Die unsichere Rechtslage, was Selbständigkeit in Deutschland anbelangt, wird in der Kategorie „Scheinselbständigkeit“ diskutiert. Dies betrifft vor allem die Auswirkungen dieser Rechtslage und wie man die Einstufung als Scheinselbständiger oder arbeitnehmerähnlicher Selbständiger umgeht.
Seit 2 Jahren stehen die IT-Selbständigen unter dem Schutz des Gesetzes zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Selbst gegenüber der Forderung des SPD-Wirtschaftsforums nach einer Lockerung der Regulierung stellt sich das BMAS taub. Was wir jetzt nach 2 Jahren erleben, sind die dramatischen Folgen einer handwerklich schlecht gemachten Gesetzgebung. Durch die Gesetzgebung zur sog. Scheinselbständigkeit ist der Einsatz von selbständigen Spezialisten derart erschwert worden, dass erste börsennotierte Unternehmen ganz darauf verzichten.
Dabei gibt es doch eine Lösung: Wenn Selbständige selbständig sein können, dann lasst Selbständige selbständig sein!
Der 2. Jahrestag der neuen Gesetzgebung zur Regelung von Zeitarbeit und Dienst- und Werkverträgen ist leider kein Anlass für ein freudiges Fest. Im Gegenteil – Nichts von dem, was aus dem Hause BMAS als Begründung für das neue Gesetz angeführt wurde, ist eingetroffen. Vielmehr ist es so, dass die dunkelsten Vorahnungen sogar noch übertroffen wurden. Insbesondere für selbständige qualifizierte Wissensarbeiter. Das, was sich unsere Regierung vor 2 Jahren für den Schutz der Beschäftigten auf dem deutschen Arbeitsmarkt überlegt hat, ist ein Trauerspiel. Weiterlesen
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/06/birthday-1835443_1920.jpg11551920DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS-Mitglied2019-05-07 22:30:352021-11-16 15:16:582 Jahre „Schutz“ vor Scheinselbstständigkeit
Arbeitsministerium und Finanzministerium sind seit langer Zeit in der Hand der SPD. Daher darf man hier in Bezug auf die Interessen von uns Freelancern nicht viel Neues erwarten. Umso wichtiger ist es, einen öffentlichen Druck aufzubauen, damit unsere Probleme auch von einer breiten Masse gehört werden. Nur dadurch lässt sich die Situation für Informatiker verbessern.
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Regierung will keine Sonderregeln für IT-Freelancer
In keinem anderen Land der Welt müssen Informatiker ihren Status vor Gericht feststellen lassen: Freiberufler, Unternehmer oder scheinselbständig. Wir brauchen in Deutschland eine einheitliche Regelung zur Anerkennung von Informatikern. Daher müssen bestehende Gesetze entsprechend ergänzt werden, wie das EStG und das PartGG, in denen der Informatiker bislang gänzlich unbekannt ist. Eine offizielle Anerkennung des Informatikers als Freiberufler, würde der Scheinselbständigkeitskeule deutlich den Schwung nehmen. Denn dann wären die Hürden deutlich höher, einem diesen Status abzuerkennen.
Lesen Sie in diesem Zusammenhang den folgenden Beitrag…
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/museums-victoria-WGeO6dW5GZM-unsplash.jpg15151920DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS-Mitglied2019-03-16 13:01:372021-11-16 15:17:37Arbeits- und Sozialrecht – Einzigartiges Deutschland
Unsere Ministerien sind nicht gerade für die Bezahlung angemessener oder gar üppiger Honorare für externe Spezialisten (in der IT) bekannt. Damit wären auch sie mitverantwortlich für die von der Regierung befürchtete und prognostizierte Altersarmut bei Selbständigen. Es sei dahingestellt, ob das auch für die Honorare der nun unter dem Verdacht der Scheinselbständigkeit stehenden Berater zutrifft, die das Bundesministerium für Verteidigung für die Modernisierung der IT beauftragt hat.
Das BMVg soll Berater über einen langen Zeitraum beschäftigt haben. Diese seinen wie Mitarbeiter eingesetzt worden. Dieser Umstand soll einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofs hervorgehen. Nach Informationen die „Spiegel Online“ vorliegen sollen, wurden Beratungsaufträge, vorwiegend für IT-Dienstleistungen, fast immer ohne Ausschreibung vergeben und nicht auf Wirtschaftlichkeit geprüft worden sein.
Das Verteidigungsministerium soll bereits reagiert und sechs externe Berater bei der Clearingstelle der Rentenversicherung gemeldet haben. Diese soll prüfen, ob diese Berater während Ihrer Tätigkeit für das Ministerium scheinselbständig waren.
Mehr zum Thema können Sie in einem Artikel der WELT lesen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/recht.jpg10671600DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS-Mitglied2018-10-18 11:04:202021-11-16 15:18:06Scheinselbständigkeit – Anzeige gegen Ursula von der Leyen
Die Debatte um die Schutzbedürftigkeit von allein arbeitenden Selbständigen geht weiter. Die Abgeordnete der LINKEN, Dr. Petra Sitte, zeichnet in ihrem Redebeitrag zur Sozialen Lage und Absicherung von Solo-Selbständigenein ein düsteres Bild der Selbständigkeit. Sowohl bei dem Redebeitrag als auch dem Antrag der LINKEN handelt es sich um die Fortführung der undifferenzierten Betrachtung aller Selbständigen nach hergebrachter Manier. Aktuelle Zahlen werden konsequent ignoriert, Branchen-, Qualifikations- und Einkommensunterschiede scheint es nicht zu geben. Alexander Müller, MdB und Vorstandsmitglied des DBITS e.V., verteidigt in seiner Rede vom 15.03.2018 die Position der allein arbeitenden Selbständigen.
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Hier nur einige der Forderungen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Selbständigen in der IT. Den gesamten Forderungskatalog können Sie in nebenstehenden Dokument nachlesen.
Einführung eines branchenspezifischen, bundesweit geltenden Mindesthonorars
Überprüfung und Weiterentwicklung des bisherigen Statusfeststellungsverfahren.
Einbeziehung aller Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung unter Beteiligung der Auftraggeber
Verpflichtung aller Selbständigen zum Beitritt in gesetzliche Krankenversicherung (solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung)
Auf Antrag Zugang zur Arbeitslosenversicherung
Aufnahme von arbeitnehmerähnlichen Personen in den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes
Möglichkeiten der Mitbestimmung in Betrieben
Möglichkeit eines Verbandsklagerechts von Selbstorganisationen und die Option eines Klagerechts von Gewerkschaften, um gemeinsame Vergütungsregeln
durchsetzen zu können.
Der DBITS e.V. will nicht in Abrede stellen, dass die Situation für Selbständige in einigen Branchen nicht einfach ist. Um die Situation dieser Selbständigen zu verbessern muss etwas getan werden. Sei es durch Maßnahmen des Gesetzgebers oder eine Änderung des eigenen Geschäftsmodells durch die Selbständigen. Auf jeden Fall sollten die Betroffenen aber angehört werden, damit auch wirklich ein positiver Effekt entsteht.
Der Antrag der LINKEN zielt auf einen rigiden Eingriff in die freiheitlich demokratische Grundordnung und die freie Marktwirtschaft ab. Selbständigkeit von allein Arbeitenden Spezialisten soll verschwinden. Gleichzeitig wird suggeriert, dass die Erwerbsform der abhängigen Beschäftigung Absicherung und Wohlstand für die Betroffenen bedeutet. Neben aller Sorge um das Wohl der Selbständigen bewegt sich die LINKE auf einem schmalen Grat. Statt sich um die Verbesserung der Situation einer breiten Schicht von Arbeitnehmern im Niedriglohnsekor zu kümmern, fischen die LINKEN in Gewässern, die sie nicht kennen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/2020-02-13_Deutscher_Bundestag_IMG_3438_by_Stepro.jpg8531280DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS-Mitglied2018-03-16 17:30:482021-11-16 16:40:00DBITS-Mitglied spricht im Deutschen Bundestag
Am vergangenen Donnerstag, dem 29.Juni 2017, trafen sich Kerstin Tammling vom DBITS und Dr. Marei Strack vom DDIM zu einem Gespräch mit Dr. Joachim Pfeiffer, MdB in der Parlamentarischen Gesellschaft Berlin. Bei dem Treffen erläuterten die Vertreterinnen der Berufsverbände die Auswirkungen der Gesetzgebung zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen auf die selbständigen Wissensarbeiter, deren Auftraggeber und der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Dr. Joachim Pfeiffer
Berufsausübung von Wissensarbeitern beeinträchtigt
In seiner Funktion als wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher und Koordinator der Wirtschaftspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat die Vermeidung bzw. Behebung realer wirtschaftlicher Probleme für Dr. Pfeiffer eine große Bedeutung.
Strack und Tammling betonten die Notwenigkeit der Unterbindung des Missbrauchs von Werkverträgen und der Erfordernis einer angemessenen sozialen Absicherung aller Beschäftigten. Sie schilderten jedoch auch die gegenwärtige Situation auf dem Markt für die Berufsgruppen der Wissensarbeiter, die in ihrer beruflichen Ausübung durch die neue Gesetzgebung teilweise massiv beeinträchtigt werden.
Auch die herrschende Irritation vieler Betroffener in Bezug auf die komplexen gesetzlichen Vorgaben, ergänzt durch Befürchtungen wegen illegaler Beschäftigung belangt werden zu können, konnte dargelegt werden. Als Beispiel wurde die Beauftragungsdauer (Höchstüberlassungsgrenze) von maximal 18 Monaten genannt. Eine Vorgabe die ausschließlich für Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit gilt, aber in vielen Fällen auch bei der Beauftragung von Dienstverträgen herangezogen wird. In diesem Zusammenhang lehnten die Vertreterinnen der Berufsverbände die vermehrt bevorzugte Projektvergabepraxis in Arbeitnehmerüberlassung ab. „Selbständigkeit sein kein Hemd, dass nach bedarf heute angezogen und morgen abgelegt werden kann“, so Strack.
Rechtssicherheit durch Selbständigkeitsnachweis
Den Verbänden der IT-Selbständigen und Interimsmanager gelang es zu darzulegen, dass die am 1.4. in Kraft getretene Gesetzgebung nicht auf die Gruppe der Wissensarbeiter anzuwenden sei. Vielmehr sei den selbständigen Wissensarbeitern die rechtssichere Grundlage für die Ausübung ihrer Arbeit drastisch eingeschränkt worden. Allein durch den Grad ihrer Qualifikation und die Höhe der erzielten Honorare läge keine Schutzbedürftigkeit im Sinne dieser Gesetzgebungsmaßnahme vor.
In diesem Zusammenhang schlugen die Verbände vor, anstelle eines auftragsbezogenen Statusfeststellungsverfahrens, einen personenbezogenen Selbständigkeitsnachweis einzuführen. Ein solcher Nachweis könnte anhand von einfach zu prüfenden Positivkriterien vergeben werden. Zu nennen sind Vorhandensein einer Krankenversicherung, Altersvorsorge und ein Honorar, das über dem Gehalt eines vergleichbaren Angestellten liegt[*1]. Eine solche Massnahme würde es allen Beteiligten, den selbständigen Wissensarbeitern, Vermittlern und Auftraggebern, wieder ermöglichen sich vollends auf die Durchführung ihrer Kernaufgaben zu konzentrieren.
Darüberhinaus sei aber dringender Bedarf, die Prüfkriterien des bestehenden Statusfeststellungsverfahren zu vereinheitlichen und an die moderne und digitalisierte Arbeitswelt anzupassen. Zudem müsse die Dauer des Verfahrens drastisch verkürzt werden.
Die Verbandsvertreter werden Dr. Pfeiffer weitere erforderliche Informationen zusammenstellen auf dessen Basis eine wirkungsvolle Lösung für die Selbständigen Wissensarbeiter umgesetzt werden kann. Dr. Pfeiffer und seine Mitarbeiter prüfen welche Maßnahmen für eine rechtssichere Umsetzung in Frage kommen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png00DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS-Mitglied2017-07-02 15:03:272021-11-16 16:52:15Rechtssicherheit durch „Selbständigkeitsnachweis“
IT-Selbständige sind verantwortungsbewusste Unternehmer
Ein Team von 6 Mitgliedern des DBITS e.V. hat Anfang des Jahres an der Ausarbeitung des Fragenkataloges der IT-Freiberuflerstudie 2017 mitgearbeitet und dabei wesentliche Beiträge geleistet. Die IT-Freiberuflerstudie wird seit dem Jahre 2010 regelmäßig von der Computerwoche herausgegeben. Wir berichteten davon in einem Beitrag Ende des vergangenen Jahres. Damals riefen wir zur Teilnahme an der Studie auf.
Im Zusammenhang mit dieser Studie wurde die Vorstandsvorsitzende des DBITS e.V., Kerstin Tammling, als Repräsentantin für die IT-Selbständigen interviewt. Das Gespräch wurde von Hans Königes, Ressortleiter Jobs & Karriere bei der Computerwoche, geführt. Es ging dabei um die Situation der IT-Selbständigen in Bezug auf die Gesetzgebung zur Scheinselbständigkeit, das Streben nach Rechtssicherheit und die nicht vorhandene Schutzbedürftigkeit der IT-Selbständigen.
Lesen Sie das Interview in der Online-Ausgabe der Computerwoche hier…
Wichtiges Zahlenmaterial über Selbständige in der IT
Zahlenmaterial über Selbständige in der IT, ihre Aufgaben und Situation auf dem Markt ist rar. Das Verhältnis der Selbständigen zu Kunden und Vermittlern wird wenig beleuchtet. Was die IT-Freiberuflerstudie so wertvoll macht, ist die Tatsache, dass über viele Jahre hinweg (schon seit 2010) Informationen und konkrete Zahlen gesammelt und miteinander verglichen werden. Trends und Entwicklungen werden in einem Jahr vielleicht prognostiziert und können in den darauffolgenden Jahren mit den tatsächlichen Entwicklungen verglichen werden.
An dieser Stelle auch unseren herzlichen Dank an alle Selbständigen, die sich an der Studie beteiligt haben. Die Ergebnisse sind ein wichtiger Beitrag für die umfassende Darstellung der Situation von uns IT-Selbständigen. Sie haben einen wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Die versprochene Spende für den wünschdirwas e.V. für jeden IT-Freiberufler, der über den Link auf unserer Website an der Befragung teilgenommen hat, geht in Kürze heraus. Wir werden den Betrag entsprechend nach oben anpassen, um eine „runde Sache“ daraus zu machen.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/recht.jpg10671600DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS-Mitglied2017-04-27 00:05:402021-11-16 16:52:47Kein unnötiger Schutz – Interview in der CW
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