Altersvorsorge für Selbstständige aus dem Blickwinkel Risikomanagement. Der Fokus des 3. Teils dieser Reihe soll auf das Thema „persönliche Handlungsfähigkeit“ gelegt werden.
Im Laufe unseres Lebens streben wir nach persönlicher Freiheit und Autonomie, aber mit dem Alter können sich die Dinge ändern. Eine der wesentlichen Sorgen, die viele im Alter beschäftigt, betrifft die Einschränkung der persönlichen Handlungsfähigkeit, insbesondere in finanzieller Hinsicht, sowie die Möglichkeit einer Fremdverwaltung.
Andererseits zeigen zahlreiche – leider erfolgreiche – Beispiele von Betrugsversuchen (Enkeltricks, Romance-Scamming), dass es durchaus möglich ist, größere Summen herzugeben, als die eigene Altersvorsorge-Planung eigentlich zulässt.
Vielen lieben Dank! Es war super mit euch allen, so viele neue Informationen und Geschichten, Wahnsinn. Ich freue mich schon riesig auf weitere Treffen.
Zum wiederholten Male fand unser Berliner IT-Stammtisch am Freitag, den 12. Mai 2023 statt.
Gemeinsam haben wir uns über das Leben als IT Freelancer unterhalten, dabei wurden sehr interessante individuelle Geschehnisse erzählt. Wir bedanken uns, dass ihr dabei wart und freuen uns auf einen nächsten spannenden Stammtisch mit euch!
Ob das ein Skandal ist, sei dahingestellt, skandalös finde ich dahingegen, dass Selbstständige in der IT offensichtlich nur in geringem Maße an einer eigenen Interessensvertretung interessiert sind. Das gestalten andere Berufsgruppen schlauer, sie haben große und starke Verbände. Hier geht es direkt zu unserem Antragsformular, jedes Mitglied unterstützt uns im Wachstum und macht unsere Gemeinschaft stärker, denn nur gemeinsam können wir uns für unsere Rechte einsetzen. Und das Beste vorab: Bis August gibt es Nachlass auf die Jahresmitgliedschaft!
Während wir im ersten Artikel ausgehend von den geleisteten Beiträgen (AG+AN) auf einen Kapitalstock hochgerechnet haben, der die Rentenzusage von 1.000 € bei 2% Rendite absichert, gehen wir dasselbe Beispiel „rückwärts gerechnet“ an.
Die Ausgangsparameter sind dieselben:
Die bisher einbezahlten Beiträge: 150.000 € (AG/AN: je 75.000 €)
Die dadurch erreichten Rentenpunkte: 27,76
Der aktuelle Rentenwert eines Rentenpunktes: 36,02 €
Daraus ergibt sich eine monatliche Brutto-Rente in Höhe von 1.000 €
Zeit bis Renten-Eintritt: 15 Jahre
Des Weiteren nehmen wir an, dass die bisherigen Beitragszahlungen über einen Zeitraum von 27 Jahre erfolgt sind (was dem Durchschnittseinkommen, also 1 Rentenpunkt, entspricht), der heute 52-jährige also mit 25 beitragspflichtig wurde.
Berechnung
Da wir keinen Vergleichswert zu einem erreichten Kapitalstock haben, beziehen wir uns erstmal nur auf die Beiträge (Steigerung um 2% jährlich) und kommen zu fiktiven Beitragszahlungen wie in dieser Berechnung ersichtlich: https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=vm55vfexxb
Nehmen wir jetzt diese Beiträge und rechnen mit der „traumhaften“ Rendite von 9,761 % aus dem 1. Artikel, verdeutlicht das, dass wir damit im Prinzip einen Kapitalstock in Höhe von 613.470 € erreicht haben (https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=ibwyp3knrt), gar nicht mal so weit weg von den berechneten notwendigen 606.500 €.
ABER:
Wir haben ja noch 15 weitere Jahre ohne Beitragszahlung Zeit um Zinseszinsen anzusammeln, um die heute garantierten 1.000 € Monats-“Rente“ auszuzahlen (auch im ersten Beispiel gingen wir erstmal nicht von steigenden Rentenbeiträgen aus, wissen aber dass diese Annahme bereits zum 01.07.2023 überholt ist), also müssen wir etwas anders rechnen und stellen fest, dass die Gesamtrendite über die Zeit von 42 Jahren (27 Beitragsjahre, 15 beitragsfreie Jahre) bei „nur“ noch 4,968 % liegt: https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=8m9icpq3yo
Da ist er also, der „Skandal“… 5 % vs. 9,7 % ergeben bei solchen Zeiträumen bemerkenswerte Abweichungen! Außerdem klingt das erstmal „mickrig“ im Vergleich zu rückberechneten Indexfonds wie dem MCSI World. Bedenken sollte man aber, dass diese Anlageform erst seit wenigen Jahren besteht, zuvor die Anlage in ausgabeaufschlags-pflichtige Fonds mit – im Vergleich zum ETF – teuren Verwaltungskosten und Kosten für Depot und Handel verbunden und durchaus erheblichen Schwankungen unterworfen war.
Da war doch noch was…
Vielleicht noch ein weiterer Aspekt: Die Hälfte der Beitragszahlung an die DRV wurde vom Arbeitgeber geleistet, wie es eben nur für dieses Altersvorsorgeprodukt vorgesehen ist… Drehen wir den Spieß also nochmal um und berechnen die Rendite nur bezogen auf den Arbeitnehmer-Beitrag:
Unsere 12.000 EUR Jahresrente hingegen beziehen wir erstmal steuerfrei, auch wenn es dabei aufgrund weiterer Einnahmen im Alter hoffentlich nicht bleibt.
Wenn wir weiterhin bedenken, dass wir die Beiträge der DRV von der Steuer absetzen konnten, die Sparrate aber zuerst versteuern mussten, zieht die DRV schon wieder davon.
Zusammenfassung:
Das Ganze ist und bleibt ein vereinfachtes Rechenbeispiel und eine Zahlenspielerei, aber vielleicht hilft sie dem ein oder anderen, sich dem Thema Altersvorsorge und Renditeberechnung zu nähern.
Neben der reinen Renditebetrachtung – auf welchen Beitrag auch immer – hat jede Form der Altersvorsorge ihre Vor- und Nachteile und sowohl steuerliche als auch sozialversicherungspflichtige Auswirkungen, welche wiederum von den sonstigen persönlichen Verhältnissen abhängig sind und damit höchst individuell. Eine unabhängige, kundenorientierte Beratung (z.B. Honorarberatung) gepaart mit einem fundierten Grundwissen und einem gesunden Interesse am eigenen Wohlstand sind hier ein empfehlenswerter Weg.
Diese Vorteile fallen mir bei der DRV noch ein, die aber nicht zwingend für jeden wertvoll sind:
Hinterbliebenenrente
Kostenübernahme REHA bei Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsminderungsrente
Beitragsübernahme durch öffentliche Träger bei Arbeitslosigkeit
Zuschuss zur Krankenversicherung bei Rentenbezug
Wer jetzt aber All-In DRV gehen möchte, sollte eines beachten: Mehr als derzeit monatlich 1.357,80 € kann man in dieses „Anlageprodukt“ nicht investieren.
Niemand kann vorhersagen, welche Anlageform sich in den nächsten 15 Jahren wie entwickeln wird, nur eines dürfte die Rechnerei verdeutlicht haben: Man muss schon Argumente suchen, warum die DRV eine schlechte Form der Altersvorsorge sein soll.
Das Leitthema war „Fortbildung und Unterstützung des Green Deals“, zu dem vier Panels mit je zwei bis drei Vorträgen abgehalten wurden. Eine detaillierte Zusammenfassung der einzelnen Vorträge wird sicherlich in Kürze unter obigem Link veröffentlicht.
In jedem Panel wurde herausgestellt, dass sich unsere Arbeitswelt und Gesellschaft in einem unumkehrbaren Wandel bzw. einer Zeitenwende, ausgelöst durch vier Krisen, befindet:
Veränderungen durch die durchlaufene Pandemie
Veränderungen durch den erneut aufgeflammten Angriffskrieg Russlands auf das Territorium und die Bevölkerung der Ukraine
Veränderungen durch die Bemühungen im Kampf gegen den Klimawandel
Veränderung durch den Demographie-Wandel und den damit verbundenen Fachkräftemangel
Themen der Veranstaltung
Der Blickwinkel der Veranstaltung war gerichtet auf die Veränderungen und Handlungsoptionen im Umfeld der freien Berufe, hier kamen insbesondere freie Berufe aus dem Bauwesen und der Heilberufe zu Wort, wobei viele Themen in unterschiedlicher Intensität auch weitere freie Berufe betreffen werden.
Als einer der großen Sektoren in Bezug auf Treibhausgase und Energieverbrauch hat man das Bauwesen und Wohnen identifiziert, weshalb hier entsprechend hohe Umsetzungserfolge erwartet werden und der Fokus auf diesen Bereich gelegt wird, was auch in Deutschland in der Tagespolitik thematisiert wird (Stichwort neues Gebäude-Energiegesetz). Gerade der beratende und planende Freiberufler sollte frühzeitig die notwendigen Maßnahmen im Blick haben, u.a. wird auch darauf hingearbeitet, dass Qualität (insbesondere in Bezug auf Nachhaltigkeit) ein wesentliches Vergabekriterium öffentlicher Ausschreibungen werden soll.
Die Vortragenden berichten aus konkreten Maßnahmen einzelner Länder und Entwicklungen in einzelnen Branchen, die Vorträge gehen aber häufig nicht über den Status-quo und der Aufzählung von Maßnahmen, die ergriffen werden könnten oder müssten, hinaus. Eine offene Diskussion oder gar Workshops sind zeitlich nicht vorgesehen. Ansonsten eignet sich der Rahmen für „Neulinge“ eher weniger für Networking, zumal verbindende Elemente, wie beispielsweise ein gemeinsames Mittagessen, nicht vorgesehen waren.
Es war sehr angenehm den Vortragenden zu folgen, zumal die Dolmetscher einen herausragenden Job gemacht haben!
Aus Sicht der IT-Selbstständigen
Für uns, als Selbstständige aus der IT, konnte ich wenig konkrete Punkte ableiten, die uns direkt betreffen, denn das Thema Fortbildung spielte und spielt weiterhin eine wesentliche Rolle in unserem Tätigkeitsfeld. Überraschend fand ich, dass das Thema „Unterstützung“ fast schon zu oft bemüht wurde, dann aber doch zumindest erkannt wurde, dass diese für Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU/SME) eher nur schwierig direkt eingefordert werden kann.
Der Ausarbeitung 20140325_Kurzfassung_final (2)XX (europa.eu) folgend, stellt sich aber auch die Frage, ob wir als Informatiker auf EU-Ebene überhaupt als Freiberufler wahrgenommen werden. Zumindest scheinen wir für die europäische Zivilgesellschaft – so meine Zusammenfassung des Dokuments – maximal eine unbedeutende Rolle spielen. Dass es unsere Branche ist, die seit nahezu 50 Jahren die Arbeitswelt maßgeblich prägt und die Informationsgesellschaft erst ermöglicht hat, scheint kein Kriterium für unsere gesellschaftliche Relevanz zu sein.
Den politischen Rahmen der Veranstaltung bildet der Green Deal der EU sowie das European Year of Skills:
Der Green Deal
Europa hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Erde zu werden.
Fit for 55
Fit for 55 ist ein Programm, zum Jahre 2030 bereits 55% des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes, bezogen auf das Jahr 1990, einzusparen und beschreibt Maßnahmenpakete zur Umsetzung des Green Deals.
The New European Bauhaus (NEB)
Dabei handelt es sich um eine Initiative des nachhaltigen, inklusiven und ästhetischen Wohnens in Anlehnung auf das prägende Staatliche Bauhaus, das Kunst und Architektur zusammenführte. Ziel ist es neue Wege im Bereich Wohnen zu finden, um die Ziele des Green Deals zu erreichen.
European Year of Skills 2023
Das Jahr 2023 wurde als European Year of Skills ausgerufen. Dabei geht es insbesondere um den Aufbau von
Grüne Kompetenzen
Digitale Kompetenzen
sowie Unterstützung beim Knowhow-Aufbau einschließlich der Förderung und Finanzierung von Verbänden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Notwendigkeit nach Anerkennung von non-EU-Abschlüssen und Qualifizierungen erkannt, wobei der Bildung der eigenen Bürger der Vorzug gegenüber Zuwanderung gegeben werden sollte, denn der Fachkräfte-Zuzug in einem Land schafft einen Fachkräftemangel in einem anderen.
Ein weiterer Aspekt der Diskussion war die Verbesserung von Bildung (Lehrermangel, Investitionsstau, Durchlässigkeit der Bildungswege) und Fortbildung (Anreiz, Zugang und Finanzierung) zum Kompetenzerhalt bzw. zur Kompetenzerweiterung. In einzelnen Branchen gibt es bereits eine Weiterbildungspflicht, die teilweise durch die Berufskammern in Selbstorganisation angeboten werden. Friedemann Schmidt vom BFB stellt das bewährte Duale Ausbildungssystem in Deutschland vor und weist darauf hin, dass inzwischen nicht mehr alle Ausbildungsplätze adäquat besetzt werden können. Dies liegt u.a. auch an den hohen, teilweise krankheitsbedingten Abbrecherquoten in Schulen und einer zunehmenden Studentenzahl, das Interesse an Ausbildung in Unterstützungsberufen der Freien Berufe muss wieder geweckt werden.
Es gab eine Einwendung, auf die ich besonders eingehen möchte:
Milena Angelova, Mitglied des EESC, Berichterstatterin INT/979 und Generalsekretärin des bulgarischen Industrieverbandes, hat auf einen relevanten Punkt für KMU/SME-Unternehmen hingewiesen.
Aus dem Programm Fit for 55 ergeben sich Berichtspflichten ab 2024 zum CO2-Fußabdruck über die gesamte Lieferkette hinweg, wobei derzeit noch unklar ist, wie dieser gerade für Freiberufliche Unternehmen (Architekten: zu 92% aus 1-5 Mitarbeitern) überhaupt berechnet werden sollen.
Bis 2026 können Unternehmen noch Rückgriffe auf Durchschnittswerte oder Erfahrungswerte nehmen, ab 2027 müssen aber genau ermittelte Werte berichtet werden, was große Unternehmen dann über die gesamte Lieferkette hinweg einfordern werden müssen. Ihre Rückfrage betreffend diese Pflicht brachte die Information ein, dass nicht-berichtende Unternehmen ggf. aus der Lieferkette genommen werden müssten, was Freiberuflern neue bürokratische Aufwände auferlegt und ganz sicherlich für neue Beratungs- und Dienstleistungsnachfragen sorgen wird. Es bleibt zu hoffen, dass hier mindestens mehr Klarheit und ggf. auch Entlastung und Unterstützung geschaffen werden. Andererseits muss natürlich darauf geachtet werden, dass nicht Freiberufler und KMU – im wahrsten Sinne des Wortes – die Klima-Drecksarbeit übernehmen und sich große Unternehmen so mit geschönten Berichten und Teilbetrachtungen grün anstreichen können.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2023/05/20230502-DBITS-meets-EU.png13211837DBITS e.V.https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS e.V.2023-05-04 12:12:542023-05-08 09:52:28DBITS meets European Union
Nachdem unser Berliner IT-Stammtisch seit Jahren gut besucht wird wollten wir für unsere Rhein-Main IT Freelancer ebenfalls eine Möglichkeit schaffen, sich bei einem leckeren Getränk über die Geschehnisse in der IT Branche auszutauschen.
Egal ob Mitglied oder Nicht-Mitglied: jeder ist willkommen!
Am 10. Februar 2023 war es dann soweit. Eine kleine aber feine Runde hat sich im neuen Lokal an der Konstablerwache getroffen und sich über die aktuellen Geschehnisse in der IT-Freelancer-Branche ausgetauscht. Es war ein sehr schöner und lustiger Abend. Danke an alle Beteiligten.
Wir freuen uns, wenn ihr beim nächsten mal auch dabei seid! Alle Infos findet ihr unter:
Eine der schwierigsten Entscheidungen für Freelancer ist der Stundensatz. Warum? Einerseits kann der eigene Stundensatz zu niedrig sein, so dass am Monatsende von dem generierten Umsatz nach Abzug aller Kosten nichts mehr zum Leben übrig bleibt. Andererseits besteht die Gefahr bei einem zu hohen Stunden- oder Tagessatz, dass die potenziellen Kunden von einer Zusammenarbeit absehen. Zusammengefasst zeigen diese beiden konträren Richtungen die Komplexität bzgl. des „richtigen“ Stunden- bzw. Tagessatzes. Daher widmen wir uns aufgrund eigener Erfahrung dem Thema: Wie berechne ich als Freelancer den optimalen Stundensatz?
Starten wir mit dem ersten Schritt; mit der Ausgangssituation.
Was brauchen Freelancer unbedingt?
Freelancer sind Unternehmer (m/w/d). Demzufolge unterliegen sie einer Vielzahl an Gesetzen. Eines dieser Gesetze verlangt von Unternehmen – im Gegensatz zu Non-Profit-Unternehmen (kurz: NGO) – das Erzielen von Gewinn (Profit). Eine Ausnahme gilt es zu kennen. Wenn Sie gerade mit der Freelancer-Tätigkeit starten, dann müssen Sie noch keinen Gewinn zwingend erwirtschaften. Denn in der Anfangsphase fallen typischerweise zahlreiche Kosten an. Gleichzeitig müssen Projekte gewonnen werden, um Umsatz zu generieren.
Wer bestimmt dies?
Die Frage lässt sich sehr schnell beantworten: Das Finanzamt. Dies heißt konkret, dass Sie in der Regel ab dem 3. Geschäftsjahr Gewinne erzielen sollten. Sollten Sie dieses Ziel nicht erreichen, dann könnte das Finanzamt ihre Selbständigkeit als Liebhaberei deklarieren. Infolgedessen sind Sie nicht mehr Selbständigkeit.
Diese Ausgangssituation müssen Sie auf jeden Fall für das Berechnen Ihres Stundensatzes als Freelancer kennen.
Gleichzeitig stellt der erwirtschaftete Gewinn in einem Geschäftsjahr das zu versteuernde Einkommen dar. Parallel stellt der Gewinn noch einen sehr wichtigen Aspekt für das eigene Unternehmen dar: Er ist die Grundlage für die Investition in die Zukunft des eigenen Unternehmens.
Neben dem erwähnten Gewinn müssen Sie über die eigenen Kosten im Unternehmen Kenntnis besitzen. Jene unterteilen sich fixe und variable Kosten. Logisch ist, dass die Kosten wesentlich geringer sein sollten als der Umsatz. Nur dadurch entsteht Gewinn.
Fixkosten sind Ausgaben. Diese fallen regelmäßig und in konstanter Höhe an. Zum Beispiel zählt die Büromiete zu den Fixkosten. Fixkosten kennzeichnen, dass ihre Beträge in regelmäßigen Abständen – oft monatlich – auftreten und gleichzeitig verursachen sie konkrete, relativ gleichmäßige Kosten. Damit lassen sie sich sehr gut in der eigenen Finanzplanung kalkulieren.
Wissenswert ist, dass einige Fixkosten monatlich zu zahlen sind. Während andere Fixkosten vierteljährlich oder jährlich anfallen; beispielsweise Jahreslizenzen für Software oder Versicherungsbeiträge.
Die fixen Kosten werden in der Regel als laufende Kosten bezeichnet. Denn Sie müssen diese Ausgaben tätigen, um grundsätzlich Ihr Angebot am Markt anbieten zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mal mehr oder weniger verkaufen.
Gemäß der unternehmerischen Formel – Kosten sind zu minimieren, Gewinn ist zu maximieren – sollten Sie die eigenen Kosten stetig im Blick haben. Steigen die Fixkosten, dann wirkt sich dies wohlmöglich auf den Stundensatz aus.
Folgende Beispiele zeigen Ihnen typische fixe Kosten bzw. Betriebskosten:
Bankgebühren
Miete
Strom
Telefon & Internet
Softwarelinzen
Versicherungen
Finanzierungskosten
Buchaltungskosten
Was sind variable Kosten?
Variable Kosten sind ebenfalls Ausgaben wie die Fixkosten. Jedoch unterscheiden sie sich von den Fixkosten vor allem daran, dass sie von Monat zu Monat unterschiedlich sind. Entsprechend besitzen die variablen Kosten die Möglichkeit, dass sie notfalls eingespart oder zeitlich in die Zukunft verschoben werden können. Damit entsteht in einer finanziell schwierigen Situation ein gewisser spontaner finanzieller Freiraum.
Variable Kosten werden im Gegensatz zu den erwähnten Fixkosten als umsatzabhängige Kosten bezeichnet.
Unter dem Strich halten wir an dieser Stelle fest: In die Berechnung des eigenen Stunden- bzw. Tagessatzes muss der gewünschte bzw. geforderte Gewinn inkludiert sein. Weiterhin müssen wir unsere eigenen Kosten im Unternehmen kennen, die sich aus den Fixkosten zusammen mit den variablen Kosten als Gesamtkosten des Unternehmens ergeben.
So berechnen Sie als Freelancer ihren Stundensatz
Die Grundlage bildet für Freelancer die zur Verfügung stehende Zeit je Monat. Dementsprechend stehen 30 bis 31 Tage je Monat zur Auswahl. Jedoch kommen lediglich 21 Arbeitstage in Frage für das Berechnen des Stunden- bzw. Tagessatzes.
Zahlreiche Studien widmen sich dem Thema Tagessatz für Freelancer. Für unser Rechenbeispiel nehmen wir einen Tagessatz in Höhe von Netto 800,00 EURO an.
Zusammen genommen sind dies bei 21 Tagen ein monatlicher Netto-Umsatz von 16.800,00 EURO (Jahres-Netto-Umsatz i.H.v. 201.600,00 EURO). Jedoch kommen jetzt weitere Faktoren hinzu, die sich auf den monatlichen Netto-Umsatz auswirken. Dazu zählen Urlaubstage, Feiertage, Weiterbildungsseminare, Krankheit, Klausurtage. Diese können Sie ihren Kunden nicht in Rechnung stellen. Demzufolge müssen diese Tage von den potentiellen Tagen abziehen.
Hinzu kommt noch folgender Aspekt, welchen Sie bedenken sollten: Aufgrund dieser Tage können Sie statt 12 Monate am Ende höchstwahrscheinlich nur 10 Monate in Rechnung stellen. Dies heißt, dass Sie in 10 Monaten den Umsatz für 12 Monate erwirtschaften müssen. Zusätzlich erwirtschaften Sie in diesen 2 Monaten keinen Umsatz. Dennoch müssen Sie diese 2 Monate in der Berechnung für den Stunden- bzw. Tagessatz bedenken. Wenn nicht, dann könnte Ihre Finanzplanung am Jahresende ein Saldo aufweisen.
Berechnen wir den aktuellen Tagessatz mit den nicht abrechenbaren Tagen wie bereits oben vorgestellt:
Tage
Abrechenbar in %
Netto-Umsatz in EURO/mtl.
21
100
16800
~16
75
12800
~ 13
60
10400
~11
50
8800
Anhand dieser Tabelle zeigt sich, je weniger potenzielle Arbeitstage abzurechnen sind, desto weniger Netto-Umsatz je Monat erwirtschaften Sie. Auffallend ist die enorme Differenz zwischen dem höchsten (16.800 EURO) und niedrigsten (8.800 EURO) Wert.
Fahren wir fort mit der Berechnung für Ihren Stundensatz als Freelancer.
Bisher gehen wir bei dem Tagessatz davon aus, dass wir den ganzen Tag für unsere Geschäftskunden unsere Leistungen erbringen. Die Realität sieht jedoch anders aus. Einerseits führen wir nicht jeden Tag Kundenprojekte durch. Andererseits zählen zu den Aufgaben von Freelancer bürokratische Aufgaben. Diese können Sie ihren Kunden nicht in Rechnung stellen.
Tage
Abrechenbar 90 %
Abrechenbar 80 %
Abrechenbar 70 %
21
16800
~16
11520
10240
8960
~ 13
9360
8320
7280
~11
7920
7040
6160
Wenn wir wieder den höchsten und niedrigsten Wert vergleichen, dann existiert eine Differenz in Höhe von 5.360,00 EURO Netto-Umsatz je Monat. Gleichzeitig fällt auf, wie wenig monatlicher Netto-Umsatz im Vergleich zum 1. Zahlenwert (16.800 EURO) noch vorhanden ist.
Fügen wir jetzt in diese Tabelle die Tages- bzw. Stundensätze hinzu:
Tage
Abrechenbar 90 %
Abrechenbar 80 %
Abrechenbar 70 %
Monat
Tag
Stunde
Monat
Tag
Stunde
Monat
Tag
Stunde
21
16800
800
100
16
11520
720
90
10240
640
80
8960
560
70
13
9360
720
90
8320
640
80
7280
560
70
11
7920
720
90
7040
640
80
6160
560
70
Auffallend die Spanne sowohl bei den Tagessätzen genauso bei den Stundensätze. Dabei steigen laut einer aktuellen Studie von Gulp die All-inclusive-Stundensätze gegenüber dem Vorjahr. Interessant ist, dass 48,9 % der Befragten aus dieser Studie sich bei dem Berechnen ihres Stundensatzes anhand des Marktwertes orientieren.
Wir hoffen, dass wir mit diesem Artikel für das Berechnen des Stundensatzes eine bessere Orientierung liefern. Denn die Orientierung am Marktwert kann für Sie am Ende bedeuten, dass Sie zwar Umsatz generieren aber leider gleichzeitig nicht kostendeckend wirtschaften.
Kosten
An dieser Stelle widmen wir uns den Kosten, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. Damit meinen wir folgende individuelle Kosten für:
Im besten Fall (Best Case) mit den maximalen verfügbaren Tagen, der maximalen Auslastung und der geringsten Kosten steht am Ende des Monats ein verfügbares Einkommen in Höhe von rund 9.200 EURO.
Dagegen im schlechtesten Fall (Worse Case) mit den geringsten verfügbaren Tagen und der geringsten Auslastung sowie der höchsten Kosten verbuchen wir am Monatsende ein verfügbares Einkommen in Höhe von rund 4.000 EURO.
Unter dem Strich
Unter dem Strich bleiben für einen Solopreneur/Freelancer bei einem Tagessatz von 800 EURO Netto im schlechtesten Szenario 4.000 EURO im Monat als verfügbares Einkommen übrig.
Wer sich weiter zum Thema – Stundensatz berechnen als Freelancer – informieren will, dem empfehlen wir diesen lesenswerten Artikel, der drei Beispielrechnungen zeigt, was von rund 1000 Euro Beraterhonorar übrig bleibt (Nur Premium-Mitglieder).
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem sehr wichtigen Thema besitzen, dann kontaktieren Sie uns. Unter dem Strich profitieren Sie von unserer geballten Expertise aller IT-Freelancer in unserem Verband.
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