Am 20. September 2023 versammelten sich die Teilnehmer der BFB-Arbeitsgruppe „KI und Digitalisierung“ digital und vor Ort in der Geschäftsstelle des Verbands zum Thema Europäische KI-Gesetzgebung im Fokus. Die Sitzung, unter der Leitung von Dr. Karin Hahne, Vorsitzende des Arbeitskreises, bot eine tiefgehende Diskussion über die europäischen Aktivitäten im Bereich künstliche Intelligenz (KI).
Die Tagesordnung umfasste folgende Punkte:
Begrüßung der Teilnehmer: Dr. Karin Hahne, Mitglied des BFB-Präsidiums und Vorsitzende des Arbeitskreises, eröffnete die Sitzung mit einer herzlichen Begrüßung aller Teilnehmer.
Überblick über europäische Aktivitäten zur KI: Andreas Müller, Leiter des BFB-Büros in Brüssel, präsentierte einen umfassenden Überblick über die laufenden Aktivitäten in der Europäischen Union im Bereich künstliche Intelligenz.
Austausch der Teilnehmer und Vorstellung eigener Projekte: Die Sitzung bot den Teilnehmern Gelegenheit, ihre eigenen Projekte im Bereich KI vorzustellen und Ideen auszutauschen.
Impulse zum Thema Daten, Qualität und KI: Kilian Kluge, renommierter KI-Experte und Geschäftsführer von Inlinity Technologies GmbH, brachte wertvolle Impulse zum Thema Datenqualität und deren Bedeutung für KI-Anwendungen.
Verschiedenes: Abschließend wurden verschiedene Themen diskutiert und offene Fragen geklärt.
Der Austausch im Rahmen dieser Sitzung trug dazu bei, die Bedeutung der europäischen KI-Gesetzgebung zu verstehen und innovative Wege im Umgang mit Daten und Qualität zu erkennen.
Für weitere Informationen zu Inlinity Technologies GmbH und Kilian Kluges Expertise im Bereich künstliche Intelligenz besuche bitte inlinity.ai.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2021/08/artificial-intelligence-3706562_1920.jpg6401920DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2023-10-17 08:30:322023-10-17 09:17:20Europäische KI-Gesetzgebung im Fokus: Rückblick auf die BFB-Arbeitskreissitzung vom 20. September 2023
wir stehen an einem entscheidenden Wendepunkt in der Gestaltung der digitalen Zukunft Deutschlands. Die Digitalisierung der Öffentlichen Verwaltung, wie sie im Deutschlandpakt von Bundeskanzler Olaf Scholz vorgeschlagen wurde, ist zweifellos von enormer Bedeutung. Doch während wir die Chancen erkennen, die sie bietet, dürfen wir nicht die gravierenden Risiken übersehen: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Solo-Selbstständige sind mangelhaft und die Gefahr der Scheinselbstständigkeit schwebt wie ein Damoklesschwert über uns.
Warum sollten wir uns diesem Aufruf anschließen?
Scheinselbstständigkeit und rechtliche Unsicherheit: Viele von uns sind täglich mit der existenzbedrohenden Gefahr der Scheinselbstständigkeit konfrontiert, die aufgrund unklarer Gesetze und Praktiken in Deutschland entsteht.
Berufliche Freiheit: Die rechtlichen Unsicherheiten, die mit Scheinselbstständigkeit einhergehen, beeinträchtigen unsere berufliche Freiheit und Flexibilität.
Rechtssicherheit für Auftraggeber: Die gegenwärtige rechtliche Unsicherheit gefährdet nicht nur IT-Selbstständige, sondern auch die Auftraggeber von Digitalisierungsprojekten. Unklare Gesetze und Praktiken können zu finanziellen und rechtlichen Risiken führen.
Gemeinsam fordern wir:
Die unverzügliche Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für IT-Selbstständige, um unsere berufliche Freiheit zu gewährleisten.
Klare und verlässliche Richtlinien zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit und die Anerkennung der Selbstständigkeit von IT-Experten.
Unterstützt unseren Aufruf, indem ihr eure Teilnahme an Digitalisierungsprojekten der Öffentlichen Verwaltung vorerst ablehnt, bis angemessene rechtliche Verbesserungen erreicht sind. Wir wollen eine gerechtere Zukunft für IT-Selbstständige und fordern die politischen Entscheidungsträger heraus, unsere Anliegen zu berücksichtigen.
Verweisen möchten wir außerdem auf unseren Offenen Brief an die demokratischen Regierungs- und Oppositionsparteien, um auf unsere drängenden Anliegen aufmerksam zu machen und unsere Stimmen zu vereinen.
Teilt diesen Aufruf in euren Netzwerken, um die dringend benötigten Veränderungen herbeizuführen. Nur gemeinsam können wir eine faire Zukunft für IT-Selbstständige in der digitalen Transformation unseres Landes sicherstellen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/09/protest-7818627_1280.jpg8701280Mariehttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngMarie2023-09-27 10:41:512023-09-27 10:41:53Aufruf: IT-Selbstständige gegen Teilnahme an Digitalisierungsprojekten der Öffentlichen Verwaltung aufgrund mangelhafter rechtlicher Rahmenbedingungen
Altersvorsorge für Selbstständige aus dem Blickwinkel Risikomanagement. Der Fokus des 3. Teils dieser Reihe soll auf das Thema „persönliche Handlungsfähigkeit“ gelegt werden.
Im Laufe unseres Lebens streben wir nach persönlicher Freiheit und Autonomie, aber mit dem Alter können sich die Dinge ändern. Eine der wesentlichen Sorgen, die viele im Alter beschäftigt, betrifft die Einschränkung der persönlichen Handlungsfähigkeit, insbesondere in finanzieller Hinsicht, sowie die Möglichkeit einer Fremdverwaltung.
Andererseits zeigen zahlreiche – leider erfolgreiche – Beispiele von Betrugsversuchen (Enkeltricks, Romance-Scamming), dass es durchaus möglich ist, größere Summen herzugeben, als die eigene Altersvorsorge-Planung eigentlich zulässt.
Die erste Frankfurter IT-Freelancer Runde fand nachmittags im Caffeppuccino im Frankfurter Bahnhofsviertel statt. Es war ein lockerer, gemütlicher Austausch unter angehenden und erfahrenen IT-Freelancern bei sonnigem Wetter und leckerem Kaffee.
Wir bedanken uns bei allen, die am 13.09.2023 dabei waren und tolle, interessante Gespräche geführt haben. Die nächste IT-Freelancer Runde wird in Kürze bekannt gegeben und ist auf unseren Plattformen ersichtlich:
Ob das ein Skandal ist, sei dahingestellt, skandalös finde ich dahingegen, dass Selbstständige in der IT offensichtlich nur in geringem Maße an einer eigenen Interessensvertretung interessiert sind. Das gestalten andere Berufsgruppen schlauer, sie haben große und starke Verbände. Hier geht es direkt zu unserem Antragsformular, jedes Mitglied unterstützt uns im Wachstum und macht unsere Gemeinschaft stärker, denn nur gemeinsam können wir uns für unsere Rechte einsetzen. Und das Beste vorab: Bis August gibt es Nachlass auf die Jahresmitgliedschaft!
Während wir im ersten Artikel ausgehend von den geleisteten Beiträgen (AG+AN) auf einen Kapitalstock hochgerechnet haben, der die Rentenzusage von 1.000 € bei 2% Rendite absichert, gehen wir dasselbe Beispiel „rückwärts gerechnet“ an.
Die Ausgangsparameter sind dieselben:
Die bisher einbezahlten Beiträge: 150.000 € (AG/AN: je 75.000 €)
Die dadurch erreichten Rentenpunkte: 27,76
Der aktuelle Rentenwert eines Rentenpunktes: 36,02 €
Daraus ergibt sich eine monatliche Brutto-Rente in Höhe von 1.000 €
Zeit bis Renten-Eintritt: 15 Jahre
Des Weiteren nehmen wir an, dass die bisherigen Beitragszahlungen über einen Zeitraum von 27 Jahre erfolgt sind (was dem Durchschnittseinkommen, also 1 Rentenpunkt, entspricht), der heute 52-jährige also mit 25 beitragspflichtig wurde.
Berechnung
Da wir keinen Vergleichswert zu einem erreichten Kapitalstock haben, beziehen wir uns erstmal nur auf die Beiträge (Steigerung um 2% jährlich) und kommen zu fiktiven Beitragszahlungen wie in dieser Berechnung ersichtlich: https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=vm55vfexxb
Nehmen wir jetzt diese Beiträge und rechnen mit der „traumhaften“ Rendite von 9,761 % aus dem 1. Artikel, verdeutlicht das, dass wir damit im Prinzip einen Kapitalstock in Höhe von 613.470 € erreicht haben (https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=ibwyp3knrt), gar nicht mal so weit weg von den berechneten notwendigen 606.500 €.
ABER:
Wir haben ja noch 15 weitere Jahre ohne Beitragszahlung Zeit um Zinseszinsen anzusammeln, um die heute garantierten 1.000 € Monats-“Rente“ auszuzahlen (auch im ersten Beispiel gingen wir erstmal nicht von steigenden Rentenbeiträgen aus, wissen aber dass diese Annahme bereits zum 01.07.2023 überholt ist), also müssen wir etwas anders rechnen und stellen fest, dass die Gesamtrendite über die Zeit von 42 Jahren (27 Beitragsjahre, 15 beitragsfreie Jahre) bei „nur“ noch 4,968 % liegt: https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=8m9icpq3yo
Da ist er also, der „Skandal“… 5 % vs. 9,7 % ergeben bei solchen Zeiträumen bemerkenswerte Abweichungen! Außerdem klingt das erstmal „mickrig“ im Vergleich zu rückberechneten Indexfonds wie dem MCSI World. Bedenken sollte man aber, dass diese Anlageform erst seit wenigen Jahren besteht, zuvor die Anlage in ausgabeaufschlags-pflichtige Fonds mit – im Vergleich zum ETF – teuren Verwaltungskosten und Kosten für Depot und Handel verbunden und durchaus erheblichen Schwankungen unterworfen war.
Da war doch noch was…
Vielleicht noch ein weiterer Aspekt: Die Hälfte der Beitragszahlung an die DRV wurde vom Arbeitgeber geleistet, wie es eben nur für dieses Altersvorsorgeprodukt vorgesehen ist… Drehen wir den Spieß also nochmal um und berechnen die Rendite nur bezogen auf den Arbeitnehmer-Beitrag:
Unsere 12.000 EUR Jahresrente hingegen beziehen wir erstmal steuerfrei, auch wenn es dabei aufgrund weiterer Einnahmen im Alter hoffentlich nicht bleibt.
Wenn wir weiterhin bedenken, dass wir die Beiträge der DRV von der Steuer absetzen konnten, die Sparrate aber zuerst versteuern mussten, zieht die DRV schon wieder davon.
Zusammenfassung:
Das Ganze ist und bleibt ein vereinfachtes Rechenbeispiel und eine Zahlenspielerei, aber vielleicht hilft sie dem ein oder anderen, sich dem Thema Altersvorsorge und Renditeberechnung zu nähern.
Neben der reinen Renditebetrachtung – auf welchen Beitrag auch immer – hat jede Form der Altersvorsorge ihre Vor- und Nachteile und sowohl steuerliche als auch sozialversicherungspflichtige Auswirkungen, welche wiederum von den sonstigen persönlichen Verhältnissen abhängig sind und damit höchst individuell. Eine unabhängige, kundenorientierte Beratung (z.B. Honorarberatung) gepaart mit einem fundierten Grundwissen und einem gesunden Interesse am eigenen Wohlstand sind hier ein empfehlenswerter Weg.
Diese Vorteile fallen mir bei der DRV noch ein, die aber nicht zwingend für jeden wertvoll sind:
Hinterbliebenenrente
Kostenübernahme REHA bei Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsminderungsrente
Beitragsübernahme durch öffentliche Träger bei Arbeitslosigkeit
Zuschuss zur Krankenversicherung bei Rentenbezug
Wer jetzt aber All-In DRV gehen möchte, sollte eines beachten: Mehr als derzeit monatlich 1.357,80 € kann man in dieses „Anlageprodukt“ nicht investieren.
Niemand kann vorhersagen, welche Anlageform sich in den nächsten 15 Jahren wie entwickeln wird, nur eines dürfte die Rechnerei verdeutlicht haben: Man muss schon Argumente suchen, warum die DRV eine schlechte Form der Altersvorsorge sein soll.
Nachdem unser Berliner IT-Stammtisch seit Jahren gut besucht wird wollten wir für unsere Rhein-Main IT Freelancer ebenfalls eine Möglichkeit schaffen, sich bei einem leckeren Getränk über die Geschehnisse in der IT Branche auszutauschen.
Egal ob Mitglied oder Nicht-Mitglied: jeder ist willkommen!
Am 10. Februar 2023 war es dann soweit. Eine kleine aber feine Runde hat sich im neuen Lokal an der Konstablerwache getroffen und sich über die aktuellen Geschehnisse in der IT-Freelancer-Branche ausgetauscht. Es war ein sehr schöner und lustiger Abend. Danke an alle Beteiligten.
Wir freuen uns, wenn ihr beim nächsten mal auch dabei seid! Alle Infos findet ihr unter:
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