In dieser Artikelserie möchten wir über den offenen Brief unseres Mitglieds Dirk Freundel vom Herbst 2023 an den Bundesminister für Arbeit und Soziales Herrn Heil, die Parteien der Regierungskoalition und Parteien der Opposition informieren. Hintergrund des Briefes ist einerseits ein Artikel aus dem „c’t Magazin“ bzw. „heise.de“ und andererseits die regelmäßig diskutierte und im aktuellen Koalitionsvertrag der Regierungs-Parteien vereinbarte Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge auch für Selbstständige.
Zentrale Punkte und Forderungen des Briefs
Selbstständige in Deutschland verdienen eine faire und respektvolle Behandlung. Es ist essenziell, dass ihre freiwillige, tragfähige und zukunftsorientierte Selbstständigkeit von allen relevanten Institutionen, einschließlich der Deutschen Rentenversicherung, respektiert wird.
Selbstständige sollen ebenso schützenswert und erstrebenswert betrachtet werden wie Angestellte. Die von ihnen geleistete Arbeit trägt erheblich zur Wirtschaft bei und verdient daher denselben Schutz und dieselbe Wertschätzung. Klare und realistische Regelungen sind notwendig, die sowohl Angestellte als auch Selbstständige schützen, und diese Regelungen müssen auch für Selbstständige konsequent durchgesetzt werden.
Die Schlagworte „Bürokratieabbau“, „Stärkung des Standorts Deutschland“ und „Bekämpfung des Fachkräftemangels“ sollten ernst genommen und mit Leben und Tatkraft gefüllt werden. Das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz muss über Ideologien gestellt werden, ebenso wie wirtschaftliches Denken über ideologische Ansätze.
Falls Selbstständigen die Freiheit über ihre eigene soziale Absicherung eingeschränkt wird (der aktuelle Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge vor), sollte ihnen wenigstens die Freiheit über ihre Selbstständigkeit weitgehend zurückgegeben werden. Die Bundesregierung und die relevanten Ministerien müssen deutlich machen, dass es ihnen nicht darum geht einfach nur vermeintlich zusätzliches Geld für die Sozialkassen zu generieren, sondern darum, sowohl Angestellte als auch Selbstständige zu schützen.
Das Problem der Scheinselbstständigkeit muss endlich zum Wohle aller sinnvoll und effektiv gelöst werden. Viele IT-Freelancer und selbstständige Wissensarbeitende haben durch die aktuellen Maßnahmen und Äußerungen der Verantwortlichen das Gefühl, dass sie und ihre selbstständige Erwerbstätigkeit entweder nicht verstanden werden – oder dass man sie einfach nicht ernst nimmt. Es ist wichtig, Vertrauen zu schaffen und zu zeigen, dass Selbstständige in ihrer beruflichen Tätigkeit unterstützt und geschätzt werden.
Offener Brief an die Politik
Diese Forderungen wurden mit entsprechenden Argumenten in dem langen offenen Brief Herrn Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) sowie den regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP und den Oppositionsparteien CDU/CSU sowie Linke detailliert dargelegt. Unverhofft hat daraufhin der Herr Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) den Verfasser des offenen Briefs zu einem Fachgespräch zum Thema Scheinselbstständigkeit eingeladen.
Während dieses Gesprächs wurde ein sehr konstruktiver Dialog geführt: Sowohl Herr Freundel als auch Herr Staatssekretär Dr. Schmachtenberg haben ihre Gedanken und Anforderungen zum Thema Scheinselbstständigkeit ausführlich erläutert und miteinander besprochen. Während des Gesprächs wurde auch über mögliche Lösungen gesprochen, wie man das Thema Scheinselbstständigkeit beseitigen oder zumindest deutlich entschärfen könnte. Es ist wichtig, klare Kriterien und Regeln zu schaffen, die sowohl den Schutz der Selbstständigen als auch die Interessen der sozialen Sicherungssysteme und der tatsächlich schutzbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigen.
Die jüngste Einigung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit wird von vielen als ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte gefeiert. Doch während die Regelungen darauf abzielen, Plattformbeschäftigte besser zu schützen und Transparenz zu schaffen, sehen sich Soloselbstständige in Deutschland mit einer beispiellosen Bürokratielast konfrontiert.
Die Einführung einer Beweislastumkehr bedeutet, dass Auftraggeber nun den Status ihrer Selbstständigen nachweisen müssen – eine Aufgabe, die mit enormem bürokratischem Aufwand verbunden ist. Die vage Definition von Plattformarbeit könnte dazu führen, dass unzählige Auftraggeber unter diese Richtlinie fallen, was die ohnehin schon bestehende Rechtsunsicherheit für Soloselbstständige weiter verstärkt.
Die EU-Richtlinie stellt die Selbstständigkeit von Soloselbstständigen in Deutschland in Frage und führt bereits jetzt dazu, dass sie von lukrativen Aufträgen ausgeschlossen werden oder in unsichere Beschäftigungsverhältnisse gedrängt werden. Diese neuen Regelungen werden diese Situation nur noch verschlimmern und die Unsicherheit für Soloselbstständige auf ein untragbares Maß steigern.
Während die EU-Richtlinie sicherlich einige positive Auswirkungen haben mag, bedeutet sie für Soloselbstständige in Deutschland vor allem eins: zusätzliche Hürden und Einschränkungen in ihrer Arbeitspraxis. Es ist an der Zeit, dass die Interessen dieser wichtigen Gruppe ernst genommen und angemessen berücksichtigt werden, um eine faire und ausgewogene Arbeitslandschaft zu schaffen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/03/judgment-8442199_1280.png9141280DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2024-03-14 13:41:562024-03-14 13:41:58EU-Richtlinie zur Plattformarbeit: Bürokratisches Fiasko für Soloselbstständige in Deutschland
Sarah Ditscher (HAYS AG, Teamleiterin Compliant Sourcing)
Dirk Paschke (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Christian Grümme (IT-Selbstständiger / ANÜ Experte)
Hauptthemen der Diskussion
Die Diskussion behandelte verschiedene Themen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung in der IT-Branche, darunter:
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und seine Auswirkungen
Equal Pay und seine Bedeutung für Leiharbeitnehmende
Höchstüberlassungsdauer und deren Auswirkungen
Statistiken zur Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland
Die Diskussionsteilnehmenden brachten unterschiedliche Perspektiven zu diesen Themen ein, wodurch ein breites Spektrum an Aspekten beleuchtet wurde.
Sarah Ditscher (Hays Compliant Sourcing) gibt einen Überblick
Sarah Ditscher, Teamleiterin Compliant Sourcing bei der Hays AG, gab eine kurze Einführung in die Diskussion, um die Hintergründe der Arbeitnehmerüberlassung zu beleuchten. Sie betonte, dass die Arbeitnehmerüberlassung eine weisungsgebundene Leistungserbringung ermöglicht, bei der Leiharbeitnehmer Weisungen empfangen und erteilen sowie in die Arbeitsorganisation des Kundenunternehmens eingegliedert werden können. Frau Ditscher betonte, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Rahmenbedingungen gesetzlich regelt und es spezifische Regelungen wie Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer gibt. Sie erläuterte, dass Equal Pay sicherstelle, dass Leiharbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Arbeitnehmer des Kundenunternehmens haben. Des Weiteren wies sie auf die Höchstüberlassungsdauer von maximal 18 Monaten hin und betonte, dass nach einer Unterbrechung von 3 Monaten und einem Tag die Uhr für die Höchstüberlassungsdauer neu zu laufen beginnt. Frau Ditscher präsentierte auch Statistiken zur Arbeitnehmerüberlassung, die zeigten, dass der Anteil der Leiharbeitnehmer allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland bei ca. 1% liegt. Sie machte deutlich, dass die Arbeitnehmerüberlassung ein komplexes Thema sei und betonte, dass sie in der Diskussion einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben wolle. Die Einführung von Sarah Ditscher lieferte einen fundierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und statistischen Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung, der den Teilnehmenden einen anschaulichen Einstieg in das komplexe Thema ermöglichte.
Typische Fragestellungen bzgl. ANÜ
Herr Paschke weist darauf hin, dass arbeits- und sozialrechtliche Rechtsprechung nicht auf die Bezeichnung eines Vertrags achte. Selbst wenn ein Vertrag als Werkvertrag bezeichnet wird, kann dies zu Problemen führen, wenn sich die tatsächlichen Umstände als Arbeitnehmerüberlassung herausstellen. Dies kann dazu führen, dass der ehemals Selbstständige behauptet, faktisch in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingegliedert worden zu sein, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Herr Paschke weist auf die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen hin und betont, dass es sein Ziel (und das seiner Kanzlei) sei, mögliche Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden. Er weist auch darauf hin, dass seine Kanzlei eine Vielzahl von Mandanten auf Arbeitgeberseite vertritt, und zwar nicht nur im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, sondern auch in anderen arbeitsrechtlichen Fragen wie der betrieblichen Altersversorgung und dem Betriebsverfassungsrecht.
Widerspruch: ARBEITNEHMERüberlassung und selbstständig?
In der Diskussion wurde der scheinbare Widerspruch zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Selbstständigkeit thematisiert. Sarah Ditscher von der Hays AG betonte, dass es wichtig sei, Menschen nicht in Vertragsverhältnisse zu drängen, in denen sie sich nicht wiederfinden. Sie wies darauf hin, dass sich Lebenssituationen ändern können und Freelancer manchmal wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zurückkehren möchten. In solchen Fällen könne die Arbeitnehmerüberlassung eine gute Alternative sein, da sie weiterhin im Projektgeschäft tätig sein könnten. Frau Ditscher betonte, dass auch die Perspektive der Auftragnehmer berücksichtigt werden müsse und es in Zeiten des Fachkräftemangels schwierig sei, geeignete Personen zu finden. Sie wies aber auch darauf hin, dass niemand in ein Vertragsverhältnis gedrängt werden dürfe, das nicht zur eigenen Situation passe.
Bericht aus der Praxis eines IT-Selbstständigen
Christian Grümme, IT-Selbstständiger, berichtete von seinen Erfahrungen mit der Arbeitnehmerüberlassung. Er berichtete, dass er zuvor fest angestellt war und nebenbei bereits als Freiberufler gearbeitet hatte. Seine Entscheidung, in die Arbeitnehmerüberlassung zu wechseln, war ein Versuch, wie es ist, in einem Unternehmen zu arbeiten, ohne dort fest angestellt zu sein. Rückblickend betrachtete er dies als ein befristetes Projekt, das ihm eine wesentlich bessere Bezahlung bot als eine Festanstellung. Er betonte auch, dass er als Angestellter einige Vorteile hatte, die Selbstständige nicht haben, insbesondere im Hinblick auf die Krankenversicherung. Das Projekt, für das er arbeitete, gehörte größtenteils einem staatlichen Unternehmen, das Bedenken hinsichtlich Scheinselbstständigkeit und Sozialversicherungskosten hatte. Aus diesem Grund entschied sich das Unternehmen, alle Freiberufler durch Arbeitnehmerüberlassung zu ersetzen. Herr Grümme berichtete auch von Spezialisten, die sich gegen die Arbeitnehmerüberlassung wehrten und nur unter bestimmten Bedingungen bereit waren, sie zu akzeptieren.
Ist ANÜ das beste Modell?
In der Diskussion vertrat Sarah Ditscher von der Hays AG die Ansicht, dass Arbeitnehmerüberlassung nicht unbedingt das beste Modell für alle Situationen sei. Sie betonte, dass jede Vertragsform ihre Daseinsberechtigung habe, insbesondere bei kurzfristigen Aufgaben, bei Auftragsspitzen und im operativen Geschäft. Frau Ditscher erläuterte, dass die Arbeitnehmerüberlassung für das klassische Tagesgeschäft, Krankheits- und Urlaubsvertretungen geeignet sei. Sie betonte, dass die Rekrutierung von Fachkräften in der Arbeitnehmerüberlassung aufgrund des Fachkräftemangels sehr schwierig sei. Frau Ditscher betonte, dass es wichtig sei, die Prozesse so zu gestalten, dass die Risiken minimiert werden und die Arbeitnehmerüberlassung nicht immer die beste Lösung sei.
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Politik zu Arbeitnehmerüberlassung
Herr Cronenberg betonte, dass die Arbeitnehmerüberlassung auf der politischen Agenda stehe und es eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag gebe, das Statusfeststellungsverfahren zu überarbeiten. Er erwähnte, dass die Freien Demokraten klare Forderungen in Bezug auf die Selbstständigen in der Wissensarbeit hätten und dass die Plattformrichtlinie der Europäischen Union noch keine Einigung gefunden habe. Herr Cronenberg betonte, dass es wichtig sei, die Selbstständigkeit nicht einzuschränken, sondern Chancen zu eröffnen.
Rainer Rösing auf LinkedIn
Steffen Köhler, Vorstandsmitglied des DBITS und Moderator der Diskussion, erwähnt, dass Rainer Rösing einen Post auf LinkedIn veröffentlicht hat, der zu einer großen Diskussion und Feedback geführt hat. Er erwähnt auch ein öffentlich zugängliches Positionspapier der REWE Group, in dem sie sich um einen rechtssicheren Einsatz von externen Dienstleistern in agilen Projekten bemühen. Herr Köhler betont, dass in agilen Projekten interne und externe Mitarbeiter tendenziell eng zusammenarbeiten, was die Unterscheidung zwischen intern und extern erschwere. Er erwähnt auch, dass Kunden händeringend nach Mitarbeitern suchen, die den IT-Betrieb nach Projekten übernehmen können. Er weist darauf hin, dass die Arbeitnehmerüberlassung auf 18 Monate begrenzt ist und Equal Pay nur ein Aspekt ist, der berücksichtigt werden muss.
Sarah Ditscher ergänzt, dass es keine pauschale Antwort auf die Frage gibt und man immer im Einzelfall schauen muss, was genau die Anforderungen sind und wie die Ausgestaltung in der Praxis aussieht. Sie betont auch, dass das Thema Agilität sehr komplex ist und sie sich mehr Unterstützung von der Politik wünscht.
Rainer Rösing LinkedIn
Stand der Selbstständigkeit in Deutschland
Der Text enthält eine Diskussion über Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit. Die Herausforderungen bei der langfristigen Sicherung von Arbeitskräften, die Flexibilität von Wissensarbeitern und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Dienst- und Werkverträgen werden thematisiert. Auch Probleme bei der Anrechnung von Urlaubs- und Feiertagen sowie beim Wechsel der Kranken- und Rentenversicherung kommen zur Sprache. Die Diskussion zeigt, dass Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit komplexe Themen sind, die sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen vor Herausforderungen stellen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/02/ANUe-in-der-IT_Titelbild-1.png6001200DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2024-02-15 23:43:002024-02-16 15:49:20ANÜ in der IT – Fluch oder Segen? – Videoaufzeichnung
In der heutigen Arbeitswelt, die von Vielfalt und Inklusion geprägt sein sollte, bleibt Altersdiskriminierung ein bedauerliches, aber allzu häufiges Thema. Trotz gesetzlicher Vorschriften und Richtlinien gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zeigt ein jüngst aufgetretener Fall erneut die dringende Notwendigkeit auf, für gerechte Beschäftigungspraktiken zu kämpfen.
Erfahrung unseres Mitglieds zur Altersdiskriminierung
Ein Mitglied unseres Berufsverbandes, dessen herausragende Leistungen und unermüdliche Hingabe in seiner beruflichen Laufbahn unbestritten waren, sah sich plötzlich ohne Vertragsverlängerung konfrontiert – ein Umstand, der scheinbar einzig und allein auf das Alter zurückzuführen ist. Diese Entscheidung wirft nicht nur ernsthafte ethische Fragen auf, sondern unterstreicht auch die tief verwurzelten Praktiken der Altersdiskriminierung, die in vielen Unternehmen weiterhin existieren.
Der tragische Faktor bei diesem Vorfall ist, dass die Entscheidung nicht auf der Basis von Leistung, Fachkenntnissen oder Produktivität getroffen wurde, sondern ausschließlich auf dem Datum der Geburt des Mitarbeiters beruhte. Dieser bedauerliche Vorfall unterstreicht deutlich die Notwendigkeit, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht anhand ihres Alters beurteilen sollten, sondern vielmehr anhand ihrer Kompetenzen, ihres Fachwissens und ihrer Erfolge.
Fehlvorstellung
Die gängige Fehlvorstellung, dass das Alter automatisch mit einem Mangel an Kompetenz oder nachlassender Produktivität einhergeht, muss überwunden werden. Im Gegenteil, die jahrzehntelange Erfahrung und das wertvolle Wissen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen einen unschätzbaren Beitrag für den Erfolg eines Unternehmens dar. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen ihre Beschäftigungspraktiken überdenken und sicherstellen, dass diese frei von jeglicher Form der Diskriminierung sind.
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Weckruf für Vielfalt und Inklusion
Der Fall des betroffenen Verbandsmitglieds sollte als Weckruf dienen, um aktiv gegen Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen. Es ist an der Zeit, die Arbeitspraktiken zu überdenken, Vorurteile zu überwinden und eine Arbeitsumgebung zu schaffen, in der jeder Mitarbeitende unabhängig von seinem Alter die gleichen Chancen erhält.
Es liegt in der Verantwortung jedes Unternehmens, eine Unternehmenskultur zu schaffen, die Vielfalt und Inklusion fördert. Nur durch solche Maßnahmen kann eine Arbeitswelt geschaffen werden, die auf Gerechtigkeit, Respekt und Fairness basiert. Die Beseitigung von Altersdiskriminierung ist nicht nur ein rechtliches Erfordernis, sondern eine moralische Verpflichtung, um eine gerechtere und gleichberechtigte Arbeitswelt für alle zu schaffen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/12/Altersdiskriminierung.jpg14332150Mariehttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngMarie2023-12-14 12:24:422023-12-17 21:39:10Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz: Ein Weckruf für gerechte Beschäftigungspraktiken
Wann ein IT-Selbstständiger sich selbst zu den IT-Selbstständigen zugehörig fühlt merkt man am ehesten an einer Mitgliedschaft im DBITS e.V. . Wie viele IT-Freiberufler oder Kapitalgesellschaften gibt es, die die Informationstechnologie als ihr Arbeitsfeld definieren würden? Folgende Datensätze geben Hinweise auf die Anzahl von IT-Selbstständigen in Deutschland.
BFB: Wachstum der Freien Berufe als Arbeitgeber im Jahr 2022
Die Zahl der selbstständigen Freiberufler bleibt stabil bei 1.471.000.
Erstmals über sechs Millionen Menschen sind in den Freien Berufen beschäftigt oder selbstständig.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg innerhalb eines Jahres um 3,2 Prozent auf 4.203.000 Personen.
Jede achte Person arbeitet mittlerweile in den Freien Berufen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/12/statistikmitdbits.png8161217DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2023-12-12 10:47:552023-12-16 14:13:31Wie viele IT-Selbstständige gibt es in Deutschland? -Zahlen zur IT-Selbstständigkeit Stand 12/2023
Die von uns beworbene Veranstaltung von Freiheit.org am 8. Dezember 2023 mit dem etwas sperrigen Titel „Erwerbsdiversität und moderne Arbeitswelten“ war eine interessante Diskussion mit hochkarätigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, darunter Carlos Frischmuth, Catharina Bruns und Pascal Kober. Die Veranstaltung bot nicht nur einen klaren Einblick in die Standpunkte der Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sondern auch die Möglichkeit, aktiv Fragen zu stellen.
Die Diskussion war sehr lebhaft und alle Podiumsteilnehmerinnen und Teilnehmern waren sich weitgehend einig. Es gab aber auch kritische Worte, so bemängelte Frau Bruns, dass sich seit Jahren wenig getan habe und nahm die FDP in Regierungsverantwortung in die Pflicht: „Es fehlen neue Konzepte, man hat das Gefühl, in Deutschland ist alles inzwischen aus dem letzten Jahrhundert, und wir wachen nicht auf. Im Gegenteil, schauen Sie sich die gegenwärtige Politik an, und auch die FDP kann sich hier nicht selbst loben.“
Pascal Kober unterstrich in der Diskussion die Forderung der FDP nach einem harten Kriterienkatalog zur klaren Definition und rechtssicheren Ausgestaltung der Selbstständigkeit. Seine präzise Aussage dazu lautete: „Wir plädieren als FDP ja dafür, dass man da einen Kriterienkatalog vorlegt, anhand derer, mit einer Auswahl, also zum Beispiel 5 aus 8 Kriterien, wonach Selbstständigkeit vorliegt, und wenn dann eine gewisse Anzahl davon erfüllt sind, dass dann rechtssicher klar ist, dass da jemand selbständig tätig ist.“ Dies ist aus Sicht des Verbandes in aller Deutlichkeit zu unterstützen.
Einstiegsstatements: Selbstständigkeit im Fokus
Catharina Bruns (Unternehmerin): „Ich verstehe mich als eine Art wandelnde Imagekampagne für die Selbstständigkeit. Nicht, um sie zu glorifizieren, sondern um sie zu normalisieren. In Deutschland wird die Vielfalt im Arbeitsmodell oft beschnitten. Es ist wichtig, jedem, der arbeiten möchte, die Selbstständigkeit so einfach wie möglich zu gestalten. Leider wird die freie Arbeit mit Bürokratie und hohen Steuern belastet, was Unternehmen davon abhält, mit Freiberuflern zusammenzuarbeiten.“
Pascal Kober MdB(arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion): „Selbstständige sind Leuchttürme für ein liberales Gesellschaftsverständnis. Wir bewegen uns jedoch in einem Umfeld, in dem abhängige Beschäftigung als das Maß aller Dinge betrachtet wird. Die Politik neigt dazu, die Risikoscheuheit zu fördern. Die FDP kämpft dafür, dass die Selbstständigkeit als Lebensform erhalten bleibt und mehr Anerkennung erfährt.“
Carlos Frischmuth (Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes für selbständige Wissensarbeit e.V.): „Wir haben über 100.000 IT-Freelancer, die maßgeblich zur Digitalisierung in Deutschland beitragen. Es ist entscheidend, die Perspektive der Wirtschaft und die Bedürfnisse der Selbstständigen zu berücksichtigen. Erwerbsdiversität wird zu wenig thematisiert, und das veraltete Statusfeststellungsverfahren der DRV ist toxisch für die Selbstständigkeit und den Standort Deutschland.“
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/12/office-5309654_1280.jpg8501280DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2023-12-09 13:41:232023-12-13 12:40:41IT-Freelancer leiden unter mangelnder Erwerbsdiversität in Deutschland – Spannendes Diskussionspanel
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