Wir selbständigen Spezialisten im IT-Bereich sehen uns seit Jahren dem Generalverdacht ausgesetzt, in Wirklichkeit gar nicht selbständig zu sein. Doch wir IT-Freelancer sind selbständig, wir sind Unternehmer. Die allermeisten von uns haben diese Art, unser Leben zu gestalten, freiwillig gewählt. Wir wollen selbständig sein und unabhängig bleiben. Ein aktuelles Rechtsgutachten von Professor Dr. Stoffels hat nun bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig. Die Gesetzeslage muss daher dringend und möglichst rasch entsprechend angepasst werden.
DBITS e.V.
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