterin Compliant Sourcing bei der Hays AG, gab eine kurze Einführung in die Diskussion, um die Hintergründe der Arbeitnehmerüberlassung zu beleuchten. Sie betonte, dass die Arbeitnehmerüberlassung eine weisungsgebundene Leistungserbringung ermöglicht, bei der Leiharbeitnehmer Weisungen empfangen und erteilen sowie in die Arbeitsorganisation des Kundenunternehmens eingegliedert werden können. Frau Ditscher betonte, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Rahmenbedingungen gesetzlich regelt und es spezifische Regelungen wie Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer gibt. Sie erläuterte, dass Equal Pay sicherstelle, dass Leiharbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Arbeitnehmer des Kundenunternehmens haben. Des Weiteren wies sie auf die Höchstüberlassungsdauer von maximal 18 Monaten hin und betonte, dass nach einer Unterbrechung von 3 Monaten und einem Tag die Uhr für die Höchstüberlassungsdauer neu zu laufen beginnt. Frau Ditscher präsentierte auch Statistiken zur Arbeitnehmerüberlassung, die zeigten, dass der Anteil der Leiharbeitnehmer allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland bei ca. 1% liegt. Sie machte deutlich, dass die Arbeitnehmerüberlassung ein komplexes Thema sei und betonte, dass sie in der Diskussion einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben wolle. Die Einführung von Sarah Ditscher lieferte einen fundierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und statistischen Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung, der den Teilnehmenden einen anschaulichen Einstieg in das komplexe Thema ermöglichte.

Hays Präsentation als Überblick

Typische Fragestellungen bzgl. ANÜ

Herr Paschke weist darauf hin, dass arbeits- und sozialrechtliche Rechtsprechung nicht auf die Bezeichnung eines Vertrags achte. Selbst wenn ein Vertrag als Werkvertrag bezeichnet wird, kann dies zu Problemen führen, wenn sich die tatsächlichen Umstände als Arbeitnehmerüberlassung herausstellen. Dies kann dazu führen, dass der ehemals Selbstständige behauptet, faktisch in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingegliedert worden zu sein, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Herr Paschke weist auf die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen hin und betont, dass es sein Ziel (und das seiner Kanzlei) sei, mögliche Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden. Er weist auch darauf hin, dass seine Kanzlei eine Vielzahl von Mandanten auf Arbeitgeberseite vertritt, und zwar nicht nur im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, sondern auch in anderen arbeitsrechtlichen Fragen wie der betrieblichen Altersversorgung und dem Betriebsverfassungsrecht.

Widerspruch: ARBEITNEHMERüberlassung und selbstständig?

In der Diskussion wurde der scheinbare Widerspruch zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Selbstständigkeit thematisiert. Sarah Ditscher von der Hays AG betonte, dass es wichtig sei, Menschen nicht in Vertragsverhältnisse zu drängen, in denen sie sich nicht wiederfinden. Sie wies darauf hin, dass sich Lebenssituationen ändern können und Freelancer manchmal wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zurückkehren möchten. In solchen Fällen könne die Arbeitnehmerüberlassung eine gute Alternative sein, da sie weiterhin im Projektgeschäft tätig sein könnten. Frau Ditscher betonte, dass auch die Perspektive der Auftragnehmer berücksichtigt werden müsse und es in Zeiten des Fachkräftemangels schwierig sei, geeignete Personen zu finden. Sie wies aber auch darauf hin, dass niemand in ein Vertragsverhältnis gedrängt werden dürfe, das nicht zur eigenen Situation passe.

Bericht aus der Praxis eines IT-Selbstständigen

Christian Grümme, IT-Selbstständiger, berichtete von seinen Erfahrungen mit der Arbeitnehmerüberlassung. Er berichtete, dass er zuvor fest angestellt war und nebenbei bereits als Freiberufler gearbeitet hatte. Seine Entscheidung, in die Arbeitnehmerüberlassung zu wechseln, war ein Versuch, wie es ist, in einem Unternehmen zu arbeiten, ohne dort fest angestellt zu sein. Rückblickend betrachtete er dies als ein befristetes Projekt, das ihm eine wesentlich bessere Bezahlung bot als eine Festanstellung. Er betonte auch, dass er als Angestellter einige Vorteile hatte, die Selbstständige nicht haben, insbesondere im Hinblick auf die Krankenversicherung. Das Projekt, für das er arbeitete, gehörte größtenteils einem staatlichen Unternehmen, das Bedenken hinsichtlich Scheinselbstständigkeit und Sozialversicherungskosten hatte. Aus diesem Grund entschied sich das Unternehmen, alle Freiberufler durch Arbeitnehmerüberlassung zu ersetzen. Herr Grümme berichtete auch von Spezialisten, die sich gegen die Arbeitnehmerüberlassung wehrten und nur unter bestimmten Bedingungen bereit waren, sie zu akzeptieren.

Ist ANÜ das beste Modell?

In der Diskussion vertrat Sarah Ditscher von der Hays AG die Ansicht, dass Arbeitnehmerüberlassung nicht unbedingt das beste Modell für alle Situationen sei. Sie betonte, dass jede Vertragsform ihre Daseinsberechtigung habe, insbesondere bei kurzfristigen Aufgaben, bei Auftragsspitzen und im operativen Geschäft. Frau Ditscher erläuterte, dass die Arbeitnehmerüberlassung für das klassische Tagesgeschäft, Krankheits- und Urlaubsvertretungen geeignet sei. Sie betonte, dass die Rekrutierung von Fachkräften in der Arbeitnehmerüberlassung aufgrund des Fachkräftemangels sehr schwierig sei. Frau Ditscher betonte, dass es wichtig sei, die Prozesse so zu gestalten, dass die Risiken minimiert werden und die Arbeitnehmerüberlassung nicht immer die beste Lösung sei.

Informiere dich regelmäßig über die wichtigsten News für IT-Freelancer

Der DBITS-Newsletter und unsere LinkedIn-Seite bringen mindestens einmal im Monat Berichte über die wichtigsten Entwicklungen auf dem IT-Freelancer-Markt. Dazu Hinweise, wo du brauchbare Informationen lesen kannst, die deine Geschäftstätigkeit stärken.

Politik zu Arbeitnehmerüberlassung

Herr Cronenberg betonte, dass die Arbeitnehmerüberlassung auf der politischen Agenda stehe und es eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag gebe, das Statusfeststellungsverfahren zu überarbeiten. Er erwähnte, dass die Freien Demokraten klare Forderungen in Bezug auf die Selbstständigen in der Wissensarbeit hätten und dass die Plattformrichtlinie der Europäischen Union noch keine Einigung gefunden habe. Herr Cronenberg betonte, dass es wichtig sei, die Selbstständigkeit nicht einzuschränken, sondern Chancen zu eröffnen.

Rainer Rösing auf LinkedIn

Steffen Köhler, Vorstandsmitglied des DBITS und Moderator der Diskussion, erwähnt, dass Rainer Rösing einen Post auf LinkedIn veröffentlicht hat, der zu einer großen Diskussion und Feedback geführt hat. Er erwähnt auch ein öffentlich zugängliches Positionspapier der REWE Group, in dem sie sich um einen rechtssicheren Einsatz von externen Dienstleistern in agilen Projekten bemühen. Herr Köhler betont, dass in agilen Projekten interne und externe Mitarbeiter tendenziell eng zusammenarbeiten, was die Unterscheidung zwischen intern und extern erschwere. Er erwähnt auch, dass Kunden händeringend nach Mitarbeitern suchen, die den IT-Betrieb nach Projekten übernehmen können. Er weist darauf hin, dass die Arbeitnehmerüberlassung auf 18 Monate begrenzt ist und Equal Pay nur ein Aspekt ist, der berücksichtigt werden muss.

Sarah Ditscher ergänzt, dass es keine pauschale Antwort auf die Frage gibt und man immer im Einzelfall schauen muss, was genau die Anforderungen sind und wie die Ausgestaltung in der Praxis aussieht. Sie betont auch, dass das Thema Agilität sehr komplex ist und sie sich mehr Unterstützung von der Politik wünscht.

Rainer Rösing LinkedIn
Rainer Rösing LinkedIn

Stand der Selbstständigkeit in Deutschland

Der Text enthält eine Diskussion über Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit. Die Herausforderungen bei der langfristigen Sicherung von Arbeitskräften, die Flexibilität von Wissensarbeitern und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Dienst- und Werkverträgen werden thematisiert. Auch Probleme bei der Anrechnung von Urlaubs- und Feiertagen sowie beim Wechsel der Kranken- und Rentenversicherung kommen zur Sprache. Die Diskussion zeigt, dass Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit komplexe Themen sind, die sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen vor Herausforderungen stellen.

Link zum Video auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=IyUpP654ELo


15. Februar 2024/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/02/ANUe-in-der-IT_Titelbild-1.png 600 1200 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2024-02-15 23:43:002024-02-16 15:49:20ANÜ in der IT – Fluch oder Segen? – Videoaufzeichnung

Wie viele IT-Selbstständige gibt es in Deutschland? -Zahlen zur IT-Selbstständigkeit Stand 12/2023

News & Infos, Selbständigkeit

Wann ein IT-Selbstständiger sich selbst zu den IT-Selbstständigen zugehörig fühlt merkt man am ehesten an einer Mitgliedschaft im DBITS e.V. . Wie viele IT-Freiberufler oder Kapitalgesellschaften gibt es, die die Informationstechnologie als ihr Arbeitsfeld definieren würden? Folgende Datensätze geben Hinweise auf die Anzahl von IT-Selbstständigen in Deutschland.

BFB: Wachstum der Freien Berufe als Arbeitgeber im Jahr 2022

  • Die Zahl der selbstständigen Freiberufler bleibt stabil bei 1.471.000.
  • Erstmals über sechs Millionen Menschen sind in den Freien Berufen beschäftigt oder selbstständig.
  • Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg innerhalb eines Jahres um 3,2 Prozent auf 4.203.000 Personen.
  • Jede achte Person arbeitet mittlerweile in den Freien Berufen.

Quelle: Pressemitteilung des BFB vom 11. Dezember 2023

Destatis: Der Code WZ 62 im Jahr 2018

Laut Destatis-Statistik aus dem Jahr 2018 in der Informationstechnologie(WZ 62)-Branche:

  • Einzelunternehmen mit weniger als 250.000 € Gesamtumsatz: 52.564 (Vorjahr 2017: 50.571)
  • Personengesellschaften mit weniger als 250.000 € Gesamtumsatz: 4.382 (Vorjahr 2017: 2.746)
  • Kapitalgesellschaften mit weniger als 250.000 € Gesamtumsatz: 16.699 (Vorjahr 2017: 15.453)
  • Sonstige Rechtsformen mit weniger als 250.000 € Gesamtumsatz: 1.845 (Vorjahr 2017: 1.054)
Statistisches Bundesamt 2018
Statistisches Bundesamt 2018

Unter WZ 62 sind folgende Zwecke erfasst:

  • 62.0 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
    • 62.01 Programmierungstätigkeiten 
    • 62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie 
    • 62.03 Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte 
    • 62.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie 

Quelle: Destatis – Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 2018 und Destatis – Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 2017

Destatis: Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich 2020

WZ08-J Information und Kommunikation (bis 9 Personen)

Einzelunternehmen: 64.388 (Vorjahr 2019: 63.916)

Personengesellschaft: 7.091 (Vorjahr 2019: 8.712)

Kapitalgesellschaften: 34.359 (Vorjahr 2019: 38.827)

Übrige Rechtsformen: 2.641 (Vorjahr 2019: 3.045)

WZ08-M Freiberufliche, wiss.u.techn. Dienstleistungen (bis 9 Personen)

Einzelunternehmen: 307.713 (Vorjahr 2019: 326.769)

Personengesellschaft: 29.748 (Vorjahr 2019: 35.766)

Kapitalgesellschaften: 79.861 (Vorjahr 2019: 82.768)

Übrige Rechtsformen: 17.293 (Vorjahr 2019: 16.945)

Quelle: Destatis – Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich

Statista GmbH: Zahlen zu Freien Berufen 2022

Statista liefert Einblicke für das Jahr 2022 in Selbstständigenzahlen spezifischer Berufe, unter die tlw. auch IT-Selbstständige fallen.

  • Unternehmensberater: 51.351
  • Andere freiberuflich tätige Ingenieure: 80.734
  • Andere technische und naturwissenschaftliche Freie Berufe: 116.301

Quelle: Statista – Anzahl der Selbstständigen in freien Berufen 2022

BDU e.V.: Unternehmensberatungen in Zahlen 2020

S

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. liefert ein Zahlen für das Jahr 2020 zu IT-Beratungsunternehmen.

  • Beratungsunternehmen bis 250.000 € Jahresumsatz: 12.575
  • Anteil IT-Beratung an allen Beratungsfeldern: 22,4%

Quelle: BDU e.V. – Facts & Figures zum Beratungsmarkt 2021

12. Dezember 2023/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/12/statistikmitdbits.png 816 1217 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2023-12-12 10:47:552023-12-16 14:13:31Wie viele IT-Selbstständige gibt es in Deutschland? -Zahlen zur IT-Selbstständigkeit Stand 12/2023

IT-Freelancer leiden unter mangelnder Erwerbsdiversität in Deutschland – Spannendes Diskussionspanel

News & Infos, Scheinselbständigkeit

Lebhafte Diskussion

Die von uns beworbene Veranstaltung von Freiheit.org am 8. Dezember 2023 mit dem etwas sperrigen Titel „Erwerbsdiversität und moderne Arbeitswelten“ war eine interessante Diskussion mit hochkarätigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, darunter Carlos Frischmuth, Catharina Bruns und Pascal Kober. Die Veranstaltung bot nicht nur einen klaren Einblick in die Standpunkte der Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sondern auch die Möglichkeit, aktiv Fragen zu stellen.

Die Diskussion war sehr lebhaft und alle Podiumsteilnehmerinnen und Teilnehmern waren sich weitgehend einig. Es gab aber auch kritische Worte, so bemängelte Frau Bruns, dass sich seit Jahren wenig getan habe und nahm die FDP in Regierungsverantwortung in die Pflicht: „Es fehlen neue Konzepte, man hat das Gefühl, in Deutschland ist alles inzwischen aus dem letzten Jahrhundert, und wir wachen nicht auf. Im Gegenteil, schauen Sie sich die gegenwärtige Politik an, und auch die FDP kann sich hier nicht selbst loben.“

Pascal Kober unterstrich in der Diskussion die Forderung der FDP nach einem harten Kriterienkatalog zur klaren Definition und rechtssicheren Ausgestaltung der Selbstständigkeit. Seine präzise Aussage dazu lautete: „Wir plädieren als FDP ja dafür, dass man da einen Kriterienkatalog vorlegt, anhand derer, mit einer Auswahl, also zum Beispiel 5 aus 8 Kriterien, wonach Selbstständigkeit vorliegt, und wenn dann eine gewisse Anzahl davon erfüllt sind, dass dann rechtssicher klar ist, dass da jemand selbständig tätig ist.“ Dies ist aus Sicht des Verbandes in aller Deutlichkeit zu unterstützen.


Einstiegsstatements: Selbstständigkeit im Fokus

Catharina Bruns (Unternehmerin): „Ich verstehe mich als eine Art wandelnde Imagekampagne für die Selbstständigkeit. Nicht, um sie zu glorifizieren, sondern um sie zu normalisieren. In Deutschland wird die Vielfalt im Arbeitsmodell oft beschnitten. Es ist wichtig, jedem, der arbeiten möchte, die Selbstständigkeit so einfach wie möglich zu gestalten. Leider wird die freie Arbeit mit Bürokratie und hohen Steuern belastet, was Unternehmen davon abhält, mit Freiberuflern zusammenzuarbeiten.“

Pascal Kober MdB (arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion): „Selbstständige sind Leuchttürme für ein liberales Gesellschaftsverständnis. Wir bewegen uns jedoch in einem Umfeld, in dem abhängige Beschäftigung als das Maß aller Dinge betrachtet wird. Die Politik neigt dazu, die Risikoscheuheit zu fördern. Die FDP kämpft dafür, dass die Selbstständigkeit als Lebensform erhalten bleibt und mehr Anerkennung erfährt.“

Carlos Frischmuth (Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes für selbständige Wissensarbeit e.V.): „Wir haben über 100.000 IT-Freelancer, die maßgeblich zur Digitalisierung in Deutschland beitragen. Es ist entscheidend, die Perspektive der Wirtschaft und die Bedürfnisse der Selbstständigen zu berücksichtigen. Erwerbsdiversität wird zu wenig thematisiert, und das veraltete Statusfeststellungsverfahren der DRV ist toxisch für die Selbstständigkeit und den Standort Deutschland.“

Weiterlesen
9. Dezember 2023/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/12/office-5309654_1280.jpg 850 1280 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2023-12-09 13:41:232023-12-13 12:40:41IT-Freelancer leiden unter mangelnder Erwerbsdiversität in Deutschland – Spannendes Diskussionspanel
Seite 2 von 512345
Newsletter
Mitglied werden
Aktionen & Events
Blog nach Kategorien

Weitere Beiträge

  • Übersicht zu aktuellen Petitionen für Selbstständige25. März 2025 - 8:08
  • Petition
    Freelancing legalisieren – Jetzt die Petition unterschreiben!24. März 2025 - 10:01
  • Briefaktion
    Kampagne „Stoppt die Scheinselbstständigkeit“ – jetzt aktiv werden!8. März 2025 - 8:49
  • Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren25. Februar 2025 - 14:59
  • Bundestag
    Bundestagswahl 2025: DBITS Forderungen zur Statusfeststellungsverfahren und Co.31. Januar 2025 - 8:50
  • FAZ-Artikel: „Verzweifelt im Angestelltenland“ mit Cathi Bruns, Sascha Lobo und Helge Meyer14. Dezember 2024 - 10:46
  • Bild von Dag Schölper auf Pixabay
    Offener Brief Teil 59. Dezember 2024 - 14:20
  • Bild von Dag Schölper auf Pixabay
    Offener Brief Teil 422. November 2024 - 10:42
  • Bild von Dag Schölper auf Pixabay
    Offener Brief Teil 35. November 2024 - 10:45
  • BAGSV Positionspapier zum SFV
    Reformvorschläge zum Statusfeststellungsverfahren – Gemeinsames Positionspapier DBITSxBAGSV 10/202428. Oktober 2024 - 0:17

Tweets

Tweets by DBITS_Magazin

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren
Weitere Informationen

DBITS e.V.
Lützowstr. 88
10785 Berlin

vorstand@dbits.it


Newsletter

Über den DBITS
Kontakt


Seitenübersicht
Datenschutzhinweise

Impressum

Nach oben scrollen
Cleantalk Pixel