Neue Projekte und Kunden gewinnen, gehört zu den regelmäßigen Aufgaben eines IT-Freelancers. Diese Aufgabe kann professionell und erfolgreich gelöst werden, wenn die Grundlagen dazu gelegt und ausgearbeitet sind. Zu diesen Grundlagen gehört beispielsweise die klare Antwort auf die Frage: „Warum bin ich als IT-Freelancer selbstständig?“. Folglich liefert die Antwort auf diese Frage den eigenen Antrieb für die Selbständigkeit als IT-Freelancer. Je eindeutiger die Antwort ausfällt, desto überzeugender und klarer sind die Botschaften bei der Kundenakquise. Dennoch existieren Gründe, warum Freelancer bei der Akquise scheitern.
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Fast alle freien Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder Architekten haben sich starke Interessenvertretungen aufgebaut. Über diese Verbände haben sie in der Regel einen für die jeweilige Berufsgruppe entscheidenden Einfluss auf Politik, Medien und Gesellschaft. Selbständige in der Informationstechnologie jedoch scheinen eine solche Interessenvertretung kaum für wichtig zu halten.
WeiterlesenWie bekomme ich Aufträge als IT-Freelancer?
Bekanntlich „führen viele Wege nach Rom“. Dies gilt auch für die Akquise. Einerseits zeigt dies, dass uns als IT-Freelancer eine große Auswahl zur Verfügung steht. Andererseits können diese vielfältigen Maßnahmen einen erschlagen. Daher gilt es, sich auf einige wesentlichen Gesichtspunkte zu konzentrieren. Dafür liefert uns Der Spiegel hilfreiche Tipps:
- Klare Zielsetzung,
- Idealkunde beschreiben,
- Die innere Haltung,
- Das passende Angebot,
- Deine persönliche Strategie.
Wir im DBITS legen uns fest: Die allermeisten IT-Freelancer sind freiwillig und aus eigener Überzeugung selbständig. Deshalb unterstützen wir regelmäßig den „Wettbewerb Freelancer des Jahres“. Er findet alle zwei Jahre statt und erfreut sich einiger Beliebtheit unter den IT-Freelancern. So auch in diesem Jahr 2021.
Bei diesem Wettbewerb können IT-Freelancer der Öffentlichkeit und potenziellen Auftraggebern zeigen, dass sie unternehmerisch tätig sind und dafür beispielsweise eine professionelle Homepage unterhalten.
WeiterlesenIn einer vom Branchenverband Bitkom angeforderten Studie wurden vom Heidelberger Professor Stoffels klare gesetzliche Regelungen postuliert. Im Artikel: „Rechtsgutachten bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig!“ haben wir darüber berichtet.
Ein Sprecher des Arbeitsministeriums sagte zu einer in der Studie formulierten Anforderung, es wäre „ein falscher Weg, branchen- oder tätigkeitsbezogene Sonderregelungen für angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise zu schaffen“.
Wirtschaft und IT-Freelancer dringen seit langem auf Gesetze, die gewährleisten, dass selbständige IT-Profis in einem rechtssicheren Raum selbstbestimmt arbeiten können. Regierung und Arbeitsministerium vertrösten oder weisen solche Forderungen zurück.
Angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise
Diese Aussage („angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise“) unterstellt uns IT-Freelancern, dass wir nur so tun, als wären wir nicht schutzbedürftig. Ähnlich diskriminiert der Begriff „Scheinselbständigkeit“. Dieser Begriff schiebt uns in die Schuhe, wir täten nur so, als wären wir selbständig. In Wirklichkeit wollten wir uns nur vor der Zahlung in die Sozialversicherung drücken.
WeiterlesenWir selbständigen Spezialisten im IT-Bereich sehen uns seit Jahren dem Generalverdacht ausgesetzt, in Wirklichkeit gar nicht selbständig zu sein. Doch wir IT-Freelancer sind selbständig, wir sind Unternehmer. Die allermeisten von uns haben diese Art, unser Leben zu gestalten, freiwillig gewählt. Wir wollen selbständig sein und unabhängig bleiben. Ein aktuelles Rechtsgutachten von Jura-Professor Dr. Stoffels hat nun bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig. Die Gesetzeslage muss daher dringend und möglichst rasch entsprechend angepasst werden.
Der Branchenverband Bitcom hat dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Darin hat er den Arbeitsrechtsexperten Professor Dr. Stoffels gebeten, „zur Statuseinordnung projektbezogen eingesetzter, hochqualifizierter externer IT-Spezialisten gutachterlich Stellung zu nehmen. Das Rechtsgutachten soll die aktuelle Rechtslage analysieren (Gesetzesnormen und Rechtsprechung), Widersprüche aufzeigen und Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber formulieren.“
Das umfangreiche Gutachten kann von den Seiten des Bitcom heruntergeladen werden. Hier die URL: https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Rechtsgutachten-zur-Statuseinordnung-projektbezogen-eingesetzter-hochqualifizierter-externer. Dieses PDF enthält viele relevante Punkte, die in künftigen Diskussionen eine Rolle spielen werden und auch spielen müssen.
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