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Die unsichere Rechtslage, was Selbständigkeit in Deutschland anbelangt, wird in der Kategorie „Scheinselbständigkeit“ diskutiert. Dies betrifft vor allem die Auswirkungen dieser Rechtslage und wie man die Einstufung als Scheinselbständiger oder arbeitnehmerähnlicher Selbständiger umgeht.

Offener Brief Teil 2

News & Infos, Scheinselbständigkeit

Im ersten Teil dieser Artikelserie wird über einen von unserem Mitglied Herrn Freundel verfassten umfangreichen offenen Brief und die Reaktion darauf berichtet. Herr Freundel hat seinen Brief in unterschiedlichen Fassungen über den DBITS e.V. an Herrn Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales), an die regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP und an die Oppositionsparteien CDU/CSU sowie Die Linke geschickt.

In diesem zweiten Teil wird über die grundsätzlichen Überlegungen eines daraufhin von Herrn Freundel in Abstimmung mit dem DBITS e.V. erarbeiteten Lösungsvorschlags berichtet.

Scheinselbstständigkeit & Stimmen aus der Politik

Es geht bei dem Thema nicht nur, aber vor allem auch, um mehr als „300.000 freiwillig Selbständige in zukunftsorientierten Bereichen“[1]. Und auch die Parteien der Regierungs-Koalition (auch die SPD) haben längst erkannt, dass das Thema Scheinselbstständigkeit ein aktuelles, relevantes und sehr schädliches Problem nicht nur für die Selbstständigen, sondern auch ganz klar für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist. Im Folgenden dazu ein paar Beispiele:

Aus „Ein Positionspapier des Wirtschaftsforums der SPD e.V.“[2] (2022):

„Am Beispiel der hochqualifizierten IT-Fachkräfte zeigt sich, welche Auswirkungen eine unzureichende Regulierung hat: Selbständige Wissensarbeiter, die über ein hohes Einkommen sowie in der Regel über eine umfassende Altersvorsorge verfügen, stehen – ebenso wie die auftraggebenden Unternehmen – vor hohen rechtlichen Risiken (Scheinselbständigkeit). Vor diesem Hintergrund bieten sich immer mehr dieser Fachkräfte im Ausland an und stehen nicht mehr dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Um dies zu verhindern und die diesbezügliche Wertschöpfung in Deutschland zu erhalten, bedarf es eines Rechtsrahmens, in welchem Auftraggeber und Auftragnehmer rechtssicher zusammenarbeiten können.“

Jan-Niclas Gesenhues, Bündnis 90/Die Grünen[3] (2021):

„Die Kriterien zur Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung müssen zudem klarer und näher an der Praxis sein. Dazu braucht es eine Reform der Statusfeststellungsverfahren.“

FDP[4]:

„Wir Freie Demokraten fordern eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens.“

Es gibt auch Meinungen, dass das Thema Scheinselbstständigkeit wegen der geringen Anzahl an Statusfeststellungsverfahren nicht relevant sei – dem muss und kann ganz klar widersprochen werden! Das Statusfeststellungsverfahren entfaltet seine schädliche Wirkung schon allein dadurch, dass es existiert: Die mit einem Statusfeststellungsverfahren verbundenen Unsicherheiten und Kosten sind für die Selbstständigen und die Auftraggeber ein echtes Problem – dieses Risiko will niemand eingehen! U.a. deshalb lassen vermeintlich geringe Zahlen keine Aussage über die Relevanz des Themas zu.

Prämisse für den Lösungsvorschlag: Einführung einer „Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit“

Aus dem Koalitionsvertrag[5] der Regierung:

„Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen.“

Ob die Einführung einer Rentenversicherungs-Pflicht für Selbstständige sinnvoll ist oder nicht ist ein eigenes, sehr komplexes und kontroverses Thema, das an dieser Stelle nicht weiter erörtert wird. Aus der Regierung/ Politik kommen deutliche Signale, die besagen, dass eine Rentenversicherungs-Pflicht kommen wird. Und in Bezug auf Scheinselbstständigkeit hat eine Rentenversicherungs-Pflicht den großen Vorteil, dass dadurch zentrale offizielle (oder zumindest inoffizielle) Begründungen für die bestehende Statusfeststellung für Selbstständige entfallen: Damit haben Selbstständige eine nachgewiesene Altersvorsorge bzw. soziale Absicherung und sie beteiligen sich noch mehr an der Solidargemeinschaft – die Politik betrachtet dabei alle Selbstständigen und nicht nur z.B. die selbstständigen Wissensarbeiter, bei denen das wohl sowieso schon weitgehend gegeben ist[6].

Allgemein muss an dieser Stelle gesagt werden, dass es eine Lösung/ Verbesserung beim Thema Scheinselbstständigkeit nicht gegen die Politik geben wird – insbesondere nicht gegen die aktuell im Bundesministerium für Arbeit und Soziales führende SPD. D.h. auch wenn wir Selbstständige gute Argumente haben, können wir leider schon froh sein, wenn wir eine bessere Lösung als jetzt bekommen – selbst wenn wir dafür an anderer Stelle uns schlecht erscheinende Vorstellungen akzeptieren müssen.

Anforderungen an eine neue Statusfeststellung

Der Lösungsvorschlag basiert auf wichtigen Anforderungen an eine neue Statusfeststellung zur Unterscheidung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit.

  • Für Selbstständige: Wirksame und unbürokratische/ effiziente Feststellung des Status der Selbstständigkeit für alle künftigen Projekte zumindest für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Kalenderjahr) im Voraus
  • Für Auftraggeber: Wirksame und unbürokratische/ effiziente Feststellung des Status eines Selbstständigen für dessen Projekte/ Tätigkeiten für die Laufzeit des jeweiligen Vertrages, also Schutz vor „Einklagen“ in das Unternehmen
  • Für Arbeitnehmer: Wirksamer Schutz vor „Umwandlung“ eines bestehenden Arbeitsverhältnisses in eine Selbstständigkeit und bestmöglicher Schutz vor Selbstständigkeit als Spar-Modell für Unternehmen (u.a. Sozialleistungen)
  • Für den Staat: Mehr Kapazitäten für den Schutz wirklich schutzbedürftiger Erwerbstätiger ohne zusätzliche Kosten und sicheres Ermöglichen von Selbstständigkeit zugunsten des Wirtschaftsstandorts Deutschland[7]

Gewollte Selbstständigkeit muss ermöglicht werden und ungewollte Selbstständigkeit muss verhindert werden.

Die Erwerbsform „aus Sicht der Arbeit“

Das zentrale Problem bei der Unterscheidung (also der „Statusfeststellung“) zwischen nicht selbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit ist, dass es philosophisch und logisch, aber auch tatsächlich praktisch betrachtet, der ARBEIT egal ist, wer sie erledigt:

  • Einer Software ist es egal, ob sie von einem Freiberufler programmiert wird oder von einem Angestellten
  • Einer Mauer ist es egal, sie von einem selbstständigen oder einem angestellten Maurer errichtet wird
  • Einer Krankheit ist es egal, ob sie von einer selbstständigen oder angestellten Ärztin behandelt wird

Die Unterscheidung zwischen selbstständiger oder nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit wird immer schwerer – und ist auch heute schon insbesondere bei Wissensarbeit kaum korrekt möglich. Die Notwendigkeit der Unterscheidung ergibt sich aus Aspekten, die nicht in Bezug zur konkreten Arbeit stehen, z.B.

  • der sozialen Absicherung (insbesondere Rente) des Erwerbstätigen
  • der Verhinderung von Missbrauch von Selbstständigkeit (z.B. missbräuchliche Einsparungen bei Sozialabgaben, Vermeidung von Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers)

Daraus folgt aber, dass es zumindest sinnvoll, eigentlich aber sogar geboten ist, die Unterscheidung zwischen angestellten und selbstständigen Erwerbstätigen ebenfalls von „der Arbeit“ selbst zu lösen – und vielmehr auf das auszurichten, was mit dieser Unterscheidung überhaupt erreicht werden soll.

Die Erwerbsform aus Sicht der Politik

Die Politik nennt entsprechend als Gründe für die Statusfeststellung im Allgemeinen den Beitrag zur Solidargemeinschaft (insbesondere Rentenversicherung) und den Schutz von schutzbedürftigen Erwerbstätigen – versucht aber trotzdem eine Selbstständigkeit/ Nicht-Selbstständigkeit an der Arbeit „festzumachen“.

Für den Begriff „Scheinselbstständigkeit“ gibt es bereits seit Mai 2004 einen Eintrag bei Wikipedia. In den mittlerweile über 20 Jahren ist es offensichtlich nicht gelungen allgemein gültige, sinnvolle, beständige, gerechte und faire Kriterien zu finden, mit denen einen selbstständige von einer nicht-selbstständigen Erwerbstätigkeit unterschieden werden kann. Das lässt zusammen mit der Betrachtung „aus Sicht der Arbeit“ wohl nur den Schluss zu, dass das auch tatsächlich nicht universell möglich ist.

Und das führt eigentlich zwangsläufig dazu, dass es wiederum zumindest sinnvoll, eigentlich aber sogar geboten ist, die Unterscheidung zwischen angestellten und selbstständigen Erwerbstätigen an den eigentlichen Zielen auszurichten. Mit der geplanten/ beschlossenen Einführung einer Rentenversicherungs-Pflicht für Selbstständige sind die soziale Absicherung und die Beteiligung an der Solidargemeinschaft (insbesondere bei den meisten selbstständigen Wissensarbeitern noch mehr als bereits jetzt schon[8]) gewährleistet; und damit entfällt auch das Argument des Missbrauchs von Selbstständigkeit zur Einsparung von Sozialabgaben – sowohl bei Auftraggebern als auch bei den Selbstständigen.

Damit bleibt dann noch die Schutzbedürftigkeit von Erwerbstätigen als Argument. Aber: Auch dieses Argument hat nichts mit „der Arbeit“ zu tun, sondern insbesondere mit den finanziellen Möglichkeiten des Erwerbstätigen. Und dann liegt es nahe, dass ein selbstständiger Erwerbstätiger, der mehr als z.B. das durchschnittliche deutsche jährliche Bruttogehalt (aktuell ca. 51.800€[9]) als zu versteuerndes Einkommen vorweisen kann, sicher nicht schutzbedürftig im Sinne einer Statusfeststellung ist.

Schutz ja – aber bitte gezielt für die Schutzbedürftigen

Es gibt viele sicherlich tatsächlich schutzbedürftige Erwerbstätige, aber es ist doch sinnvoll und geboten, gezielt diese Gruppe mit den staatlichen Ressourcen zu schützen – und nicht die Selbstständigen, die zumindest die finanziellen Ressourcen haben, ihre Erwerbstätigkeit selbst zu gestalten und sich selbst zu schützen.

Es kann wohl ohne Übertreibung gesagt werden, dass sich insbesondere die meisten selbstständigen Wissensarbeiter mittlerweile zwar tatsächlich Schutz wünschen, ABER NICHT VON dem Staat, sondern VOR dem Staat!


[1] https://www.selbständige-wissensarbeit.de/wofuer-wir-stehen/

[2] https://www.spd-wirtschaftsforum.de/publikation/10-punkte-zum-fachkraeftemangel/

[3] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jan-niclas-gesenhues/fragen-antworten/was-wollen-sie-nach-der-wahl-konkret-f-solo-selbststaendige-tun-damit-sind-nicht-prekaer-beschaeftige

[4] https://www.fdp.de/position/selbststaendige

[5] Z.B. https://www.spd.de/koalitionsvertrag2021/

[6] https://www.freelancer-studie.de/studie-2018.html und https://www.computerwoche.de/a/verhinderung-von-scheinselbstaendigkeit,3099060

[7] https://www.selbständige-wissensarbeit.de/neuigkeiten/studie-belegt-freelancer-steigern-produktivitaet-undschaffen-arbeitsplaetze/ und https://www.freelancer-studie.de/studie-2021.html („Die Bedeutung solo-selbständiger Wissensarbeit für den Innovationsstandort Deutschland“)

[8] https://www.freelancer-studie.de/studie-2018.html

[9] https://www.merkur.de/leben/geld/statistisches-bundesamt-durchschnittseinkommen-durchschnittsgehalt-in-deutschland-zahlen-zr-93163449.html

23. Oktober 2024/0 Kommentare/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/07/open-letter-1566551_1280.jpg 960 1280 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2024-10-23 10:22:042024-10-23 10:35:56Offener Brief Teil 2

Offener Brief zum Thema Scheinselbstständigkeit

DBITS-Infoticker, News & Infos, Scheinselbständigkeit

In dieser Artikelserie möchten wir über den offenen Brief unseres Mitglieds Dirk Freundel vom Herbst 2023 an den Bundesminister für Arbeit und Soziales Herrn Heil, die Parteien der Regierungskoalition und Parteien der Opposition informieren. Hintergrund des Briefes ist einerseits ein Artikel aus dem „c’t Magazin“ bzw. „heise.de“ und andererseits die regelmäßig diskutierte und im aktuellen Koalitionsvertrag der Regierungs-Parteien vereinbarte Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge auch für Selbstständige.

Zentrale Punkte und Forderungen des Briefs

  1. Selbstständige in Deutschland verdienen eine faire und respektvolle Behandlung. Es ist essenziell, dass ihre freiwillige, tragfähige und zukunftsorientierte Selbstständigkeit von allen relevanten Institutionen, einschließlich der Deutschen Rentenversicherung, respektiert wird.
  2. Selbstständige sollen ebenso schützenswert und erstrebenswert betrachtet werden wie Angestellte. Die von ihnen geleistete Arbeit trägt erheblich zur Wirtschaft bei und verdient daher denselben Schutz und dieselbe Wertschätzung. Klare und realistische Regelungen sind notwendig, die sowohl Angestellte als auch Selbstständige schützen, und diese Regelungen müssen auch für Selbstständige konsequent durchgesetzt werden.
  3. Die Schlagworte „Bürokratieabbau“, „Stärkung des Standorts Deutschland“ und „Bekämpfung des Fachkräftemangels“ sollten ernst genommen und mit Leben und Tatkraft gefüllt werden. Das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz muss über Ideologien gestellt werden, ebenso wie wirtschaftliches Denken über ideologische Ansätze.
  4. Falls Selbstständigen die Freiheit über ihre eigene soziale Absicherung eingeschränkt wird (der aktuelle Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge vor), sollte ihnen wenigstens die Freiheit über ihre Selbstständigkeit weitgehend zurückgegeben werden. Die Bundesregierung und die relevanten Ministerien müssen deutlich machen, dass es ihnen nicht darum geht einfach nur vermeintlich zusätzliches Geld für die Sozialkassen zu generieren, sondern darum, sowohl Angestellte als auch Selbstständige zu schützen.
  5. Das Problem der Scheinselbstständigkeit muss endlich zum Wohle aller sinnvoll und effektiv gelöst werden. Viele IT-Freelancer und selbstständige Wissensarbeitende haben durch die aktuellen Maßnahmen und Äußerungen der Verantwortlichen das Gefühl, dass sie und ihre selbstständige Erwerbstätigkeit entweder nicht verstanden werden – oder dass man sie einfach nicht ernst nimmt. Es ist wichtig, Vertrauen zu schaffen und zu zeigen, dass Selbstständige in ihrer beruflichen Tätigkeit unterstützt und geschätzt werden.

Offener Brief an die Politik

Diese Forderungen wurden mit entsprechenden Argumenten in dem langen offenen Brief Herrn Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) sowie den regierenden Parteien SPD, Grüne und FDP und den Oppositionsparteien CDU/CSU sowie Linke detailliert dargelegt. Unverhofft hat daraufhin der Herr Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) den Verfasser des offenen Briefs zu einem Fachgespräch zum Thema Scheinselbstständigkeit eingeladen.

Während dieses Gesprächs wurde ein sehr konstruktiver Dialog geführt: Sowohl Herr Freundel als auch Herr Staatssekretär Dr. Schmachtenberg haben ihre Gedanken und Anforderungen zum Thema Scheinselbstständigkeit ausführlich erläutert und miteinander besprochen. Während des Gesprächs wurde auch über mögliche Lösungen gesprochen, wie  man das Thema Scheinselbstständigkeit beseitigen oder zumindest deutlich entschärfen könnte. Es ist wichtig, klare Kriterien und Regeln zu schaffen, die sowohl den Schutz der Selbstständigen als auch die Interessen der sozialen Sicherungssysteme und der tatsächlich schutzbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigen.


Lese hier den offenen Brief:

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16. September 2024/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/07/open-letter-1566551_1280.jpg 960 1280 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2024-09-16 09:42:302024-09-16 09:42:32Offener Brief zum Thema Scheinselbstständigkeit

EU-Richtlinie zur Plattformarbeit: Bürokratisches Fiasko für Soloselbstständige in Deutschland

DBITS-Info, Scheinselbständigkeit

Die jüngste Einigung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit wird von vielen als ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte gefeiert. Doch während die Regelungen darauf abzielen, Plattformbeschäftigte besser zu schützen und Transparenz zu schaffen, sehen sich Soloselbstständige in Deutschland mit einer beispiellosen Bürokratielast konfrontiert.

Die Einführung einer Beweislastumkehr bedeutet, dass Auftraggeber nun den Status ihrer Selbstständigen nachweisen müssen – eine Aufgabe, die mit enormem bürokratischem Aufwand verbunden ist. Die vage Definition von Plattformarbeit könnte dazu führen, dass unzählige Auftraggeber unter diese Richtlinie fallen, was die ohnehin schon bestehende Rechtsunsicherheit für Soloselbstständige weiter verstärkt.

Die EU-Richtlinie stellt die Selbstständigkeit von Soloselbstständigen in Deutschland in Frage und führt bereits jetzt dazu, dass sie von lukrativen Aufträgen ausgeschlossen werden oder in unsichere Beschäftigungsverhältnisse gedrängt werden. Diese neuen Regelungen werden diese Situation nur noch verschlimmern und die Unsicherheit für Soloselbstständige auf ein untragbares Maß steigern.

Während die EU-Richtlinie sicherlich einige positive Auswirkungen haben mag, bedeutet sie für Soloselbstständige in Deutschland vor allem eins: zusätzliche Hürden und Einschränkungen in ihrer Arbeitspraxis. Es ist an der Zeit, dass die Interessen dieser wichtigen Gruppe ernst genommen und angemessen berücksichtigt werden, um eine faire und ausgewogene Arbeitslandschaft zu schaffen.

14. März 2024/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/03/judgment-8442199_1280.png 914 1280 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2024-03-14 13:41:562024-03-14 13:41:58EU-Richtlinie zur Plattformarbeit: Bürokratisches Fiasko für Soloselbstständige in Deutschland

ANÜ in der IT – Fluch oder Segen? – Videoaufzeichnung

DBITS-Arbeitskreise, News & Infos, Scheinselbständigkeit

Eine Podiumsdiskussion mit:

  • Carl-Julius Cronenberg (MdB, FDP)
  • Sarah Ditscher (HAYS AG, Teamleiterin Compliant Sourcing)
  • Dirk Paschke (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
  • Christian Grümme (IT-Selbstständiger / ANÜ Experte)

Hauptthemen der Diskussion

Die Diskussion behandelte verschiedene Themen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung in der IT-Branche, darunter:

  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und seine Auswirkungen
  • Equal Pay und seine Bedeutung für Leiharbeitnehmende
  • Höchstüberlassungsdauer und deren Auswirkungen
  • Statistiken zur Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland

Die Diskussionsteilnehmenden brachten unterschiedliche Perspektiven zu diesen Themen ein, wodurch ein breites Spektrum an Aspekten beleuchtet wurde.

Sarah Ditscher (Hays Compliant Sourcing) gibt einen Überblick

Sarah Ditscher, Teamleiterin Compliant Sourcing bei der Hays AG, gab eine kurze Einführung in die Diskussion, um die Hintergründe der Arbeitnehmerüberlassung zu beleuchten. Sie betonte, dass die Arbeitnehmerüberlassung eine weisungsgebundene Leistungserbringung ermöglicht, bei der Leiharbeitnehmer Weisungen empfangen und erteilen sowie in die Arbeitsorganisation des Kundenunternehmens eingegliedert werden können. Frau Ditscher betonte, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Rahmenbedingungen gesetzlich regelt und es spezifische Regelungen wie Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer gibt. Sie erläuterte, dass Equal Pay sicherstelle, dass Leiharbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Arbeitnehmer des Kundenunternehmens haben. Des Weiteren wies sie auf die Höchstüberlassungsdauer von maximal 18 Monaten hin und betonte, dass nach einer Unterbrechung von 3 Monaten und einem Tag die Uhr für die Höchstüberlassungsdauer neu zu laufen beginnt. Frau Ditscher präsentierte auch Statistiken zur Arbeitnehmerüberlassung, die zeigten, dass der Anteil der Leiharbeitnehmer allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland bei ca. 1% liegt. Sie machte deutlich, dass die Arbeitnehmerüberlassung ein komplexes Thema sei und betonte, dass sie in der Diskussion einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben wolle. Die Einführung von Sarah Ditscher lieferte einen fundierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und statistischen Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung, der den Teilnehmenden einen anschaulichen Einstieg in das komplexe Thema ermöglichte.

Hays Präsentation als Überblick

Typische Fragestellungen bzgl. ANÜ

Herr Paschke weist darauf hin, dass arbeits- und sozialrechtliche Rechtsprechung nicht auf die Bezeichnung eines Vertrags achte. Selbst wenn ein Vertrag als Werkvertrag bezeichnet wird, kann dies zu Problemen führen, wenn sich die tatsächlichen Umstände als Arbeitnehmerüberlassung herausstellen. Dies kann dazu führen, dass der ehemals Selbstständige behauptet, faktisch in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingegliedert worden zu sein, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Herr Paschke weist auf die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen hin und betont, dass es sein Ziel (und das seiner Kanzlei) sei, mögliche Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden. Er weist auch darauf hin, dass seine Kanzlei eine Vielzahl von Mandanten auf Arbeitgeberseite vertritt, und zwar nicht nur im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, sondern auch in anderen arbeitsrechtlichen Fragen wie der betrieblichen Altersversorgung und dem Betriebsverfassungsrecht.

Widerspruch: ARBEITNEHMERüberlassung und selbstständig?

In der Diskussion wurde der scheinbare Widerspruch zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Selbstständigkeit thematisiert. Sarah Ditscher von der Hays AG betonte, dass es wichtig sei, Menschen nicht in Vertragsverhältnisse zu drängen, in denen sie sich nicht wiederfinden. Sie wies darauf hin, dass sich Lebenssituationen ändern können und Freelancer manchmal wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zurückkehren möchten. In solchen Fällen könne die Arbeitnehmerüberlassung eine gute Alternative sein, da sie weiterhin im Projektgeschäft tätig sein könnten. Frau Ditscher betonte, dass auch die Perspektive der Auftragnehmer berücksichtigt werden müsse und es in Zeiten des Fachkräftemangels schwierig sei, geeignete Personen zu finden. Sie wies aber auch darauf hin, dass niemand in ein Vertragsverhältnis gedrängt werden dürfe, das nicht zur eigenen Situation passe.

Bericht aus der Praxis eines IT-Selbstständigen

Christian Grümme, IT-Selbstständiger, berichtete von seinen Erfahrungen mit der Arbeitnehmerüberlassung. Er berichtete, dass er zuvor fest angestellt war und nebenbei bereits als Freiberufler gearbeitet hatte. Seine Entscheidung, in die Arbeitnehmerüberlassung zu wechseln, war ein Versuch, wie es ist, in einem Unternehmen zu arbeiten, ohne dort fest angestellt zu sein. Rückblickend betrachtete er dies als ein befristetes Projekt, das ihm eine wesentlich bessere Bezahlung bot als eine Festanstellung. Er betonte auch, dass er als Angestellter einige Vorteile hatte, die Selbstständige nicht haben, insbesondere im Hinblick auf die Krankenversicherung. Das Projekt, für das er arbeitete, gehörte größtenteils einem staatlichen Unternehmen, das Bedenken hinsichtlich Scheinselbstständigkeit und Sozialversicherungskosten hatte. Aus diesem Grund entschied sich das Unternehmen, alle Freiberufler durch Arbeitnehmerüberlassung zu ersetzen. Herr Grümme berichtete auch von Spezialisten, die sich gegen die Arbeitnehmerüberlassung wehrten und nur unter bestimmten Bedingungen bereit waren, sie zu akzeptieren.

Ist ANÜ das beste Modell?

In der Diskussion vertrat Sarah Ditscher von der Hays AG die Ansicht, dass Arbeitnehmerüberlassung nicht unbedingt das beste Modell für alle Situationen sei. Sie betonte, dass jede Vertragsform ihre Daseinsberechtigung habe, insbesondere bei kurzfristigen Aufgaben, bei Auftragsspitzen und im operativen Geschäft. Frau Ditscher erläuterte, dass die Arbeitnehmerüberlassung für das klassische Tagesgeschäft, Krankheits- und Urlaubsvertretungen geeignet sei. Sie betonte, dass die Rekrutierung von Fachkräften in der Arbeitnehmerüberlassung aufgrund des Fachkräftemangels sehr schwierig sei. Frau Ditscher betonte, dass es wichtig sei, die Prozesse so zu gestalten, dass die Risiken minimiert werden und die Arbeitnehmerüberlassung nicht immer die beste Lösung sei.

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Politik zu Arbeitnehmerüberlassung

Herr Cronenberg betonte, dass die Arbeitnehmerüberlassung auf der politischen Agenda stehe und es eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag gebe, das Statusfeststellungsverfahren zu überarbeiten. Er erwähnte, dass die Freien Demokraten klare Forderungen in Bezug auf die Selbstständigen in der Wissensarbeit hätten und dass die Plattformrichtlinie der Europäischen Union noch keine Einigung gefunden habe. Herr Cronenberg betonte, dass es wichtig sei, die Selbstständigkeit nicht einzuschränken, sondern Chancen zu eröffnen.

Rainer Rösing auf LinkedIn

Steffen Köhler, Vorstandsmitglied des DBITS und Moderator der Diskussion, erwähnt, dass Rainer Rösing einen Post auf LinkedIn veröffentlicht hat, der zu einer großen Diskussion und Feedback geführt hat. Er erwähnt auch ein öffentlich zugängliches Positionspapier der REWE Group, in dem sie sich um einen rechtssicheren Einsatz von externen Dienstleistern in agilen Projekten bemühen. Herr Köhler betont, dass in agilen Projekten interne und externe Mitarbeiter tendenziell eng zusammenarbeiten, was die Unterscheidung zwischen intern und extern erschwere. Er erwähnt auch, dass Kunden händeringend nach Mitarbeitern suchen, die den IT-Betrieb nach Projekten übernehmen können. Er weist darauf hin, dass die Arbeitnehmerüberlassung auf 18 Monate begrenzt ist und Equal Pay nur ein Aspekt ist, der berücksichtigt werden muss.

Sarah Ditscher ergänzt, dass es keine pauschale Antwort auf die Frage gibt und man immer im Einzelfall schauen muss, was genau die Anforderungen sind und wie die Ausgestaltung in der Praxis aussieht. Sie betont auch, dass das Thema Agilität sehr komplex ist und sie sich mehr Unterstützung von der Politik wünscht.

Rainer Rösing LinkedIn
Rainer Rösing LinkedIn

Stand der Selbstständigkeit in Deutschland

Der Text enthält eine Diskussion über Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit. Die Herausforderungen bei der langfristigen Sicherung von Arbeitskräften, die Flexibilität von Wissensarbeitern und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Dienst- und Werkverträgen werden thematisiert. Auch Probleme bei der Anrechnung von Urlaubs- und Feiertagen sowie beim Wechsel der Kranken- und Rentenversicherung kommen zur Sprache. Die Diskussion zeigt, dass Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit komplexe Themen sind, die sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen vor Herausforderungen stellen.

Link zum Video auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=IyUpP654ELo


15. Februar 2024/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/02/ANUe-in-der-IT_Titelbild-1.png 600 1200 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2024-02-15 23:43:002024-02-16 15:49:20ANÜ in der IT – Fluch oder Segen? – Videoaufzeichnung

IT-Freelancer leiden unter mangelnder Erwerbsdiversität in Deutschland – Spannendes Diskussionspanel

News & Infos, Scheinselbständigkeit

Lebhafte Diskussion

Die von uns beworbene Veranstaltung von Freiheit.org am 8. Dezember 2023 mit dem etwas sperrigen Titel „Erwerbsdiversität und moderne Arbeitswelten“ war eine interessante Diskussion mit hochkarätigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, darunter Carlos Frischmuth, Catharina Bruns und Pascal Kober. Die Veranstaltung bot nicht nur einen klaren Einblick in die Standpunkte der Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sondern auch die Möglichkeit, aktiv Fragen zu stellen.

Die Diskussion war sehr lebhaft und alle Podiumsteilnehmerinnen und Teilnehmern waren sich weitgehend einig. Es gab aber auch kritische Worte, so bemängelte Frau Bruns, dass sich seit Jahren wenig getan habe und nahm die FDP in Regierungsverantwortung in die Pflicht: „Es fehlen neue Konzepte, man hat das Gefühl, in Deutschland ist alles inzwischen aus dem letzten Jahrhundert, und wir wachen nicht auf. Im Gegenteil, schauen Sie sich die gegenwärtige Politik an, und auch die FDP kann sich hier nicht selbst loben.“

Pascal Kober unterstrich in der Diskussion die Forderung der FDP nach einem harten Kriterienkatalog zur klaren Definition und rechtssicheren Ausgestaltung der Selbstständigkeit. Seine präzise Aussage dazu lautete: „Wir plädieren als FDP ja dafür, dass man da einen Kriterienkatalog vorlegt, anhand derer, mit einer Auswahl, also zum Beispiel 5 aus 8 Kriterien, wonach Selbstständigkeit vorliegt, und wenn dann eine gewisse Anzahl davon erfüllt sind, dass dann rechtssicher klar ist, dass da jemand selbständig tätig ist.“ Dies ist aus Sicht des Verbandes in aller Deutlichkeit zu unterstützen.


Einstiegsstatements: Selbstständigkeit im Fokus

Catharina Bruns (Unternehmerin): „Ich verstehe mich als eine Art wandelnde Imagekampagne für die Selbstständigkeit. Nicht, um sie zu glorifizieren, sondern um sie zu normalisieren. In Deutschland wird die Vielfalt im Arbeitsmodell oft beschnitten. Es ist wichtig, jedem, der arbeiten möchte, die Selbstständigkeit so einfach wie möglich zu gestalten. Leider wird die freie Arbeit mit Bürokratie und hohen Steuern belastet, was Unternehmen davon abhält, mit Freiberuflern zusammenzuarbeiten.“

Pascal Kober MdB (arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion): „Selbstständige sind Leuchttürme für ein liberales Gesellschaftsverständnis. Wir bewegen uns jedoch in einem Umfeld, in dem abhängige Beschäftigung als das Maß aller Dinge betrachtet wird. Die Politik neigt dazu, die Risikoscheuheit zu fördern. Die FDP kämpft dafür, dass die Selbstständigkeit als Lebensform erhalten bleibt und mehr Anerkennung erfährt.“

Carlos Frischmuth (Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes für selbständige Wissensarbeit e.V.): „Wir haben über 100.000 IT-Freelancer, die maßgeblich zur Digitalisierung in Deutschland beitragen. Es ist entscheidend, die Perspektive der Wirtschaft und die Bedürfnisse der Selbstständigen zu berücksichtigen. Erwerbsdiversität wird zu wenig thematisiert, und das veraltete Statusfeststellungsverfahren der DRV ist toxisch für die Selbstständigkeit und den Standort Deutschland.“

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9. Dezember 2023/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/12/office-5309654_1280.jpg 850 1280 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2023-12-09 13:41:232023-12-13 12:40:41IT-Freelancer leiden unter mangelnder Erwerbsdiversität in Deutschland – Spannendes Diskussionspanel

DBITS im Gespräch: Wie IT Freelancer für ihre Interessen eintreten können – Die Rolle des DBITS e.V.

DBITS-Info, Scheinselbständigkeit

Inhalt

In der 28. Episode des „Uplink Podcasts“ stehen Helge Meyer und Steffen Köhler vom Deutschen Bundesverband Informationstechnologie für Selbstständige (kurz: DBITS e.V.) im Rampenlicht. Der DBITS e.V. engagiert sich auf politischer Ebene für die Interessen von IT-Freelancern. Im Gespräch mit den Gastgebern werden die politischen Ziele des Verbands, die Herausforderungen der Vereinsarbeit und die Bedeutung der Lobbyarbeit diskutiert. Darüber hinaus erfahren die Hörerinnen und Hörer, wie sich der DBITS für die Rechtssicherheit von Freelancern und Unternehmen in Bezug auf Scheinselbstständigkeit einsetzt. Der Podcast beinhaltet eine Diskussion aktueller politischer Themen, die die IT-Branche betreffen.

Schlüsselaussagen

Diese Episode des „Uplink Podcast“ beleuchtet wichtige Fragen rund um die politische Vertretung von IT-Freelancern. Hier sind einige der Schlüsselaussagen:

  • Politische Ziele und Visionen: Die Gäste erläutern die politischen Ziele und Visionen des DBITS e.V. und wie sie sich für die Interessen von IT-Freelancern einsetzen.
  • Herausforderungen der Vereinsarbeit: Die Herausforderungen, die mit der Vereinsarbeit, insbesondere im politischen Kontext, einhergehen, werden ausführlich besprochen.
  • Die Bedeutung der Rechtssicherheit: Die Rechtssicherheit für Freelancer und Unternehmen in Bezug auf das Problem der Scheinselbständigkeit und die Position des DBITS dazu werden hervorgehoben.
  • Aktuelle politische Diskussionen: Die Episode behandelt auch aktuelle politische Themen und Entwicklungen in der IT-Branche, die für Freelancer von Interesse sind.

Fazit

Die Episode bietet wertvolle Einblicke in die Arbeit des DBITS e.V. und verdeutlicht, wie IT-Freelancer sich für ihre eigenen Interessen auf politischer Ebene einsetzen können. Die Themen dieser Podcast-Episode sind für die IT-Branche und die Freelancer-Community von großer Bedeutung.


Dieser Podcast wurde aufgenommen und veröffentlicht am 06.10.2023 von „Uplink Podcast – Startups, Freelancing, and the Future of Work.“

Link zur Podcast-Episode

19. Oktober 2023/0 Kommentare/von DBITS e.V.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/10/Uplink-1.png 1400 1400 DBITS e.V. https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS e.V.2023-10-19 09:52:172023-11-10 09:29:39DBITS im Gespräch: Wie IT Freelancer für ihre Interessen eintreten können – Die Rolle des DBITS e.V.
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