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Wann ein IT-Selbstständiger sich selbst zu den IT-Selbstständigen zugehörig fühlt merkt man am ehesten an einer Mitgliedschaft im DBITS e.V. . Wie viele IT-Freiberufler oder Kapitalgesellschaften gibt es, die die Informationstechnologie als ihr Arbeitsfeld definieren würden? Folgende Datensätze geben Hinweise auf die Anzahl von IT-Selbstständigen in Deutschland.
BFB: Wachstum der Freien Berufe als Arbeitgeber im Jahr 2022
Die Zahl der selbstständigen Freiberufler bleibt stabil bei 1.471.000.
Erstmals über sechs Millionen Menschen sind in den Freien Berufen beschäftigt oder selbstständig.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg innerhalb eines Jahres um 3,2 Prozent auf 4.203.000 Personen.
Jede achte Person arbeitet mittlerweile in den Freien Berufen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/12/statistikmitdbits.png8161217DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2023-12-12 10:47:552023-12-16 14:13:31Wie viele IT-Selbstständige gibt es in Deutschland? -Zahlen zur IT-Selbstständigkeit Stand 12/2023
Die von uns beworbene Veranstaltung von Freiheit.org am 8. Dezember 2023 mit dem etwas sperrigen Titel “Erwerbsdiversität und moderne Arbeitswelten” war eine interessante Diskussion mit hochkarätigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, darunter Carlos Frischmuth, Catharina Bruns und Pascal Kober. Die Veranstaltung bot nicht nur einen klaren Einblick in die Standpunkte der Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sondern auch die Möglichkeit, aktiv Fragen zu stellen.
Die Diskussion war sehr lebhaft und alle Podiumsteilnehmerinnen und Teilnehmern waren sich weitgehend einig. Es gab aber auch kritische Worte, so bemängelte Frau Bruns, dass sich seit Jahren wenig getan habe und nahm die FDP in Regierungsverantwortung in die Pflicht: “Es fehlen neue Konzepte, man hat das Gefühl, in Deutschland ist alles inzwischen aus dem letzten Jahrhundert, und wir wachen nicht auf. Im Gegenteil, schauen Sie sich die gegenwärtige Politik an, und auch die FDP kann sich hier nicht selbst loben.”
Pascal Kober unterstrich in der Diskussion die Forderung der FDP nach einem harten Kriterienkatalog zur klaren Definition und rechtssicheren Ausgestaltung der Selbstständigkeit. Seine präzise Aussage dazu lautete: “Wir plädieren als FDP ja dafür, dass man da einen Kriterienkatalog vorlegt, anhand derer, mit einer Auswahl, also zum Beispiel 5 aus 8 Kriterien, wonach Selbstständigkeit vorliegt, und wenn dann eine gewisse Anzahl davon erfüllt sind, dass dann rechtssicher klar ist, dass da jemand selbständig tätig ist.” Dies ist aus Sicht des Verbandes in aller Deutlichkeit zu unterstützen.
Einstiegsstatements: Selbstständigkeit im Fokus
Catharina Bruns (Unternehmerin): “Ich verstehe mich als eine Art wandelnde Imagekampagne für die Selbstständigkeit. Nicht, um sie zu glorifizieren, sondern um sie zu normalisieren. In Deutschland wird die Vielfalt im Arbeitsmodell oft beschnitten. Es ist wichtig, jedem, der arbeiten möchte, die Selbstständigkeit so einfach wie möglich zu gestalten. Leider wird die freie Arbeit mit Bürokratie und hohen Steuern belastet, was Unternehmen davon abhält, mit Freiberuflern zusammenzuarbeiten.”
Pascal Kober MdB(arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion): “Selbstständige sind Leuchttürme für ein liberales Gesellschaftsverständnis. Wir bewegen uns jedoch in einem Umfeld, in dem abhängige Beschäftigung als das Maß aller Dinge betrachtet wird. Die Politik neigt dazu, die Risikoscheuheit zu fördern. Die FDP kämpft dafür, dass die Selbstständigkeit als Lebensform erhalten bleibt und mehr Anerkennung erfährt.”
Carlos Frischmuth (Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes für selbständige Wissensarbeit e.V.): “Wir haben über 100.000 IT-Freelancer, die maßgeblich zur Digitalisierung in Deutschland beitragen. Es ist entscheidend, die Perspektive der Wirtschaft und die Bedürfnisse der Selbstständigen zu berücksichtigen. Erwerbsdiversität wird zu wenig thematisiert, und das veraltete Statusfeststellungsverfahren der DRV ist toxisch für die Selbstständigkeit und den Standort Deutschland.”
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/12/office-5309654_1280.jpg8501280DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2023-12-09 13:41:232023-12-13 12:40:41IT-Freelancer leiden unter mangelnder Erwerbsdiversität in Deutschland – Spannendes Diskussionspanel
Am 20. September 2023 versammelten sich die Teilnehmer der BFB-Arbeitsgruppe “KI und Digitalisierung” digital und vor Ort in der Geschäftsstelle des Verbands zum Thema Europäische KI-Gesetzgebung im Fokus. Die Sitzung, unter der Leitung von Dr. Karin Hahne, Vorsitzende des Arbeitskreises, bot eine tiefgehende Diskussion über die europäischen Aktivitäten im Bereich künstliche Intelligenz (KI).
Die Tagesordnung umfasste folgende Punkte:
Begrüßung der Teilnehmer: Dr. Karin Hahne, Mitglied des BFB-Präsidiums und Vorsitzende des Arbeitskreises, eröffnete die Sitzung mit einer herzlichen Begrüßung aller Teilnehmer.
Überblick über europäische Aktivitäten zur KI: Andreas Müller, Leiter des BFB-Büros in Brüssel, präsentierte einen umfassenden Überblick über die laufenden Aktivitäten in der Europäischen Union im Bereich künstliche Intelligenz.
Austausch der Teilnehmer und Vorstellung eigener Projekte: Die Sitzung bot den Teilnehmern Gelegenheit, ihre eigenen Projekte im Bereich KI vorzustellen und Ideen auszutauschen.
Impulse zum Thema Daten, Qualität und KI: Kilian Kluge, renommierter KI-Experte und Geschäftsführer von Inlinity Technologies GmbH, brachte wertvolle Impulse zum Thema Datenqualität und deren Bedeutung für KI-Anwendungen.
Verschiedenes: Abschließend wurden verschiedene Themen diskutiert und offene Fragen geklärt.
Der Austausch im Rahmen dieser Sitzung trug dazu bei, die Bedeutung der europäischen KI-Gesetzgebung zu verstehen und innovative Wege im Umgang mit Daten und Qualität zu erkennen.
Für weitere Informationen zu Inlinity Technologies GmbH und Kilian Kluges Expertise im Bereich künstliche Intelligenz besuche bitte inlinity.ai.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2021/08/artificial-intelligence-3706562_1920.jpg6401920DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2023-10-17 08:30:322023-10-17 09:17:20Europäische KI-Gesetzgebung im Fokus: Rückblick auf die BFB-Arbeitskreissitzung vom 20. September 2023
Ob das ein Skandal ist, sei dahingestellt, skandalös finde ich dahingegen, dass Selbstständige in der IT offensichtlich nur in geringem Maße an einer eigenen Interessensvertretung interessiert sind. Das gestalten andere Berufsgruppen schlauer, sie haben große und starke Verbände. Hier geht es direkt zu unserem Antragsformular, jedes Mitglied unterstützt uns im Wachstum und macht unsere Gemeinschaft stärker, denn nur gemeinsam können wir uns für unsere Rechte einsetzen. Und das Beste vorab: Bis August gibt es Nachlass auf die Jahresmitgliedschaft!
Während wir im ersten Artikel ausgehend von den geleisteten Beiträgen (AG+AN) auf einen Kapitalstock hochgerechnet haben, der die Rentenzusage von 1.000 € bei 2% Rendite absichert, gehen wir dasselbe Beispiel „rückwärts gerechnet“ an.
Die Ausgangsparameter sind dieselben:
Die bisher einbezahlten Beiträge: 150.000 € (AG/AN: je 75.000 €)
Die dadurch erreichten Rentenpunkte: 27,76
Der aktuelle Rentenwert eines Rentenpunktes: 36,02 €
Daraus ergibt sich eine monatliche Brutto-Rente in Höhe von 1.000 €
Zeit bis Renten-Eintritt: 15 Jahre
Des Weiteren nehmen wir an, dass die bisherigen Beitragszahlungen über einen Zeitraum von 27 Jahre erfolgt sind (was dem Durchschnittseinkommen, also 1 Rentenpunkt, entspricht), der heute 52-jährige also mit 25 beitragspflichtig wurde.
Berechnung
Da wir keinen Vergleichswert zu einem erreichten Kapitalstock haben, beziehen wir uns erstmal nur auf die Beiträge (Steigerung um 2% jährlich) und kommen zu fiktiven Beitragszahlungen wie in dieser Berechnung ersichtlich: https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=vm55vfexxb
Nehmen wir jetzt diese Beiträge und rechnen mit der „traumhaften“ Rendite von 9,761 % aus dem 1. Artikel, verdeutlicht das, dass wir damit im Prinzip einen Kapitalstock in Höhe von 613.470 € erreicht haben (https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=ibwyp3knrt), gar nicht mal so weit weg von den berechneten notwendigen 606.500 €.
ABER:
Wir haben ja noch 15 weitere Jahre ohne Beitragszahlung Zeit um Zinseszinsen anzusammeln, um die heute garantierten 1.000 € Monats-“Rente“ auszuzahlen (auch im ersten Beispiel gingen wir erstmal nicht von steigenden Rentenbeiträgen aus, wissen aber dass diese Annahme bereits zum 01.07.2023 überholt ist), also müssen wir etwas anders rechnen und stellen fest, dass die Gesamtrendite über die Zeit von 42 Jahren (27 Beitragsjahre, 15 beitragsfreie Jahre) bei „nur“ noch 4,968 % liegt: https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=8m9icpq3yo
Da ist er also, der „Skandal“… 5 % vs. 9,7 % ergeben bei solchen Zeiträumen bemerkenswerte Abweichungen! Außerdem klingt das erstmal „mickrig“ im Vergleich zu rückberechneten Indexfonds wie dem MCSI World. Bedenken sollte man aber, dass diese Anlageform erst seit wenigen Jahren besteht, zuvor die Anlage in ausgabeaufschlags-pflichtige Fonds mit – im Vergleich zum ETF – teuren Verwaltungskosten und Kosten für Depot und Handel verbunden und durchaus erheblichen Schwankungen unterworfen war.
Da war doch noch was…
Vielleicht noch ein weiterer Aspekt: Die Hälfte der Beitragszahlung an die DRV wurde vom Arbeitgeber geleistet, wie es eben nur für dieses Altersvorsorgeprodukt vorgesehen ist… Drehen wir den Spieß also nochmal um und berechnen die Rendite nur bezogen auf den Arbeitnehmer-Beitrag:
Unsere 12.000 EUR Jahresrente hingegen beziehen wir erstmal steuerfrei, auch wenn es dabei aufgrund weiterer Einnahmen im Alter hoffentlich nicht bleibt.
Wenn wir weiterhin bedenken, dass wir die Beiträge der DRV von der Steuer absetzen konnten, die Sparrate aber zuerst versteuern mussten, zieht die DRV schon wieder davon.
Zusammenfassung:
Das Ganze ist und bleibt ein vereinfachtes Rechenbeispiel und eine Zahlenspielerei, aber vielleicht hilft sie dem ein oder anderen, sich dem Thema Altersvorsorge und Renditeberechnung zu nähern.
Neben der reinen Renditebetrachtung – auf welchen Beitrag auch immer – hat jede Form der Altersvorsorge ihre Vor- und Nachteile und sowohl steuerliche als auch sozialversicherungspflichtige Auswirkungen, welche wiederum von den sonstigen persönlichen Verhältnissen abhängig sind und damit höchst individuell. Eine unabhängige, kundenorientierte Beratung (z.B. Honorarberatung) gepaart mit einem fundierten Grundwissen und einem gesunden Interesse am eigenen Wohlstand sind hier ein empfehlenswerter Weg.
Diese Vorteile fallen mir bei der DRV noch ein, die aber nicht zwingend für jeden wertvoll sind:
Hinterbliebenenrente
Kostenübernahme REHA bei Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsminderungsrente
Beitragsübernahme durch öffentliche Träger bei Arbeitslosigkeit
Zuschuss zur Krankenversicherung bei Rentenbezug
Wer jetzt aber All-In DRV gehen möchte, sollte eines beachten: Mehr als derzeit monatlich 1.357,80 € kann man in dieses „Anlageprodukt“ nicht investieren.
Niemand kann vorhersagen, welche Anlageform sich in den nächsten 15 Jahren wie entwickeln wird, nur eines dürfte die Rechnerei verdeutlicht haben: Man muss schon Argumente suchen, warum die DRV eine schlechte Form der Altersvorsorge sein soll.
Das Leitthema war „Fortbildung und Unterstützung des Green Deals“, zu dem vier Panels mit je zwei bis drei Vorträgen abgehalten wurden. Eine detaillierte Zusammenfassung der einzelnen Vorträge wird sicherlich in Kürze unter obigem Link veröffentlicht.
In jedem Panel wurde herausgestellt, dass sich unsere Arbeitswelt und Gesellschaft in einem unumkehrbaren Wandel bzw. einer Zeitenwende, ausgelöst durch vier Krisen, befindet:
Veränderungen durch die durchlaufene Pandemie
Veränderungen durch den erneut aufgeflammten Angriffskrieg Russlands auf das Territorium und die Bevölkerung der Ukraine
Veränderungen durch die Bemühungen im Kampf gegen den Klimawandel
Veränderung durch den Demographie-Wandel und den damit verbundenen Fachkräftemangel
Themen der Veranstaltung
Der Blickwinkel der Veranstaltung war gerichtet auf die Veränderungen und Handlungsoptionen im Umfeld der freien Berufe, hier kamen insbesondere freie Berufe aus dem Bauwesen und der Heilberufe zu Wort, wobei viele Themen in unterschiedlicher Intensität auch weitere freie Berufe betreffen werden.
Als einer der großen Sektoren in Bezug auf Treibhausgase und Energieverbrauch hat man das Bauwesen und Wohnen identifiziert, weshalb hier entsprechend hohe Umsetzungserfolge erwartet werden und der Fokus auf diesen Bereich gelegt wird, was auch in Deutschland in der Tagespolitik thematisiert wird (Stichwort neues Gebäude-Energiegesetz). Gerade der beratende und planende Freiberufler sollte frühzeitig die notwendigen Maßnahmen im Blick haben, u.a. wird auch darauf hingearbeitet, dass Qualität (insbesondere in Bezug auf Nachhaltigkeit) ein wesentliches Vergabekriterium öffentlicher Ausschreibungen werden soll.
Die Vortragenden berichten aus konkreten Maßnahmen einzelner Länder und Entwicklungen in einzelnen Branchen, die Vorträge gehen aber häufig nicht über den Status-quo und der Aufzählung von Maßnahmen, die ergriffen werden könnten oder müssten, hinaus. Eine offene Diskussion oder gar Workshops sind zeitlich nicht vorgesehen. Ansonsten eignet sich der Rahmen für „Neulinge“ eher weniger für Networking, zumal verbindende Elemente, wie beispielsweise ein gemeinsames Mittagessen, nicht vorgesehen waren.
Es war sehr angenehm den Vortragenden zu folgen, zumal die Dolmetscher einen herausragenden Job gemacht haben!
Aus Sicht der IT-Selbstständigen
Für uns, als Selbstständige aus der IT, konnte ich wenig konkrete Punkte ableiten, die uns direkt betreffen, denn das Thema Fortbildung spielte und spielt weiterhin eine wesentliche Rolle in unserem Tätigkeitsfeld. Überraschend fand ich, dass das Thema „Unterstützung“ fast schon zu oft bemüht wurde, dann aber doch zumindest erkannt wurde, dass diese für Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU/SME) eher nur schwierig direkt eingefordert werden kann.
Der Ausarbeitung 20140325_Kurzfassung_final (2)XX (europa.eu) folgend, stellt sich aber auch die Frage, ob wir als Informatiker auf EU-Ebene überhaupt als Freiberufler wahrgenommen werden. Zumindest scheinen wir für die europäische Zivilgesellschaft – so meine Zusammenfassung des Dokuments – maximal eine unbedeutende Rolle spielen. Dass es unsere Branche ist, die seit nahezu 50 Jahren die Arbeitswelt maßgeblich prägt und die Informationsgesellschaft erst ermöglicht hat, scheint kein Kriterium für unsere gesellschaftliche Relevanz zu sein.
Den politischen Rahmen der Veranstaltung bildet der Green Deal der EU sowie das European Year of Skills:
Der Green Deal
Europa hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Erde zu werden.
Fit for 55
Fit for 55 ist ein Programm, zum Jahre 2030 bereits 55% des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes, bezogen auf das Jahr 1990, einzusparen und beschreibt Maßnahmenpakete zur Umsetzung des Green Deals.
The New European Bauhaus (NEB)
Dabei handelt es sich um eine Initiative des nachhaltigen, inklusiven und ästhetischen Wohnens in Anlehnung auf das prägende Staatliche Bauhaus, das Kunst und Architektur zusammenführte. Ziel ist es neue Wege im Bereich Wohnen zu finden, um die Ziele des Green Deals zu erreichen.
European Year of Skills 2023
Das Jahr 2023 wurde als European Year of Skills ausgerufen. Dabei geht es insbesondere um den Aufbau von
Grüne Kompetenzen
Digitale Kompetenzen
sowie Unterstützung beim Knowhow-Aufbau einschließlich der Förderung und Finanzierung von Verbänden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Notwendigkeit nach Anerkennung von non-EU-Abschlüssen und Qualifizierungen erkannt, wobei der Bildung der eigenen Bürger der Vorzug gegenüber Zuwanderung gegeben werden sollte, denn der Fachkräfte-Zuzug in einem Land schafft einen Fachkräftemangel in einem anderen.
Ein weiterer Aspekt der Diskussion war die Verbesserung von Bildung (Lehrermangel, Investitionsstau, Durchlässigkeit der Bildungswege) und Fortbildung (Anreiz, Zugang und Finanzierung) zum Kompetenzerhalt bzw. zur Kompetenzerweiterung. In einzelnen Branchen gibt es bereits eine Weiterbildungspflicht, die teilweise durch die Berufskammern in Selbstorganisation angeboten werden. Friedemann Schmidt vom BFB stellt das bewährte Duale Ausbildungssystem in Deutschland vor und weist darauf hin, dass inzwischen nicht mehr alle Ausbildungsplätze adäquat besetzt werden können. Dies liegt u.a. auch an den hohen, teilweise krankheitsbedingten Abbrecherquoten in Schulen und einer zunehmenden Studentenzahl, das Interesse an Ausbildung in Unterstützungsberufen der Freien Berufe muss wieder geweckt werden.
Es gab eine Einwendung, auf die ich besonders eingehen möchte:
Milena Angelova, Mitglied des EESC, Berichterstatterin INT/979 und Generalsekretärin des bulgarischen Industrieverbandes, hat auf einen relevanten Punkt für KMU/SME-Unternehmen hingewiesen.
Aus dem Programm Fit for 55 ergeben sich Berichtspflichten ab 2024 zum CO2-Fußabdruck über die gesamte Lieferkette hinweg, wobei derzeit noch unklar ist, wie dieser gerade für Freiberufliche Unternehmen (Architekten: zu 92% aus 1-5 Mitarbeitern) überhaupt berechnet werden sollen.
Bis 2026 können Unternehmen noch Rückgriffe auf Durchschnittswerte oder Erfahrungswerte nehmen, ab 2027 müssen aber genau ermittelte Werte berichtet werden, was große Unternehmen dann über die gesamte Lieferkette hinweg einfordern werden müssen. Ihre Rückfrage betreffend diese Pflicht brachte die Information ein, dass nicht-berichtende Unternehmen ggf. aus der Lieferkette genommen werden müssten, was Freiberuflern neue bürokratische Aufwände auferlegt und ganz sicherlich für neue Beratungs- und Dienstleistungsnachfragen sorgen wird. Es bleibt zu hoffen, dass hier mindestens mehr Klarheit und ggf. auch Entlastung und Unterstützung geschaffen werden. Andererseits muss natürlich darauf geachtet werden, dass nicht Freiberufler und KMU – im wahrsten Sinne des Wortes – die Klima-Drecksarbeit übernehmen und sich große Unternehmen so mit geschönten Berichten und Teilbetrachtungen grün anstreichen können.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/05/20230502-DBITS-meets-EU.png13211837DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2023-05-04 12:12:542023-05-08 09:52:28DBITS meets European Union
Ich möchte hier in einer einfachen Betrachtung die zu erwartende Rendite der Deutschen Rentenversicherung ausgehend vom letzten Rentenbescheid betrachten.
Hierzu ziehe ich drei Werte heran:
Die bisher einbezahlten Beiträge
Die dadurch erreichten Rentenpunkte
Der aktuelle Rentenwert eines Rentenpunktes
Für die Nachvollziehbarkeit nutze ich die Perma-Link-Funktion von zinsen-berechnen.de. Dort kann jeder auch seine persönlichen Parameter eintragen.
Die hier angestellte Betrachtung der zu erwartenden Rendite der Deutschen Rentenversicherung geht davon aus, dass die DRV alle bisher entrichteten Beiträge für eine persönliche Altersvorsorge auszahlt und vergleicht dies mit den aktuellen Rentenansprüchen.
Ziel
Ziel muss es für die Vergleichbarkeit sein einen Kapitalstock aufzubauen, der bei einem angenommenen Zinssatz in der Zukunft so viele Zinsen ausschüttet, dass die zugesagte Rente erwirtschaftet werden kann. D.h. wenn eine monatliche Zahlung in Höhe von 1.000 € über Zinsen erwirtschaftet werden soll, so ist bei einem angenommenen Zinssatz von 2% in der Entnahmephase ein Kapitalstock von 606.500 € bei Renteneintritt erforderlich. (siehe https://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.php?paramid=tthbyq7y42)
Die Kunst besteht bei Renteneintritt also darin, eine – idealerweise monatlich ausschüttende – Anlageform zu finden, welche die erforderliche Rendite garantiert. Dies sind üblicherweise Rentenversicherungen mit Einmalzahlungen, wobei der Vergleich auch hier wieder hinkt, da die Leistungen der DRV und einer Versicherung nicht deckungsgleich sind und nicht für jeden dieselbe Relevanz haben (Stichwort Vererbbarkeit, Hinterbliebenenschutz, Mindest-Auszahlung, KV/PV-Pflicht, ESt vs. KapESt).
Es gibt zwei wesentliche Faktoren in der Berechnung, welche den notwendigen Kapitalstock erheblich erhöhen:
lebenslang
Während ein Solidarsystem wie die DRV mit Durchschnittswerten für die Lebenserwartung rechnen kann, ist dies für den persönlichen Kapitalbedarf nicht möglich, denn der Kapitalstock wäre ansonsten aufgebraucht, neues Kapital in hohem Alter zu erwirtschaften dürfte schwierig werden.
garantiert
Die Garantie reicht bis zur Zahlungsunfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland oder einer wesentlichen Änderung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
Je nach bisher eingezahlten Beiträgen und der Zeitspanne bis zum Renteneintritt ergibt sich für jeden eine individuelle Berechnung. Wer noch lange Zeit bis zum Renteneintritt hat, profitiert vom Zinses-Zins-Effekt in der Wartezeit wesentlich stärker, als jemand der nur noch wenige Jahre bis zum Renteneintritt hat.
Beispielberechnung
Die Beispieldaten für nachfolgende Berechnung:
Die bisher einbezahlten Beiträge: 150.000 €
Die dadurch erreichten Rentenpunkte: 27,76
Der aktuelle Rentenwert eines Rentenpunktes: 36,02 €
Daraus ergibt sich eine monatliche Brutto-Rente in Höhe von 1.000 €
Dass sich solche Renditen mit Garantie-Produkten nicht erwirtschaften lassen, zeigen die Angebote der Banken- und Versicherungsbranchen.
Um also die lebenslange, garantierte Rendite der DRV zu schlagen, muss man demzufolge bereit sein, höhere Risiken zu tragen: in der Ansparphase, in der Entnahmephase oder in der Auszahldauer.
Fazit: Es ist gar nicht so einfach, aus Kapitalerträgen eine der DRV vergleichbare Rente zu erwirtschaften.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/04/financing-2379784_1920.jpg12801920DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2023-04-17 10:11:432023-04-17 10:14:38Die traumhafte Rendite der Deutschen Rentenversicherung