Telefonkonferenz zu Fragen rund um das Thema Scheinselbständigkeit. Rechtsanwältin Stefanie Ebeling steht für Ihre Fragen zur Verfügung. 2 Termine stehen zur Auswahl. Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse an und wir senden Ihnen die Zugangsdaten für die Einwahl in die Konferenzschaltung. Selbstverständlich sind neben den Mitgliedern des DBITS e.V. auch wieder Gäste herzlich willkommen.
Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat am 31. März 2017 festgestellt, dass die Höhe des Honorars im Vergleich zum Gehalt von Angestellten ein wichtiges Kriterium für die Selbständigkeit ist. Dies ist eine äußerst wichtige Entscheidung, die uns als Berufsverband in unserer Position bestätigt, dass nicht schutzbedürftige Selbständige keiner Sozialversicherungspflicht unterliegen dürfen. Schon in unserem Positionspapier aus dem Jahre 2015 war die Höhe des Honorars eines der wesentlichen Positivkriterien!
Die Altersvorsorge für Selbständige ist seit einigen Monaten ein zentrales Thema in der Debatte um die erneute Rentenreform in Deutschland. Gemeinsam mit dem Bund der Selbständigen Deutschland (BDS) und elf anderen Selbständigenverbänden, zu denen auch der DBITS e.V. zählt, wurde ein Forderungspapier zur Altersvorsorge für Selbständige verfasst und an alle Parteien versendet.
Die Frage nach dem Status, den ein Selbständiger in der IT hat, beschäftigt uns seit es die IT gibt.
Warum stellt sich für viele Selbständige in der IT die Frage, ob sie Gewerbetreibender oder Freiberufler sind? – Der Gewerbetreibende ist zur Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtet und muss Gewerbesteuer abführen. Ein Freiberufler hingegen nicht.
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DBITS im TV: Unser Vorstand Helge Meyer live in der n-tv Telebörse
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Offener Brief zum Thema Scheinselbstständigkeit
In dieser Artikelserie möchten wir über den offenen Brief…
Ex-Präsident des BSG beschreibt konkrete Rechtsänderungen am Statusfeststellungsverfahren
Einleitung Am 25. Januar erschien ein bedeutender rechtlicher…
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Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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