DBITS e.V.
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  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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Du bist hier: Startseite1 / IT-Freelancer sein

Thema: Selbständig als IT-Freelancer, IT-Freiberufler oder kleine IT-GmbH. Unter dieser Hauptkategorie versammeln wir die für selbständige IT-Profis wichtigsten Aspekte der Selbständigkeit. Konkret sind das politische Rahmenbedingungen, insbesondere Scheinselbständigkeit und Altersvorsorge. Die Altersvorsorge wird überwiegend im Hinblick auf die gesetzliche Rentenkasse thematisiert. Eigene Altersvorsorgemodelle finden sich in der Kategorie „IT-Freelancer-Finanzen“.

Wege der Altersvorsorge im Überblick

Altersvorsorge

An dieser Stelle ein Gegenüberstellung des 3-Schichten-Modells nach heutigem Stand. Es soll ein grober Überblick des Leistungsspektrums, sowie der steuerlichen Konsequenzen während der Ansparphase und in der Zeit der Inanspruchnahme gegeben werden.

Nicht berücksichtigt sind die privaten Möglichkeiten der Altersvorsorge, wie z.B. Immobilien zur Selbstnutzung oder  Vermietung.

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Steuerliche Regelungen während der Ansparphase

Basisvorsorge

  • 82% der Beiträge (in 2016) sind steuerlich abzugsfähig
  • Beiträge reduzieren Ihre Einkommensteuer
  • Pro Jahr erhöht sich der steuerliche Abzug um 2 Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 die Beiträge voll abzugsfähig sind

Zusatzvorsorge

  • Gehaltsumwandlung: Für umgewandelte Beträge fällt keine Steuer an
  • Zulagenförderung: Förderung über Zulagen und Steuervorteile

Private Vorsorge

  • Beitragszahlung erfolgt aus dem Nettoeinkommen

Verfügbarkeit

Basisvorsorge

  • Frühestens im Alter von 62 Jahren

Zusatzvorsorge

  • Frühestens im Alter von 62 Jahren

Private Vorsorge

  • Frei wählbar

Form der Verfügbarkeit

Basisvorsorge

  • Lebenslange Rente

Zusatzvorsorge

  • Gehaltsumwandlung: Wahlweise Rückzahlung als lebenslange Rente oder (steuerpflichtiges) Kapital.
  • Zulagenförderung: Als lebenslange Rente. Maximal 30% können als (steuerpflichtiges) Kapital ausbezahlt werden.

Private Vorsorge

  • Wahlweise als Rente oder als Kapital.
  • Bei Rückzahlung eines Kapitals nach dem 62. Lebensjahr und einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren werden die Erträge nur zu 50% besteuert.

Hinterbliebenenversorgung

Basisvorsorge

  • Ehepartner
  • Partner aus eingetragener Lebenspartnerschaft
  • kindergeldberechtigte Kinder

Zusatzvorsorge

  • Gehaltsumwandlung:Ehe-/Lebenspartner, kindergeldberechtigte Kinder
  • Zulagenförderung: Ehepartner

Private Vorsorge

  • Frei wählbar

Steuerliche Regelungen während der Rentenphase

Basisvorsorge

    Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils der Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns.

  • 2016: 72%
  • Ab 2040: 100%

Zusatzvorsorge

  • Rentenzahlungen sind voll steuerpflichtig

Private Vorsorge

  • Rentenzahlungen sind nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Bei einer Rentenzahlung ab dem 65. Lebensjahr z.B. 18%.
29. Oktober 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2016-10-29 16:02:572021-11-16 16:56:52Wege der Altersvorsorge im Überblick

BMAS-Gesetzesentwurf – Zusammenfassung und Status

Rahmenbedingungen

An dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung zum Stand der Dinge rund um die Gesetze zum Themenkreis „Missbrauch von Werkverträgen“. Weitere Details sind in unseren Newslettern aus der Vergangenheit und auf dieser Website zu finden.

Ursprung und wesentliche Meilensteine

Im Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Legislaturperiode hatte sich die Bundesegierung zum Ziel gesetzt, den Missbrauch von Werkverträgen zu unterbinden. Im November 2015 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf vor, der, sofern er umgesetzt worden wäre, die Geschäftsmodelle Tausender im Markt etablierter Selbständiger an den Rand der Illegalität gerückt hätte. Die für die Selbständigen relevanten Gesetzesänderungen bezogen sich im Wesentlichen auf den §611a, BGB. Die dort genannten Kriterien kamen einem Berufsverbot für Selbständige (in der IT) sehr nahe.

Durch vehemente Reaktionen aus der Wirtschaft, allen voran der ADESW, bei der auch der DBITS assoziierter Partner ist, wurden die Kriterien, zurückgenommen. Seit Februar 2016, ist die Liste der Einzelkriterien verschwunden. Sie wurde durch eine (zusätzliche) Definition des Arbeitnehmerbegriffes ersetzt. Die verbliebenen wesentlichen Änderungen des Gesetzespaketes, beziehen sich auf Regulierungen im Umfeld von Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen.

Aktueller Stand

Die aktuell vorliegende Fassung des Referentenentwurfs ergibt für die Werk/Dienstvertragsseite keine Neuerungen – also weiterhin Status Quo. Es wird bis zum Ende der politischen Sommerpause nicht viel passieren, die sogenannte 1. Lesung und die Anhörungen finden voraussichtlich im September/Oktober statt, bis das Gesetz Anfang November durch den Bundesrat geht und im Januar 2017 (spätestens 01.07.2017) wirksam wird.

Änderungen für IT-Selbständige, wirtschaftlicher Schaden

Inhaltlich sind wir (die Selbständigen in der IT) dem Gesetz nach wieder am Anfang, auf dem Stand zu Beginn der Legislaturperiode, angekommen. Dennoch hat sich die Situation für die Selbständigen geändert.

Viele Auftraggeber wurden und werden durch die Diskussionen um die Scheinselbständigkeit massiv verunsichert. In diversen Unternehmen, die regelmäßig externe Spezialisten beauftragt hatten und diesbezüglich nie rechtlichen Bedenken bestanden, herrscht jetzt große Unsicherheit und nicht selten wird mit vorauseilendem Gehorsam reagiert. Aufträge werden nicht mehr vergeben, kurzfristig beendet, Beauftragungszeiträume reduziert, etc. pp. Ein enormer wirtschaftlicher Schaden, insbesondere für die selbstständigen Wissensarbeiter und Projektvermittler, kann schon jetzt beziffert werden. Auch die Aufraggeber selbst können Ihre Geschäfte nicht mehr in gewohnter Manier betreiben.

Vermehrt Überprüfungen durch den Zoll?

Überprüfungen des Zolls, als ausführendes Organ, häufen sich. Zumindest wird darüber in letzter Zeit vermehrt in der Presse berichtet. Teilweise hat es den Anschein, dass es bei den Überprüfungen tatsächlich begründete Verdachtsmomente auf Scheinselbständigkeit und/oder den Missbrauch von Werkverträgen gibt und entsprechend groß ist die Aufmerksamkeit.

Andererseits wird sehr wenig über den Fortgang der einzelnen Überprüfungen berichtet. Ob es sich tatsächlich um einen gesetzeswidrigen Fall gehandelt hat, erfährt die Öffentlichkeit dann nicht bzw. nicht in so prominenter Aufmachung. Zu lesen ist hauptsächlich von Überprüfungen im gewerblichen Umfeld, in dem häufig Werkverträge vergeben werden. Vergleichbare Aktionen im administrativen bzw. IT-Umfeld scheinen derzeit nicht im Fokus der Behörden zu stehen oder aber es wird nicht darüber berichtet.

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

Die Bundesrechtsanwaltskammer äußerte erhebliche Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit des gegenwärtigen Entwurfs. Interessant sind auch die Bewertungen über die Situation der Solo-Selbständigen, sowie die Interpretation der Entwicklung der Solo-Selbständigkeit an sich. Zum einen ist einer Studie im Auftrage des BMAS zu entnehmen, dass die Zahl der Solo-Selbständigen rückläufig sei, zum anderen bekommen wir Berichte zu lesen, die das Gegenteil behaupten.

In nahezu allen Berichten wird der Standpunkt vertreten, dass der Solo-Selbständige ein moderner Vertreter des „Tagelöhners“ sei und Hilfe benötige. Das mag in einigen Fällen vermutlich zutreffen, nur werden auch noch jetzt, nach monatelangen Diskussionen um das Thema, die Selbständigen, die Ihrer Tätigkeit freiwillig und gern nachgehen, nur selten in der meinungsbildenden Berichterstattung berücksichtigt. Es könnte sich die Vermutung aufdrängen, dass diese Auslegungsrichtung ideologisch und bisweilen auch von der persönlichen Situation der einzelnen Autoren geprägt ist.

Noch immer gilt: Es kommt darauf an, wie ein Vertrag gelebt wird

Für den Alltag von uns Selbständigen in der IT ist nach wie vor maßgeblich, wie ein Vertrag zwischen Auftraggeber und IT-Selbständigen gelebt wird. An dieser Stelle nochmals der Verweis auf das DBITS Fact Sheet. Es hat immer noch Bestand und wir empfehlen jedem Selbständigen in der IT die darin enthaltenen Regeln zu befolgen.

Zum Nachlesen…

Hier eine nur kleine Anzahl von Veröffentlichungen aus der letzten Zeit.

  • DBITS Fact-Sheet für IT-Selbständige (Das Fact-Sheet selbst steht im Mitgliederbereich der DBITS-Website zum Download bereit.)
  • BMAS Gesetzesentwurf – Werkverträge / Zeitarbeit…
  • BMAS Forschungsbericht – Solo-Selbständige in Deutschland…
  • 29.04.16 – Die Welt: Großrazzia in 110 Pflegeheimen
  • 17.06.16 – Zeit Online: Freie Knechte
  • 21.06.16 – Stuttgarter Zeitung: Gesetzentwurf als verfassungswidrig kritisiert
  • 24.06.16 – FAZ: Die Mär vom Clickworker (Hier ausnahmsweise einmal ein differenzierender Beitrag)
  • 10.07.16 – Badische Zeitung: Rumänen wurden über Werkverträge als Unternehmer behandelt
12. Juli 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2016-07-12 15:26:442021-11-16 17:07:58BMAS-Gesetzesentwurf – Zusammenfassung und Status

Ohne uns geht nichts!

Rahmenbedingungen

Am 9. Mai 2016 fiel der Startschuss für eine weitere großangelegte Kampagne der Allianz für selbständige Wissensarbeit (ADESW). Der DBITS e.V. ist, neben anderen Berufsverbänden, assoziiertes Mitglied der ADESW. Die zweite Kampagne läuft wieder über mehrere Wochen, begleitend zum gesetzgeberischen Verfahren.

Es werden erneut verschiedene Kanäle genutzt, vom Versand von Pledge-Cards, über Briefe an Abgeordnete bis zu Plakataktionen und Zeitungsanzeigen. Zentrale Anlaufstelle ist die Kampagnenwebseite www.experten-arbeit-stärken.de.

Ohne uns geht nichts!

Bei dem Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ handelt es sich, neben sicherlich gut gemeinten Regulierungen zur Verbesserung der Situation von Arbeitnehmern der Branchen Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung, aber auch um einen Angriff auf die freie Berufsausübung von freiwillig Selbständigen, die keines Schutzes bedürfen. Ob sich die gesetzlichen Änderungen im Umfeld von Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung mittel- und langsfristig tatsächlich positiv auswirken, wird sich zeigen.

Was ist der Anlass für die Kampagne?

Die Arbeit von Hunderttausenden Selbständigen gestaltet sich schon seit längerer Zeit schwierig. Eine unkalkulierbare und nicht mehr zeitgemäße Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung verunsichert die selbständigen Spezialisten und deren Auftraggeber. Dadurch werden die freien Experten im besten Fall verspätet oder nur verkürzt eingesetzt, oder aber sie verlieren im schlimmsten Fall ganze Aufträge. Wichtige Projekte werden negativ davon beeinflusst. Auch Auftraggeber haben keine Planungssicherheit.

In Politik und Gesellschaft fehlt bisher leider das Verständnis für diese wichtige Gruppe innerhalb der deutschen Wirtschaft – im Gegenteil, die Große Koalition hatte bis vor kurzem sogar weitere Einschränkungen für selbständige Tätigkeiten vorgesehen.

Hintergrund – Entwicklung – Konsequenzen

Bei der Entstehung des Koalitionsvertrages im Jahr 2013 hatte man in Deutschland den Eindruck gewonnen, dass es in unserem Land einen nicht unerheblichen Anteil an Missbrauch am Arbeitsmarkt gibt. Dieser Missbrauch würde sich vor allem im Bereich von Zeitarbeit und Werkverträgen abspielen.

Am 16.11.2015 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vor. Dieser sah unter anderem die Einführung eines neuen §611a BGB mit einem altertümlichen und praxisfremden Kriterienkatalog zur Abgrenzung von Selbständigkeit vor.

Eine Analyse dazu von Rechtsanwältin Stefanie Ebeling finden Sie im entsprechendem Artikel vom 31.01.2016.

Viele Freelancer und deren Kunden interpretierten den Referentenentwurf so, dass die bisher gewohnte und seit Jahrzehnten praktizierte Beauftragung selbständiger Experten zukünftig nicht mehr möglich bzw. künftig illegal sein sollte. Man kam nicht umhin, zu vermuten, dass das BMAS – ob nun aus Kalül, Unkenntnis oder durch Beeinflussung von Dritten – insbesondere der Personaldienstleistungsbranche und damit auch deren Kunden die Zusammenarbeit mit selbständigen Experten bzw. Solo-Selbständigen massiv erschweren wollte. Werkverträge wurden gar nicht mehr tangiert, stattdessen hatte man sich nun plötzlich auf den selbständigen Dienstvertrag konzentriert.

Damit war das BMAS deutlich über das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel hinausgeschossen.

Positiver Effekt

Die Aktivitäten der Politik haben dazu geführt, dass sich die Branche organisiert hat. Was in der Vergangenheit die Schwäche in diesem Umfeld war, nämlich das individuelle Agieren Einzelner, wurde überwunden. Die führenden Personaldienstleister Deutschlands haben sich zusammengeschlossen und bildeten die Allianz für selbstständige Wissensarbeit (ADESW). Aufgrund der traditionell engen Kooperation, und nicht zuletzt wegen der unmittelbaren Betroffenheit, gehören der ADESW auch die Berufsverbände einzelner Gruppen der hochqualizierten Wissensarbeiter als assoziierte Partner an.

Über die ADESW ist es möglich, gemeinsam der Politik auf Augenhöhe zu begegnen und an einem sinnvollen und zukunftsfähigen Gesetz aktiv mitzuwirken. Über die Plattform der ADESW besteht eine gute Vernetzung im politischen Berlin. Es bestehen enge Kontakte sowohl zu den zuständigen Ministerien, dem Kanzleramt sowie dem zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages.

Wie ist der aktuelle Stand?

Schon wenige Tage nach Beginn der Kampagne EXPERTEN-ARBEIT-RETTEN sah sich das BMAS gezwungen seinen 1. veröffenlichten Entwurf des §611a BGB zu modifizieren. Das Ergebis war ein sowohl mißglückter als auch überflüssiger Versuch den Arbeitnehmerbegriff „neu“ zu definieren.

Alle Verhandlungen, die seit Ende Februar stattgefunden haben beziehen sich vorrangig auf den Themenkomplex „Leiharbeit“. Details finden Sie hier.

Nun stellt sich die Frage, welche Konsequenzen aus der Initiative des BMAS für die Arbeit der selbständigen Experten entstanden sind.

Theoretisch zunächst keine. Stand heute sind wir „nur“ zurück am Ausgangspunkt. Also in der selben Situation, in der wir uns bereits seit den 1990-iger Jahren befinden. Praktisch haben sich jedoch eine Reihe negative Entwicklungen ergeben. Die Verunsicherung des Marktes ging tief und wirkt immer noch nach. Es wurden Begehrlichkeiten geweckt. Als einer von vielen Effekten sei die sprunghaft angestiegene Zahl der Statusprüfverfahren der DRV und negativen Bescheide zu nennen.

Zudem haben die Gewerkschaften wieder ein offenes Ohr in der Politik gefunden und nutzen die Gelegenheit zur Auffrischung ihrer Daseinsberechtigung. Und gerade die Gewerkschaften drängen ständig auf Nachbesserungen der Gesetze, nicht etwa auf Anwendung der bestehenden. Eine zukunftsfähige moderne und arbeitsteilige Volkswirtschaft steht dabei nicht im Vordergrund. Das Schicksal von mehr als 100.000 selbständigen Experten in der IT und die daraus resultieren Folgen werden besten Falls als Kollateralschaden betrachtet.

Wir benötigen daher eindeutig Rechts- und Planungssicherheit für die Gruppe der hochqualifizierten Selbständigen und deren Auftraggeber.

Kampagnenbilder

15. Mai 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2016-05-15 12:11:082021-11-16 17:11:19Ohne uns geht nichts!

Es ist noch lange nicht alles in trockenen Tüchern

Scheinselbständigkeit

Der DBITS e.V. und seine Arbeitsgruppe Scheinselbständigkeit, werden juristisch in dem Thema Arbeitsrecht (was die Themen Scheinselbständigkeit, Missbrauch von Werkverträgen, etc. umfasst) von der Rechtsanwältin Stefanie Ebeling beraten und unterstützt. Stefanie Ebeling hat in einem Interview der Informatik Aktuell den ursprünglichen Gesetzesentwurf von Andrea Nahles zur Regelung von Dienst- und Werkverträgen und dem Thema Scheinselbständigkeit juristisch analysiert.

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Stefanie Ebeling

Auch wenn durch unsere gemeinsame Kampagne unter dem Dach des ADESW inzwischen eine Änderung des Entwurfs und somit eine Entschärfung eingetreten ist, werden in dem Interview wichtige Punkte angesprochen, die weiterhin Gültigkeit haben:

Durch den Entwurf herrscht Verunsicherung im Markt
  • Es kam vermehrt zur Beendigung oder Vermeidung von Auftragsverhältnissen aufgrund der aktuellen ungewissen Situation.
  • Dass sich die Auftraggeber jetzt wieder sicherer fühlen, kann bisher noch nicht festgestellt werden.
Es sind nicht nur Solo-Selbständige betroffen

Es war und ist leider ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Gründung einer GmbH ein sicherer Schutz ist. Insbesondere bei einer Ein-Mann-GmbH, wo der Gesellschafter/Geschäftsführer mitarbeitet, wird oft dahingehend geprüft, ob eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht vorliegt.

Auch das Genossenschaftsmodell bietet keinen absoluten Schutz

Die DRV prüfte und prüft auch hier eine Umgehung der Sozialversicherungspflicht nach den entsprechenden Prüfkriterien. Die Arbeitsanweisungen der DRV führen hierzu aus: „Das Zustandekommen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses wird weder durch eine etwaige Organstellung (Vorstandsmitglied) noch durch die Mitgliedschaft als Genosse ausgeschlossen.

Beratungsangebote, die Absicherung bei einer Prüfung der DRV versprechen, sind nicht seriös

Es ist jedoch wichtig, sich mit den von der DRV und der Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Kriterien auseinanderzusetzen und seine eigene Unternehmung danach zu überprüfen. Es gibt Punkte, die man vermeiden oder durch einfache Schritte umgehen kann. Aber niemand kann anhand der aktuellen Rechtslage die 100-prozentige Lösung anbieten. Wer sichergehen will, sollte sich eine rechtlich fundierte Meinung zum jeweiligen Einzelfall einholen.

Das Fact Sheet, das der DBITS seinen Mitgliedern im vergangenen Oktober zur Verfügung gestellt haben, hat nach wie vor/mehr denn je Gültigkeit! Wir empfehlen Ihnen, die Hinweise und Tipps, die darin aufgeführt sind, dringend zu beachten.

Der Entwurf stellt in seiner Begründung nur auf Missbrauchsgestaltungen und den Schutz der Geringverdienenden ab

Die Folgen für IT-Experten, andere hochqualifizierte Wissensarbeiter und gutverdienende Selbständige dürften Frau Nahles sehr wohl bewusst sein, werden aber ignoriert, wie man auch den aktuellen Pressemeldungen entnehmen kann.

Die Zusammenstellung von Informationen und Reaktionen zu unserer Kampagne wird laufend aktualisiert. Sie finden dort Artikel aus Online-Zeitungen und Multimediaelemente zum Thema.

IT-Freelancer müssen sich organisieren!

Sie müssen Ihrer Stimme Gewicht verleihen und sich Interessenvertretungen anschließen, die genau Ihr Geschäftsmodell vertreten und ihnen politisches Gehör verschaffen. Augen verschließen oder Panik-Mache ist der falsche Weg. Die Lage ist ernst aber nicht aussichtslos.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch noch einmal auf die Analyse des §611a von Frau Ebeling hinweisen.

27. Februar 2016/0 Kommentare/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2016-02-27 17:32:522021-11-17 05:21:37Es ist noch lange nicht alles in trockenen Tüchern

Jetzt Rechtssicherheit – EXPERTEN-ARBEIT RETTEN

Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit

Die Protestwelle war gewaltig und hat Wirkung gezeigt. Noch während der bundesweiten Kampagne „Experten-Arbeit-retten.de“ legte das SPD-geführte Arbeitsministerium einen überarbeiteten Entwurf des Gesetzes zur Regulierung der Zeit- und Werkverträge vor. Darin wird eine zentrale Forderung im Grundsatz erfüllt: Der Katalog mit praxisfremden und undurchführbaren Negativkriterien ist Geschichte. Selbständige Experten dürfen auch in Zukunft in deutschen Unternehmen arbeiten!

 

 

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Knapp 120.000 Protest-Mails

Zuvor waren im Rahmen der Kampagne in nur drei Tagen knapp 120.000 persönliche Protest-Mails von Betroffenen an die Mitglieder des Bundestags geschickt worden, dazu tausende Briefe.
Erstmals hatten sich selbständige Experten aus allen Bereichen – unter Führung einer Allianz der wichtigsten Personaldienstleister (ADESW) – zum Protest vereint. Und haben so der Politik eindrucksvoll gezeigt: Ihr könnt nicht einfach über die Köpfe der Experten hinweg entscheiden.
Die harte Überzeugungsarbeit der letzten 12 Monate hat sich ausgezahlt. Die Kampagne unter dem Dach der ADESW, gemeinsam mit kooperierenden Verbänden gipfelte schon nach wenigen Tagen in einem unglaublichen Erfolg. Ein wichtiges Etappenziel wurde erreicht! Dennoch muss die Kampagne weitergehen!

Neufassung §611a – Zurück auf Los

Zwar hat Frau Nahles, vermutlich zähneknirschend, einlenken müssen. In einer Hau-Ruck-Aktion wurde der Referentenentwurf nachgebessert. Der Bearbeitungstand der zurzeit bekannten Version des Entwurfes stammt vom 17.02.2016 21:11 Uhr.
Die Neufassung des §611a, BGB enthält nun statt der wahllos aneinandergereihten Kriterien für Scheinselbständigkeit eine Definition des Begriffes „Arbeitnehmer“, die zwar auch nicht wirklich neu ist, aber den Sachstand im Vergleich zur Vergangenheit zumindest nicht verschlimmert.
Jetzt dürfen wir lesen…

§611a Arbeitnehmer

  • Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anders zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.
  • Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen.
  • Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann; der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab.
  • Für die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen.
  • Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.
Gemeinsame Aktionen lohnen sich, wichtiges Etappenziel erreicht

Gezeigt hat sich eines ganz deutlich: Gemeinsame Aktionen zeigen Wirkung! Zum ersten Mal ist es den Selbständigen, insbesondere denen der IT, gelungen, öffentliche Wahrnehmung zu gewinnen.
Ein wichtiges Etappenziel wurde erreicht. Die selbständige Tätigkeit als Freelancer könnte theoretisch erst einmal so weiter gehen, wie bisher. Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein: Wir sind jetzt lediglich wieder zurück auf Los gegangen.

Noch immer keine Rechtssicherheit erreicht

Noch sind viele, wichtige Details völlig offen, denn auch dieser nun deutlich verbesserte Entwurf zum § 611a BGB reicht nicht aus: Wir benötigen Rechtssicherheit für die Gruppe der hochqualifizierten Selbständigen und für die Unternehmer, die sie beauftragen!
Denn…

  • Ist die Gefahr des regelmäßigen Wiederaufflammens der Diskussion um Schein/Selbständigkeit nun gebannt?
  • Müssen wir jetzt nicht erst Recht mit verschärften Reaktionen, da wir der Politik derartig „in die Suppe gespuckt“ haben? (vermehrte Statusfeststellungsverfahren etc.)
  • Ist die Verunsicherung der Auftraggeber jetzt beigelegt und werden jetzt wieder Projekte vergeben?

Die Antwort auf diese Fragen lautet „Nein“. Darum müssen wir den aufgebauten Druck nutzen um endlich eine eindeutige Rechtslage zu erhalten.

4 Forderungen, die wir Selbständigen haben

Um Rechtssicherheit, sowohl für uns als Auftragnehmer als auch für unsere Auftraggeber zu erhalten, benötigen wir

  • Ein klares politisches Bekenntnis zur Förderung und rechtssicheren Tätigkeit selbständiger Experten als maßgeblichen Innovationstreibern der deutschen Wirtschaft.
  • Stärkung der Rechtsstaatlichkeit durch transparente, schnelle und nachvollziehbare Prozesse und Verfahren bei den zuständigen Behörden (z.B. Deutsche Rentenversicherung), sowie effektive Rechtsbehelfs- und Schlichtungsmechanismen. Die faktische Beweislastumkehr durch oft unbelegte Behauptungen und Vorwürfe muss beendet werden.
  • Auftraggeber und Auftragnehmer brauchen Rechtssicherheit: Haftungsrisiken und Strafbarkeit müssen angesichts unklarer gesetzlicher Regelungen eingegrenzt werden, zum Beispiel durch Beibehalten der Arbeitnehmer-Überlassungsgenehmigung.
  • Einen Positivkriterienkatalog, der auch juristischen Laien bereits bei Vertragsschluss die Einordnung und Unterscheidung zwischen Festanstellung und Selbstständigkeit ermöglicht. Wer gut und fair bezahlt wird und für sein Alter vorsorgt, ist nicht schutzbedürftig!
Noch ist gesetzlich nichts in trockenen Tüchern

Die Politik will durch neue Gesetze diejenigen schützen, die selbständig sind – aber es nicht sein wollen. Aber sie trifft damit auch fälschlicherweise diejenigen, die aus Überzeugung selbständig sind und es auch bleiben wollen. Ein gutes Gesetz braucht Differenzierung.
Noch ist gesetzlich lange nichts in trockenen Tüchern. Wir sind stand heute nur zurück zum Ausgangspunkt und das ist keine rechtssichere und zukunftsfähige Basis für eine moderne, arbeitsteilige Volkswirtschaft. Zudem kündigte der DGB in mehreren Medien bereits Widerstand an. Die selbständigen Experten kämpfen weiter für ihre unternehmerische Freiheit.

Jetzt nicht locker lassen!

Wir haben jetzt so viel gemeinsam erreicht. Nutzen wir die Gunst der Stunde und lassen nicht locker! Darum: Bitte beteiligen Sie sich weiterhin an unseren Aktionen!
Der Schwerpunkt unserer Protestmaßnahmen ändert sich jetzt. Der Text der Protest-Emails wurde angepasst und fokussiert auf das Ziel „Rechtssicherheit“. Beteiligen sie sich bitte (erneut) an der Mailingaktion auf EXPERTEN-ARBEIT-RETTEN.de.

EXPERTEN-STILLSTAND am 24.02.2016

Beteiligen Sie sich auch an der Aktion EXPERTEN-STILLSTAND am 24.02.2016. Dieser Tag soll zeigen, was passiert, wenn selbständige Experten aus Gründen der Rechtsunsicherheit aus Unternehmen verbannt werden: Deutschland kommt über kurz oder lang zum #stillstand. Das wollen wir am 24. Februar 2016 mit der Aktion “Experten-Stillstand” demonstrieren. Den ganzen Tag lang – aber besonders in der Proteststunde zwischen 11 und 12 Uhr.
Posten Sie – gerne schon jetzt – Ihr Protest-Foto mit dem Hashtag #stillstand und dem Link “Experten-Arbeit-retten.de” bei Twitter, Facebook, XING & Co. Dazu laden Sie sich das zur Verfügung gestellte Banner herunter, machen ein Foto und zeigen es der Öffentlichkeit. Mailen Sie Ihr Foto auch an uns, damit wir alle gemeinsam auf dieser Website Flagge zeigen. Ihr Foto wird auch in die Protest-Galerie von EXPERTEN-ARBEIT-RETTEN.de aufgenommen.

22. Februar 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2016-02-22 10:52:442021-11-17 05:21:51Jetzt Rechtssicherheit – EXPERTEN-ARBEIT RETTEN

EXPERTEN-ARBEIT RETTEN – Dokumentation

Rahmenbedingungen

Die Kampagne EXPERTEN-ARBEIT-RETTEN ist im Wesentlichen in Berlin und dort vorrangig im Regierungsviertel sichtbar. Die Akteure und Betroffenen jedoch sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt. Ihr Engagement ist ein wesentlicher Bestandteil der Kampagne. Darum möchten wir Ihnen an dieser Stelle Eindrücke, Aktionen und Reaktionen präsentieren. Informieren Sie sich über die Kampagne und beteiligen sich!

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Weiterführende Links

26.02.2016
  • Focus.de – Nahles will ‚kein Komma‘ mehr an Arbeitsmarktgesetz ändern
24.02.2016
  • TZ – Koalitionskrach um Leiharbeit und Erbschaftssteuer
  • Handelsblatt – Union stellt sich quer, Nahles ist empört
  • Tagesschau – Nahles wirft Union Blockade bei Leiharbeit vor
23.02.2016
  • Der Tagesspiegel – Plakatieren verboten
  • ZDF, Frontal21 – Leiharbeit und Werkverträge- Reförmchen statt Reform
22.02.2016
  • Nordbayern.de – Einigung zu Werkverträgen und Leiharbeit zeichnet sich ab
  • Haufe.de/Personal – Zeitarbeit und Werkverträge: Nachgebesserter Gesetzentwurf findet Zustimmung
  • Spiegel – Nahles gibt nach
20.02.2016
  • Neues Deutschland – Nahles geht vor Unternehmerlobby in die Knie
  • Weser Kurier – Nahles-Gesetz abgeschwächt
  • Augsburger Allgemeine – Nahles lockert Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen
19.02.2016
  • Süddeutsche Zeitung – Wenn Unternehmer Nahles loben
  • FAZ.net – IG Metall und Industrie tragen Gesetz zu Werkverträgen mit
  • Koalitionsinterne Auseinandersetzung – Gesetz zu Werkverträgen und Leiharbeit auf gutem Weg
  • Tagessspiegel – Nahles kommt den Arbeitgebern entgegen
  • Die Grünen sind dagegen – Gesetzesentwurf zu Werkverträgen wird Mogelpackung
  • DGB ist sauer – Abgrenzungskriterien für Werkverträge unverzichtbar
  • Donaukurier – Linke und Grüne attackieren Nahles‘ neuen Entwurf für Leiharbeitergesetz

18.02.2016

  • FAZ – Nahles entschärft Gesetz zu Zeitarbeit und Werkverträgen
  • Süddeutsche Zeitung – Mit einem Gesetzentwurf will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den Streit um Werkverträge und Zeitarbeit beenden.
  • General Anzeiger – Nahles will Streit um Werkverträge und Zeitarbeit beenden
  • Christian Lindner, FDP – Der Arbeitsmarkt braucht Flexibilität
  • ContractorUK – Alarm over 18-month cap on German contracts

16.02.2016

  • Presseportal.de – Bundesweiter Protest gegen Regulierungs-Wahnsinn
  • B.Z. – Die BVG hat unsere Plakataktion boykottiert und über 100 geplante Plakate nicht aufgehängt

Fotos der Kampagne


Kampagnenmotive

19. Februar 2016/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2016-02-19 11:37:222021-11-17 05:22:25EXPERTEN-ARBEIT RETTEN – Dokumentation
Seite 9 von 11«‹7891011›»
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