DBITS e.V.
  • Start
  • Blog
  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
    • Selbstständigkeit
      • Scheinselbstständigkeit
    • Steuern und Finanzen
    • Altersvorsorge
    • Fortbildung
  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
    • Über uns
    • Unsere Ziele
    • Organisation
    • Mitgliedschaft
    • Mitgliedervorteile
    • Jetzt Mitglied werden
    • Starke Partnerschaften
    • Satzung
  • PublikationenPublikationen An dieser Stelle finden Sie Publikationen des DBITS, die verbandsintern oder in Rahmen von Kooperationen mit anderen Verbänden und Förderern erarbeitet und veröffentlicht wurden. Interview mit Manuel Höferlin, Spitzenkandidat der FDP Rheinland-Pfalz und selbständiger IT Berater Michael Wowro vom IT Freelancer Magazin und Kerstin Tammling vom DBITS e.V. haben kurz vor der Bundestagswahl 2017 ein Interview mit Manuel Höferlin durchgeführt. Herr Höferlin ist der Spitzenkandidat der FDP Reinland-Pfalz und auch selbständiger IT-Berater. Bei der Bundestagswahl wurde Herr Höferlin als Abgeordneter in den Bundestag gewählt. Lesen Sie das Interview auf der Seite der IT Freelancer Magazins (Klick auf das Logo rechts) oder hier als pdf… IT-Selbständige sind verantwortungsbewusste Unternehmer Im Rahmen der  IT-Freiberuflerstudie 2017 führte Hans Königes, Ressortleiter Jobs & Karriere bei der Computerwoche, ein Interview mit der Vorstandsvorsitzenden des DBITS e.V., Kerstin Tammling. Als Repräsentantin für die IT-Selbständigen wurde sie zur Situation der IT-Selbständigen in Bezug auf die Gesetzgebung zur Scheinselbständigkeit und dem Streben der Selbständigen nach Rechtssicherheit befragt. Weiterlesen → Artikel lesen Viele IT-Selbständige lehnen Zwangsrente ab Zum Thema Rentenversicherungspflicht für Selbständige erschien am 08.02.2017 ein Artikel von Kerstin Tammling auf Computerwoche.de. Sie wendet sich darin gegen die pauschale Einbeziehung der Selbständigen in die Deutsche Rentenversicherung und die Behauptung des BMAS, dass rund…
    • Aktionen & Events
    • Artikel & Statements
    • Interviews
    • Newsletter
  • Mitgliederbereich
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / IT-Freelancer sein

Thema: Selbständig als IT-Freelancer, IT-Freiberufler oder kleine IT-GmbH. Unter dieser Hauptkategorie versammeln wir die für selbständige IT-Profis wichtigsten Aspekte der Selbständigkeit. Konkret sind das politische Rahmenbedingungen, insbesondere Scheinselbständigkeit und Altersvorsorge. Die Altersvorsorge wird überwiegend im Hinblick auf die gesetzliche Rentenkasse thematisiert. Eigene Altersvorsorgemodelle finden sich in der Kategorie „IT-Freelancer-Finanzen“.

Reformvorschläge zum Statusfeststellungsverfahren – Gemeinsames Positionspapier DBITSxBAGSV 10/2024

Scheinselbständigkeit

Nach wochenlanger Schreibarbeit und vielen langen Diskussionen ist es fertig. Und es ist wunderbar geworden! Das Positionspapier für mehr Rechtssicherheit beim Statusfeststellungsverfahren (SFV). Großer Dank geht zum Beispiel an den Dolmetscherverband, die wirklich gut mit Worten umgehen können und für alles treffende Formulierungen gefunden haben.

Auch von unserer Seite aus kamen Ideen, Korrekturlesungen und letztlich sind wir stolz, dass unsere Idee der Fast-Tracks (credits to Dirk) sich als eine „Schnellprüfung“ im Positionspapier materialisiert hat.

Warum ist das für uns als IT-ler so bedeutend? Die Politiker und speziell die DRV Bund behaupten, dass das SFV 2022 reformiert wurde und nun alles in Ordnung sei. Doch die Realität sieht anders aus. Die Unsicherheiten für Selbstständige bleiben bestehen, Aufträge gehen verloren, und die Bürokratie erschwert das Arbeiten. Deshalb haben wir konkrete Reformvorschläge erarbeitet.

Warum braucht das SFV eine Reform?

Undurchschaubar, unberechenbar, existenzgefährdend – das beschreibt die aktuelle Situation für Selbstständige. Schon bevor ein Verfahren überhaupt durchgeführt wird, entstehen gravierende Probleme: Auftraggeber schrecken vor der Beauftragung zurück, Selbstständige müssen sich durch einen Bürokratie-Dschungel kämpfen, und die Rechtsunsicherheit bedroht Existenzen.

Unsere zentralen Forderungen:

1. Positivkriterien für Selbstständigkeit Im deutschen Recht gibt es keine klare Definition für Selbstständigkeit – sie wird oft nur durch das „Nicht-angestellt-Sein“ bestimmt. Das führt dazu, dass eine Vielzahl von Argumenten gegen Selbstständigkeit ins Feld geführt werden kann. Wir fordern daher klare Positivkriterien, die für eine Selbstständigkeit sprechen, wie:

  • Höheres Honorar als ein vergleichbarer Arbeitnehmer
  • Bestehen einer ausreichenden Altersvorsorge
  • Vorhandensein einer Kapitalgesellschaft
  • Mehrere Auftraggeber und keine wirtschaftliche Abhängigkeit
  • Nachweis über Spezialwissen und Berufshaftpflicht
  • Mitgliedschaft in Berufsverbänden

Informiere dich regelmäßig über die wichtigsten News für IT-Freelancer

Der DBITS-Newsletter und unsere LinkedIn-Seite bringen mindestens einmal im Monat Berichte über die wichtigsten Entwicklungen auf dem IT-Freelancer-Markt. Dazu Hinweise, wo du brauchbare Informationen lesen kannst, die deine Geschäftstätigkeit stärken.

2. Fast-Track: Schnellprüfung für Selbstständige Lange Prüfverfahren schaffen unzumutbare Unsicherheiten. Deshalb schlagen wir ein Fast-Track-Verfahren vor, mit dem die DRV in kurzer Zeit feststellen kann, ob eine Detailprüfung überhaupt notwendig ist. Eine Selbstständigkeit sollte dann automatisch anerkannt werden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Nachweis einer freiwilligen einkommensabhängigen Beitragszahlung in die DRV
  • Nachweis einer hauptberuflich abhängigen Beschäftigung (nebenberufliche Selbstständigkeit)
  • Nachweis über Altersvorsorgebeiträge gemäß der geplanten Pflichtversicherung für Selbstständige
  • Nachweis eines hohen Einkommens: Selbstständige, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich mehr als das deutsche Bruttojahresdurchschnittseinkommen (aktuell ca. 51.800 €) verdient haben, gelten als wirtschaftlich nicht schutzbedürftig und benötigen keine Statusfeststellung. Danke an Dirk vom DBITS für diesen wunderbaren Vorschlag.

Erfüllt eine Person eines dieser Kriterien, entfällt das SFV automatisch. Der Status „selbstständig“ ist festgestellt und eine Sozialversicherungspflicht ausgeschlossen.

3. Keine Beitragsnachforderungen unter bestimmten Voraussetzungen Vor 2007 gab es eine Regelung, die verhinderte, dass Auftraggeber hohe Nachzahlungen leisten mussten, wenn sie im Nachhinein mit einer negativen SFV-Einstufung konfrontiert wurden. Diese Regelung (ehem. § 7b SGB IV) muss wieder eingeführt werden, damit Prüfungen in die Zukunft gerichtet sind, statt rückwirkende Sanktionen zu verhängen.

Praxisnahe Umsetzung für ein gerechteres SFV

Wir fordern, dass:

  • Rechtliche Vorschriften sowie branchenübliche Methoden nicht gegen eine Selbstständigkeit ausgelegt werden
  • Unternehmerisches Risiko auch in digitalen Berufen angemessen berücksichtigt wird
  • Selbstständigkeit nicht nur anhand eines einzelnen Auftrags, sondern in der Gesamttätigkeit bewertet wird
  • Ein Beratungsgremium aus Arbeitgebern und Selbstständigen die Sozialversicherungsträger unterstützt
  • Die Fragebögen der DRV verständlicher und online ausfüllbar gemacht werden
  • Anträge auf Selbstständigkeit automatisch genehmigt werden, wenn innerhalb von zwei Monaten kein Widerspruch der DRV erfolgt

Wir haben lange daran gearbeitet, diese Reformvorschläge zu erarbeiten. Nun fordern wir die Politik auf, endlich die Realität von Selbstständigen anzuerkennen und für echte Rechtssicherheit zu sorgen. Unser Positionspapier ist ein Schritt in die richtige Richtung – doch wir brauchen eure Unterstützung, um den nötigen Druck aufzubauen!

Was haltet ihr von unseren Vorschlägen? Diskutiert mit uns in den Kommentaren!

28. Oktober 2024/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2025/02/241025_bagsv.png 315 652 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2024-10-28 00:17:002025-02-25 01:18:59Reformvorschläge zum Statusfeststellungsverfahren – Gemeinsames Positionspapier DBITSxBAGSV 10/2024

Offener Brief Teil 2

News & Infos, Scheinselbständigkeit

Im ersten Teil dieser Artikelserie wird über einen von unserem Mitglied Herrn Freundel verfassten umfangreichen offenen Brief und die Reaktion darauf berichtet. Herr Freundel hat seinen Brief in unterschiedlichen Fassungen über den DBITS e.V. an Herrn Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales), an die regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP und an die Oppositionsparteien CDU/CSU sowie Die Linke geschickt.

In diesem zweiten Teil wird über die grundsätzlichen Überlegungen eines daraufhin von Herrn Freundel in Abstimmung mit dem DBITS e.V. erarbeiteten Lösungsvorschlags berichtet.

Scheinselbstständigkeit & Stimmen aus der Politik

Es geht bei dem Thema nicht nur, aber vor allem auch, um mehr als „300.000 freiwillig Selbständige in zukunftsorientierten Bereichen“[1]. Und auch die Parteien der Regierungs-Koalition (auch die SPD) haben längst erkannt, dass das Thema Scheinselbstständigkeit ein aktuelles, relevantes und sehr schädliches Problem nicht nur für die Selbstständigen, sondern auch ganz klar für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist. Im Folgenden dazu ein paar Beispiele:

Aus „Ein Positionspapier des Wirtschaftsforums der SPD e.V.“[2] (2022):

„Am Beispiel der hochqualifizierten IT-Fachkräfte zeigt sich, welche Auswirkungen eine unzureichende Regulierung hat: Selbständige Wissensarbeiter, die über ein hohes Einkommen sowie in der Regel über eine umfassende Altersvorsorge verfügen, stehen – ebenso wie die auftraggebenden Unternehmen – vor hohen rechtlichen Risiken (Scheinselbständigkeit). Vor diesem Hintergrund bieten sich immer mehr dieser Fachkräfte im Ausland an und stehen nicht mehr dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Um dies zu verhindern und die diesbezügliche Wertschöpfung in Deutschland zu erhalten, bedarf es eines Rechtsrahmens, in welchem Auftraggeber und Auftragnehmer rechtssicher zusammenarbeiten können.“

Jan-Niclas Gesenhues, Bündnis 90/Die Grünen[3] (2021):

„Die Kriterien zur Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung müssen zudem klarer und näher an der Praxis sein. Dazu braucht es eine Reform der Statusfeststellungsverfahren.“

FDP[4]:

„Wir Freie Demokraten fordern eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens.“

Es gibt auch Meinungen, dass das Thema Scheinselbstständigkeit wegen der geringen Anzahl an Statusfeststellungsverfahren nicht relevant sei – dem muss und kann ganz klar widersprochen werden! Das Statusfeststellungsverfahren entfaltet seine schädliche Wirkung schon allein dadurch, dass es existiert: Die mit einem Statusfeststellungsverfahren verbundenen Unsicherheiten und Kosten sind für die Selbstständigen und die Auftraggeber ein echtes Problem – dieses Risiko will niemand eingehen! U.a. deshalb lassen vermeintlich geringe Zahlen keine Aussage über die Relevanz des Themas zu.

Prämisse für den Lösungsvorschlag: Einführung einer „Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit“

Aus dem Koalitionsvertrag[5] der Regierung:

„Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen.“

Ob die Einführung einer Rentenversicherungs-Pflicht für Selbstständige sinnvoll ist oder nicht ist ein eigenes, sehr komplexes und kontroverses Thema, das an dieser Stelle nicht weiter erörtert wird. Aus der Regierung/ Politik kommen deutliche Signale, die besagen, dass eine Rentenversicherungs-Pflicht kommen wird. Und in Bezug auf Scheinselbstständigkeit hat eine Rentenversicherungs-Pflicht den großen Vorteil, dass dadurch zentrale offizielle (oder zumindest inoffizielle) Begründungen für die bestehende Statusfeststellung für Selbstständige entfallen: Damit haben Selbstständige eine nachgewiesene Altersvorsorge bzw. soziale Absicherung und sie beteiligen sich noch mehr an der Solidargemeinschaft – die Politik betrachtet dabei alle Selbstständigen und nicht nur z.B. die selbstständigen Wissensarbeiter, bei denen das wohl sowieso schon weitgehend gegeben ist[6].

Allgemein muss an dieser Stelle gesagt werden, dass es eine Lösung/ Verbesserung beim Thema Scheinselbstständigkeit nicht gegen die Politik geben wird – insbesondere nicht gegen die aktuell im Bundesministerium für Arbeit und Soziales führende SPD. D.h. auch wenn wir Selbstständige gute Argumente haben, können wir leider schon froh sein, wenn wir eine bessere Lösung als jetzt bekommen – selbst wenn wir dafür an anderer Stelle uns schlecht erscheinende Vorstellungen akzeptieren müssen.

Anforderungen an eine neue Statusfeststellung

Der Lösungsvorschlag basiert auf wichtigen Anforderungen an eine neue Statusfeststellung zur Unterscheidung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit.

  • Für Selbstständige: Wirksame und unbürokratische/ effiziente Feststellung des Status der Selbstständigkeit für alle künftigen Projekte zumindest für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Kalenderjahr) im Voraus
  • Für Auftraggeber: Wirksame und unbürokratische/ effiziente Feststellung des Status eines Selbstständigen für dessen Projekte/ Tätigkeiten für die Laufzeit des jeweiligen Vertrages, also Schutz vor „Einklagen“ in das Unternehmen
  • Für Arbeitnehmer: Wirksamer Schutz vor „Umwandlung“ eines bestehenden Arbeitsverhältnisses in eine Selbstständigkeit und bestmöglicher Schutz vor Selbstständigkeit als Spar-Modell für Unternehmen (u.a. Sozialleistungen)
  • Für den Staat: Mehr Kapazitäten für den Schutz wirklich schutzbedürftiger Erwerbstätiger ohne zusätzliche Kosten und sicheres Ermöglichen von Selbstständigkeit zugunsten des Wirtschaftsstandorts Deutschland[7]

Gewollte Selbstständigkeit muss ermöglicht werden und ungewollte Selbstständigkeit muss verhindert werden.

Die Erwerbsform „aus Sicht der Arbeit“

Das zentrale Problem bei der Unterscheidung (also der „Statusfeststellung“) zwischen nicht selbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit ist, dass es philosophisch und logisch, aber auch tatsächlich praktisch betrachtet, der ARBEIT egal ist, wer sie erledigt:

  • Einer Software ist es egal, ob sie von einem Freiberufler programmiert wird oder von einem Angestellten
  • Einer Mauer ist es egal, sie von einem selbstständigen oder einem angestellten Maurer errichtet wird
  • Einer Krankheit ist es egal, ob sie von einer selbstständigen oder angestellten Ärztin behandelt wird

Die Unterscheidung zwischen selbstständiger oder nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit wird immer schwerer – und ist auch heute schon insbesondere bei Wissensarbeit kaum korrekt möglich. Die Notwendigkeit der Unterscheidung ergibt sich aus Aspekten, die nicht in Bezug zur konkreten Arbeit stehen, z.B.

  • der sozialen Absicherung (insbesondere Rente) des Erwerbstätigen
  • der Verhinderung von Missbrauch von Selbstständigkeit (z.B. missbräuchliche Einsparungen bei Sozialabgaben, Vermeidung von Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers)

Daraus folgt aber, dass es zumindest sinnvoll, eigentlich aber sogar geboten ist, die Unterscheidung zwischen angestellten und selbstständigen Erwerbstätigen ebenfalls von „der Arbeit“ selbst zu lösen – und vielmehr auf das auszurichten, was mit dieser Unterscheidung überhaupt erreicht werden soll.

Die Erwerbsform aus Sicht der Politik

Die Politik nennt entsprechend als Gründe für die Statusfeststellung im Allgemeinen den Beitrag zur Solidargemeinschaft (insbesondere Rentenversicherung) und den Schutz von schutzbedürftigen Erwerbstätigen – versucht aber trotzdem eine Selbstständigkeit/ Nicht-Selbstständigkeit an der Arbeit „festzumachen“.

Für den Begriff „Scheinselbstständigkeit“ gibt es bereits seit Mai 2004 einen Eintrag bei Wikipedia. In den mittlerweile über 20 Jahren ist es offensichtlich nicht gelungen allgemein gültige, sinnvolle, beständige, gerechte und faire Kriterien zu finden, mit denen einen selbstständige von einer nicht-selbstständigen Erwerbstätigkeit unterschieden werden kann. Das lässt zusammen mit der Betrachtung „aus Sicht der Arbeit“ wohl nur den Schluss zu, dass das auch tatsächlich nicht universell möglich ist.

Und das führt eigentlich zwangsläufig dazu, dass es wiederum zumindest sinnvoll, eigentlich aber sogar geboten ist, die Unterscheidung zwischen angestellten und selbstständigen Erwerbstätigen an den eigentlichen Zielen auszurichten. Mit der geplanten/ beschlossenen Einführung einer Rentenversicherungs-Pflicht für Selbstständige sind die soziale Absicherung und die Beteiligung an der Solidargemeinschaft (insbesondere bei den meisten selbstständigen Wissensarbeitern noch mehr als bereits jetzt schon[8]) gewährleistet; und damit entfällt auch das Argument des Missbrauchs von Selbstständigkeit zur Einsparung von Sozialabgaben – sowohl bei Auftraggebern als auch bei den Selbstständigen.

Damit bleibt dann noch die Schutzbedürftigkeit von Erwerbstätigen als Argument. Aber: Auch dieses Argument hat nichts mit „der Arbeit“ zu tun, sondern insbesondere mit den finanziellen Möglichkeiten des Erwerbstätigen. Und dann liegt es nahe, dass ein selbstständiger Erwerbstätiger, der mehr als z.B. das durchschnittliche deutsche jährliche Bruttogehalt (aktuell ca. 51.800€[9]) als zu versteuerndes Einkommen vorweisen kann, sicher nicht schutzbedürftig im Sinne einer Statusfeststellung ist.

Schutz ja – aber bitte gezielt für die Schutzbedürftigen

Es gibt viele sicherlich tatsächlich schutzbedürftige Erwerbstätige, aber es ist doch sinnvoll und geboten, gezielt diese Gruppe mit den staatlichen Ressourcen zu schützen – und nicht die Selbstständigen, die zumindest die finanziellen Ressourcen haben, ihre Erwerbstätigkeit selbst zu gestalten und sich selbst zu schützen.

Es kann wohl ohne Übertreibung gesagt werden, dass sich insbesondere die meisten selbstständigen Wissensarbeiter mittlerweile zwar tatsächlich Schutz wünschen, ABER NICHT VON dem Staat, sondern VOR dem Staat!


[1] https://www.selbständige-wissensarbeit.de/wofuer-wir-stehen/

[2] https://www.spd-wirtschaftsforum.de/publikation/10-punkte-zum-fachkraeftemangel/

[3] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jan-niclas-gesenhues/fragen-antworten/was-wollen-sie-nach-der-wahl-konkret-f-solo-selbststaendige-tun-damit-sind-nicht-prekaer-beschaeftige

[4] https://www.fdp.de/position/selbststaendige

[5] Z.B. https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/

[6] https://www.freelancer-studie.de/studie-2018.html und https://www.computerwoche.de/a/verhinderung-von-scheinselbstaendigkeit,3099060

[7] https://www.selbständige-wissensarbeit.de/neuigkeiten/studie-belegt-freelancer-steigern-produktivitaet-undschaffen-arbeitsplaetze/ und https://www.freelancer-studie.de/studie-2021.html („Die Bedeutung solo-selbständiger Wissensarbeit für den Innovationsstandort Deutschland“)

[8] https://www.freelancer-studie.de/studie-2018.html

[9] https://www.merkur.de/leben/geld/statistisches-bundesamt-durchschnittseinkommen-durchschnittsgehalt-in-deutschland-zahlen-zr-93163449.html

23. Oktober 2024/0 Kommentare/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/07/open-letter-1566551_1280.jpg 960 1280 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2024-10-23 10:22:042024-10-23 10:35:56Offener Brief Teil 2

Offener Brief zum Thema Scheinselbstständigkeit

DBITS-Infoticker, News & Infos, Scheinselbständigkeit

In dieser Artikelserie möchten wir über den offenen Brief unseres Mitglieds Dirk Freundel vom Herbst 2023 an den Bundesminister für Arbeit und Soziales Herrn Heil, die Parteien der Regierungskoalition und Parteien der Opposition informieren. Hintergrund des Briefes ist einerseits ein Artikel aus dem „c’t Magazin“ bzw. „heise.de“ und andererseits die regelmäßig diskutierte und im aktuellen Koalitionsvertrag der Regierungs-Parteien vereinbarte Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge auch für Selbstständige.

Zentrale Punkte und Forderungen des Briefs

  1. Selbstständige in Deutschland verdienen eine faire und respektvolle Behandlung. Es ist essenziell, dass ihre freiwillige, tragfähige und zukunftsorientierte Selbstständigkeit von allen relevanten Institutionen, einschließlich der Deutschen Rentenversicherung, respektiert wird.
  2. Selbstständige sollen ebenso schützenswert und erstrebenswert betrachtet werden wie Angestellte. Die von ihnen geleistete Arbeit trägt erheblich zur Wirtschaft bei und verdient daher denselben Schutz und dieselbe Wertschätzung. Klare und realistische Regelungen sind notwendig, die sowohl Angestellte als auch Selbstständige schützen, und diese Regelungen müssen auch für Selbstständige konsequent durchgesetzt werden.
  3. Die Schlagworte „Bürokratieabbau“, „Stärkung des Standorts Deutschland“ und „Bekämpfung des Fachkräftemangels“ sollten ernst genommen und mit Leben und Tatkraft gefüllt werden. Das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz muss über Ideologien gestellt werden, ebenso wie wirtschaftliches Denken über ideologische Ansätze.
  4. Falls Selbstständigen die Freiheit über ihre eigene soziale Absicherung eingeschränkt wird (der aktuelle Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge vor), sollte ihnen wenigstens die Freiheit über ihre Selbstständigkeit weitgehend zurückgegeben werden. Die Bundesregierung und die relevanten Ministerien müssen deutlich machen, dass es ihnen nicht darum geht einfach nur vermeintlich zusätzliches Geld für die Sozialkassen zu generieren, sondern darum, sowohl Angestellte als auch Selbstständige zu schützen.
  5. Das Problem der Scheinselbstständigkeit muss endlich zum Wohle aller sinnvoll und effektiv gelöst werden. Viele IT-Freelancer und selbstständige Wissensarbeitende haben durch die aktuellen Maßnahmen und Äußerungen der Verantwortlichen das Gefühl, dass sie und ihre selbstständige Erwerbstätigkeit entweder nicht verstanden werden – oder dass man sie einfach nicht ernst nimmt. Es ist wichtig, Vertrauen zu schaffen und zu zeigen, dass Selbstständige in ihrer beruflichen Tätigkeit unterstützt und geschätzt werden.

Offener Brief an die Politik

Diese Forderungen wurden mit entsprechenden Argumenten in dem langen offenen Brief Herrn Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) sowie den regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP und den Oppositionsparteien CDU/CSU sowie Linke detailliert dargelegt. Unverhofft hat daraufhin der Herr Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) den Verfasser des offenen Briefs zu einem Fachgespräch zum Thema Scheinselbstständigkeit eingeladen.

Während dieses Gesprächs wurde ein sehr konstruktiver Dialog geführt: Sowohl Herr Freundel als auch Herr Staatssekretär Dr. Schmachtenberg haben ihre Gedanken und Anforderungen zum Thema Scheinselbstständigkeit ausführlich erläutert und miteinander besprochen. Während des Gesprächs wurde auch über mögliche Lösungen gesprochen, wie  man das Thema Scheinselbstständigkeit beseitigen oder zumindest deutlich entschärfen könnte. Es ist wichtig, klare Kriterien und Regeln zu schaffen, die sowohl den Schutz der Selbstständigen als auch die Interessen der sozialen Sicherungssysteme und der tatsächlich schutzbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigen.


Lese hier den offenen Brief:

OffenerBriefHerunterladen
16. September 2024/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/07/open-letter-1566551_1280.jpg 960 1280 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2024-09-16 09:42:302024-09-16 09:42:32Offener Brief zum Thema Scheinselbstständigkeit

EU-Richtlinie zur Plattformarbeit: Bürokratisches Fiasko für Soloselbstständige in Deutschland

DBITS-Info, Scheinselbständigkeit

Die jüngste Einigung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit wird von vielen als ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte gefeiert. Doch während die Regelungen darauf abzielen, Plattformbeschäftigte besser zu schützen und Transparenz zu schaffen, sehen sich Soloselbstständige in Deutschland mit einer beispiellosen Bürokratielast konfrontiert.

Die Einführung einer Beweislastumkehr bedeutet, dass Auftraggeber nun den Status ihrer Selbstständigen nachweisen müssen – eine Aufgabe, die mit enormem bürokratischem Aufwand verbunden ist. Die vage Definition von Plattformarbeit könnte dazu führen, dass unzählige Auftraggeber unter diese Richtlinie fallen, was die ohnehin schon bestehende Rechtsunsicherheit für Soloselbstständige weiter verstärkt.

Die EU-Richtlinie stellt die Selbstständigkeit von Soloselbstständigen in Deutschland in Frage und führt bereits jetzt dazu, dass sie von lukrativen Aufträgen ausgeschlossen werden oder in unsichere Beschäftigungsverhältnisse gedrängt werden. Diese neuen Regelungen werden diese Situation nur noch verschlimmern und die Unsicherheit für Soloselbstständige auf ein untragbares Maß steigern.

Während die EU-Richtlinie sicherlich einige positive Auswirkungen haben mag, bedeutet sie für Soloselbstständige in Deutschland vor allem eins: zusätzliche Hürden und Einschränkungen in ihrer Arbeitspraxis. Es ist an der Zeit, dass die Interessen dieser wichtigen Gruppe ernst genommen und angemessen berücksichtigt werden, um eine faire und ausgewogene Arbeitslandschaft zu schaffen.

14. März 2024/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/03/judgment-8442199_1280.png 914 1280 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2024-03-14 13:41:562024-03-14 13:41:58EU-Richtlinie zur Plattformarbeit: Bürokratisches Fiasko für Soloselbstständige in Deutschland

ANÜ in der IT – Fluch oder Segen? – Videoaufzeichnung

DBITS-Arbeitskreise, News & Infos, Scheinselbständigkeit

Eine Podiumsdiskussion mit:

  • Carl-Julius Cronenberg (MdB, FDP)
  • Sarah Ditscher (HAYS AG, Teamleiterin Compliant Sourcing)
  • Dirk Paschke (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
  • Christian Grümme (IT-Selbstständiger / ANÜ Experte)

Hauptthemen der Diskussion

Die Diskussion behandelte verschiedene Themen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung in der IT-Branche, darunter:

  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und seine Auswirkungen
  • Equal Pay und seine Bedeutung für Leiharbeitnehmende
  • Höchstüberlassungsdauer und deren Auswirkungen
  • Statistiken zur Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland

Die Diskussionsteilnehmenden brachten unterschiedliche Perspektiven zu diesen Themen ein, wodurch ein breites Spektrum an Aspekten beleuchtet wurde.

Sarah Ditscher (Hays Compliant Sourcing) gibt einen Überblick

Sarah Ditscher, Teamleiterin Compliant Sourcing bei der Hays AG, gab eine kurze Einführung in die Diskussion, um die Hintergründe der Arbeitnehmerüberlassung zu beleuchten. Sie betonte, dass die Arbeitnehmerüberlassung eine weisungsgebundene Leistungserbringung ermöglicht, bei der Leiharbeitnehmer Weisungen empfangen und erteilen sowie in die Arbeitsorganisation des Kundenunternehmens eingegliedert werden können. Frau Ditscher betonte, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Rahmenbedingungen gesetzlich regelt und es spezifische Regelungen wie Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer gibt. Sie erläuterte, dass Equal Pay sicherstelle, dass Leiharbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Arbeitnehmer des Kundenunternehmens haben. Des Weiteren wies sie auf die Höchstüberlassungsdauer von maximal 18 Monaten hin und betonte, dass nach einer Unterbrechung von 3 Monaten und einem Tag die Uhr für die Höchstüberlassungsdauer neu zu laufen beginnt. Frau Ditscher präsentierte auch Statistiken zur Arbeitnehmerüberlassung, die zeigten, dass der Anteil der Leiharbeitnehmer allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland bei ca. 1% liegt. Sie machte deutlich, dass die Arbeitnehmerüberlassung ein komplexes Thema sei und betonte, dass sie in der Diskussion einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben wolle. Die Einführung von Sarah Ditscher lieferte einen fundierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und statistischen Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung, der den Teilnehmenden einen anschaulichen Einstieg in das komplexe Thema ermöglichte.

Hays Präsentation als Überblick

Typische Fragestellungen bzgl. ANÜ

Herr Paschke weist darauf hin, dass arbeits- und sozialrechtliche Rechtsprechung nicht auf die Bezeichnung eines Vertrags achte. Selbst wenn ein Vertrag als Werkvertrag bezeichnet wird, kann dies zu Problemen führen, wenn sich die tatsächlichen Umstände als Arbeitnehmerüberlassung herausstellen. Dies kann dazu führen, dass der ehemals Selbstständige behauptet, faktisch in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingegliedert worden zu sein, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Herr Paschke weist auf die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen hin und betont, dass es sein Ziel (und das seiner Kanzlei) sei, mögliche Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden. Er weist auch darauf hin, dass seine Kanzlei eine Vielzahl von Mandanten auf Arbeitgeberseite vertritt, und zwar nicht nur im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, sondern auch in anderen arbeitsrechtlichen Fragen wie der betrieblichen Altersversorgung und dem Betriebsverfassungsrecht.

Widerspruch: ARBEITNEHMERüberlassung und selbstständig?

In der Diskussion wurde der scheinbare Widerspruch zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Selbstständigkeit thematisiert. Sarah Ditscher von der Hays AG betonte, dass es wichtig sei, Menschen nicht in Vertragsverhältnisse zu drängen, in denen sie sich nicht wiederfinden. Sie wies darauf hin, dass sich Lebenssituationen ändern können und Freelancer manchmal wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zurückkehren möchten. In solchen Fällen könne die Arbeitnehmerüberlassung eine gute Alternative sein, da sie weiterhin im Projektgeschäft tätig sein könnten. Frau Ditscher betonte, dass auch die Perspektive der Auftragnehmer berücksichtigt werden müsse und es in Zeiten des Fachkräftemangels schwierig sei, geeignete Personen zu finden. Sie wies aber auch darauf hin, dass niemand in ein Vertragsverhältnis gedrängt werden dürfe, das nicht zur eigenen Situation passe.

Bericht aus der Praxis eines IT-Selbstständigen

Christian Grümme, IT-Selbstständiger, berichtete von seinen Erfahrungen mit der Arbeitnehmerüberlassung. Er berichtete, dass er zuvor fest angestellt war und nebenbei bereits als Freiberufler gearbeitet hatte. Seine Entscheidung, in die Arbeitnehmerüberlassung zu wechseln, war ein Versuch, wie es ist, in einem Unternehmen zu arbeiten, ohne dort fest angestellt zu sein. Rückblickend betrachtete er dies als ein befristetes Projekt, das ihm eine wesentlich bessere Bezahlung bot als eine Festanstellung. Er betonte auch, dass er als Angestellter einige Vorteile hatte, die Selbstständige nicht haben, insbesondere im Hinblick auf die Krankenversicherung. Das Projekt, für das er arbeitete, gehörte größtenteils einem staatlichen Unternehmen, das Bedenken hinsichtlich Scheinselbstständigkeit und Sozialversicherungskosten hatte. Aus diesem Grund entschied sich das Unternehmen, alle Freiberufler durch Arbeitnehmerüberlassung zu ersetzen. Herr Grümme berichtete auch von Spezialisten, die sich gegen die Arbeitnehmerüberlassung wehrten und nur unter bestimmten Bedingungen bereit waren, sie zu akzeptieren.

Ist ANÜ das beste Modell?

In der Diskussion vertrat Sarah Ditscher von der Hays AG die Ansicht, dass Arbeitnehmerüberlassung nicht unbedingt das beste Modell für alle Situationen sei. Sie betonte, dass jede Vertragsform ihre Daseinsberechtigung habe, insbesondere bei kurzfristigen Aufgaben, bei Auftragsspitzen und im operativen Geschäft. Frau Ditscher erläuterte, dass die Arbeitnehmerüberlassung für das klassische Tagesgeschäft, Krankheits- und Urlaubsvertretungen geeignet sei. Sie betonte, dass die Rekrutierung von Fachkräften in der Arbeitnehmerüberlassung aufgrund des Fachkräftemangels sehr schwierig sei. Frau Ditscher betonte, dass es wichtig sei, die Prozesse so zu gestalten, dass die Risiken minimiert werden und die Arbeitnehmerüberlassung nicht immer die beste Lösung sei.

Informiere dich regelmäßig über die wichtigsten News für IT-Freelancer

Der DBITS-Newsletter und unsere LinkedIn-Seite bringen mindestens einmal im Monat Berichte über die wichtigsten Entwicklungen auf dem IT-Freelancer-Markt. Dazu Hinweise, wo du brauchbare Informationen lesen kannst, die deine Geschäftstätigkeit stärken.

Politik zu Arbeitnehmerüberlassung

Herr Cronenberg betonte, dass die Arbeitnehmerüberlassung auf der politischen Agenda stehe und es eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag gebe, das Statusfeststellungsverfahren zu überarbeiten. Er erwähnte, dass die Freien Demokraten klare Forderungen in Bezug auf die Selbstständigen in der Wissensarbeit hätten und dass die Plattformrichtlinie der Europäischen Union noch keine Einigung gefunden habe. Herr Cronenberg betonte, dass es wichtig sei, die Selbstständigkeit nicht einzuschränken, sondern Chancen zu eröffnen.

Rainer Rösing auf LinkedIn

Steffen Köhler, Vorstandsmitglied des DBITS und Moderator der Diskussion, erwähnt, dass Rainer Rösing einen Post auf LinkedIn veröffentlicht hat, der zu einer großen Diskussion und Feedback geführt hat. Er erwähnt auch ein öffentlich zugängliches Positionspapier der REWE Group, in dem sie sich um einen rechtssicheren Einsatz von externen Dienstleistern in agilen Projekten bemühen. Herr Köhler betont, dass in agilen Projekten interne und externe Mitarbeiter tendenziell eng zusammenarbeiten, was die Unterscheidung zwischen intern und extern erschwere. Er erwähnt auch, dass Kunden händeringend nach Mitarbeitern suchen, die den IT-Betrieb nach Projekten übernehmen können. Er weist darauf hin, dass die Arbeitnehmerüberlassung auf 18 Monate begrenzt ist und Equal Pay nur ein Aspekt ist, der berücksichtigt werden muss.

Sarah Ditscher ergänzt, dass es keine pauschale Antwort auf die Frage gibt und man immer im Einzelfall schauen muss, was genau die Anforderungen sind und wie die Ausgestaltung in der Praxis aussieht. Sie betont auch, dass das Thema Agilität sehr komplex ist und sie sich mehr Unterstützung von der Politik wünscht.

Rainer Rösing LinkedIn
Rainer Rösing LinkedIn

Stand der Selbstständigkeit in Deutschland

Der Text enthält eine Diskussion über Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit. Die Herausforderungen bei der langfristigen Sicherung von Arbeitskräften, die Flexibilität von Wissensarbeitern und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Dienst- und Werkverträgen werden thematisiert. Auch Probleme bei der Anrechnung von Urlaubs- und Feiertagen sowie beim Wechsel der Kranken- und Rentenversicherung kommen zur Sprache. Die Diskussion zeigt, dass Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit komplexe Themen sind, die sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen vor Herausforderungen stellen.

Link zum Video auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=IyUpP654ELo


15. Februar 2024/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/02/ANUe-in-der-IT_Titelbild-1.png 600 1200 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2024-02-15 23:43:002024-02-16 15:49:20ANÜ in der IT – Fluch oder Segen? – Videoaufzeichnung

Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz: Ein Weckruf für gerechte Beschäftigungspraktiken

IT-Freelancer sein

In der heutigen Arbeitswelt, die von Vielfalt und Inklusion geprägt sein sollte, bleibt Altersdiskriminierung ein bedauerliches, aber allzu häufiges Thema. Trotz gesetzlicher Vorschriften und Richtlinien gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zeigt ein jüngst aufgetretener Fall erneut die dringende Notwendigkeit auf, für gerechte Beschäftigungspraktiken zu kämpfen.

Erfahrung unseres Mitglieds zur Altersdiskriminierung

Ein Mitglied unseres Berufsverbandes, dessen herausragende Leistungen und unermüdliche Hingabe in seiner beruflichen Laufbahn unbestritten waren, sah sich plötzlich ohne Vertragsverlängerung konfrontiert – ein Umstand, der scheinbar einzig und allein auf das Alter zurückzuführen ist. Diese Entscheidung wirft nicht nur ernsthafte ethische Fragen auf, sondern unterstreicht auch die tief verwurzelten Praktiken der Altersdiskriminierung, die in vielen Unternehmen weiterhin existieren.

Der tragische Faktor bei diesem Vorfall ist, dass die Entscheidung nicht auf der Basis von Leistung, Fachkenntnissen oder Produktivität getroffen wurde, sondern ausschließlich auf dem Datum der Geburt des Mitarbeiters beruhte. Dieser bedauerliche Vorfall unterstreicht deutlich die Notwendigkeit, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht anhand ihres Alters beurteilen sollten, sondern vielmehr anhand ihrer Kompetenzen, ihres Fachwissens und ihrer Erfolge.

Fehlvorstellung

Die gängige Fehlvorstellung, dass das Alter automatisch mit einem Mangel an Kompetenz oder nachlassender Produktivität einhergeht, muss überwunden werden. Im Gegenteil, die jahrzehntelange Erfahrung und das wertvolle Wissen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen einen unschätzbaren Beitrag für den Erfolg eines Unternehmens dar. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen ihre Beschäftigungspraktiken überdenken und sicherstellen, dass diese frei von jeglicher Form der Diskriminierung sind.

Informiere dich regelmäßig über die wichtigsten News für IT-Freelancer

Der DBITS-Newsletter und unsere LinkedIn-Seite bringen mindestens einmal im Monat Berichte über die wichtigsten Entwicklungen auf dem IT-Freelancer-Markt. Dazu Hinweise, wo du brauchbare Informationen lesen kannst, die deine Geschäftstätigkeit stärken.

Weckruf für Vielfalt und Inklusion

Der Fall des betroffenen Verbandsmitglieds sollte als Weckruf dienen, um aktiv gegen Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen. Es ist an der Zeit, die Arbeitspraktiken zu überdenken, Vorurteile zu überwinden und eine Arbeitsumgebung zu schaffen, in der jeder Mitarbeitende unabhängig von seinem Alter die gleichen Chancen erhält.

Es liegt in der Verantwortung jedes Unternehmens, eine Unternehmenskultur zu schaffen, die Vielfalt und Inklusion fördert. Nur durch solche Maßnahmen kann eine Arbeitswelt geschaffen werden, die auf Gerechtigkeit, Respekt und Fairness basiert. Die Beseitigung von Altersdiskriminierung ist nicht nur ein rechtliches Erfordernis, sondern eine moralische Verpflichtung, um eine gerechtere und gleichberechtigte Arbeitswelt für alle zu schaffen.

14. Dezember 2023/1 Kommentar/von Marie
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/12/Altersdiskriminierung.jpg 1433 2150 Marie https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png Marie2023-12-14 12:24:422023-12-17 21:39:10Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz: Ein Weckruf für gerechte Beschäftigungspraktiken
Seite 2 von 11‹1234›»
Newsletter
Mitglied werden
Aktionen & Events
Blog nach Kategorien

Weitere Beiträge

  • Übersicht zu aktuellen Petitionen für Selbstständige25. März 2025 - 8:08
  • Petition
    Freelancing legalisieren – Jetzt die Petition unterschreiben!24. März 2025 - 10:01
  • Briefaktion
    Kampagne „Stoppt die Scheinselbstständigkeit“ – jetzt aktiv werden!8. März 2025 - 8:49
  • Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren25. Februar 2025 - 14:59
  • Bundestag
    Bundestagswahl 2025: DBITS Forderungen zur Statusfeststellungsverfahren und Co.31. Januar 2025 - 8:50
  • FAZ-Artikel: „Verzweifelt im Angestelltenland“ mit Cathi Bruns, Sascha Lobo und Helge Meyer14. Dezember 2024 - 10:46
  • Bild von Dag Schölper auf Pixabay
    Offener Brief Teil 59. Dezember 2024 - 14:20
  • Bild von Dag Schölper auf Pixabay
    Offener Brief Teil 422. November 2024 - 10:42
  • Bild von Dag Schölper auf Pixabay
    Offener Brief Teil 35. November 2024 - 10:45
  • BAGSV Positionspapier zum SFV
    Reformvorschläge zum Statusfeststellungsverfahren – Gemeinsames Positionspapier DBITSxBAGSV 10/202428. Oktober 2024 - 0:17

Tweets

Tweets by DBITS_Magazin

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Inhalt entsperren Erforderlichen Service akzeptieren und Inhalte entsperren
Weitere Informationen

DBITS e.V.
Lützowstr. 88
10785 Berlin

vorstand@dbits.it


Newsletter

Über den DBITS
Kontakt


Seitenübersicht
Datenschutzhinweise

Impressum

Nach oben scrollen
Cleantalk Pixel