Thema: Selbständig als IT-Freelancer, IT-Freiberufler oder kleine IT-GmbH. Unter dieser Hauptkategorie versammeln wir die für selbständige IT-Profis wichtigsten Aspekte der Selbständigkeit. Konkret sind das politische Rahmenbedingungen, insbesondere Scheinselbständigkeit und Altersvorsorge. Die Altersvorsorge wird überwiegend im Hinblick auf die gesetzliche Rentenkasse thematisiert. Eigene Altersvorsorgemodelle finden sich in der Kategorie „IT-Freelancer-Finanzen“.
Eines unserer Mitglieder hat sich die Mühe gemacht, einige Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2021 zu analysieren. Seine Untersuchung stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Sie ist relativ lang geraten. Das Lesen des Textes dauert also seine Zeit.
Der DBITS weist darauf hin, dass er sich die subjektiven Meinungen, die unser Mitglied im Text zum Ausdruck bringt, keineswegs zu eigen macht. Insofern möchten wir klar darauf hinweisen, dass die Ausführungen keinesfalls irgendeine Position des DBITS wiedergeben. Sie repräsentieren einzig und allein die Meinungen unseres Mitglieds.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2021/09/vote-3569999_Artikel.jpg8301920DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS-Mitglied2021-09-10 10:21:002021-11-16 09:26:59Wahlprogramme 2021 aus der Sicht eines IT-Freelancers
Die jeweils Regierenden haben Deutschland eine Reihe von Gesetzen gegeben, welche die Lage für viele etwas undurchsichtig machen. Beispielsweise die Begrifflichkeiten Freiberufler, Soloselbständige, Freelancer oder Honorarkräfte werden häufig synonym verwendet, obwohl es beachtenswerte Unterschiede gibt. Ob man Freiberufler oder Freelancer ist, beurteilen jedoch in erster Linie die Finanzämter.
Diese Unterschiede führen bisweilen zu Verständnisschwierigkeiten. So habe ich in einer Anfrage an den DBITS vom „Geschäftsmodell Freiberuflichkeit“ gelesen. Ich bin mir sicher, der Schreiber meinte Freelancer oder die Arbeit als freier Mitarbeiter. An diesem Beispiel habe ich jedoch gesehen, wie viel Verwirrung eine komplizierte Gesetzgebung hervorrufen kann.
In einer vom Branchenverband Bitkom angeforderten Studie wurden vom Heidelberger Professor Stoffels klare gesetzliche Regelungen postuliert. Im Artikel: „Rechtsgutachten bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig!“ haben wir darüber berichtet. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums sagte zu einer in der Studie formulierten Anforderung, es wäre „ein falscher Weg, branchen- oder tätigkeitsbezogene Sonderregelungen für angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise zu schaffen“.
Wirtschaft und IT-Freelancer dringen seit langem auf Gesetze, die gewährleisten, dass selbständige IT-Profis in einem rechtssicheren Raum selbstbestimmt arbeiten können. Regierung und Arbeitsministerium vertrösten oder weisen solche Forderungen zurück.
Angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise
Diese Aussage („angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise“) unterstellt uns IT-Freelancern, dass wir nur so tun, als wären wir nicht schutzbedürftig. Ähnlich diskriminiert der Begriff „Scheinselbständigkeit“. Dieser Begriff schiebt uns in die Schuhe, wir täten nur so, als wären wir selbständig. In Wirklichkeit wollten wir uns nur vor der Zahlung in die Sozialversicherung drücken.
Wir selbständigen Spezialisten im IT-Bereich sehen uns seit Jahren dem Generalverdacht ausgesetzt, in Wirklichkeit gar nicht selbständig zu sein. Doch wir IT-Freelancer sind selbständig, wir sind Unternehmer. Die allermeisten von uns haben diese Art, unser Leben zu gestalten, freiwillig gewählt. Wir wollen selbständig sein und unabhängig bleiben. Ein aktuelles Rechtsgutachten von Jura-Professor Dr. Stoffels hat nun bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig. Die Gesetzeslage muss daher dringend und möglichst rasch entsprechend angepasst werden.
Der Branchenverband Bitcom hat dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Darin hat er den Arbeitsrechtsexperten Professor Dr. Stoffels gebeten, „zur Statuseinordnung projektbezogen eingesetzter, hochqualifizierter externer IT-Spezialisten gutachterlich Stellung zu nehmen. Das Rechtsgutachten soll die aktuelle Rechtslage analysieren (Gesetzesnormen und Rechtsprechung), Widersprüche aufzeigen und Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber formulieren.“
Seit 2 Jahren stehen die IT-Selbständigen unter dem Schutz des Gesetzes zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Selbst gegenüber der Forderung des SPD-Wirtschaftsforums nach einer Lockerung der Regulierung stellt sich das BMAS taub. Was wir jetzt nach 2 Jahren erleben, sind die dramatischen Folgen einer handwerklich schlecht gemachten Gesetzgebung. Durch die Gesetzgebung zur sog. Scheinselbständigkeit ist der Einsatz von selbständigen Spezialisten derart erschwert worden, dass erste börsennotierte Unternehmen ganz darauf verzichten.
Dabei gibt es doch eine Lösung: Wenn Selbständige selbständig sein können, dann lasst Selbständige selbständig sein!
Der 2. Jahrestag der neuen Gesetzgebung zur Regelung von Zeitarbeit und Dienst- und Werkverträgen ist leider kein Anlass für ein freudiges Fest. Im Gegenteil – Nichts von dem, was aus dem Hause BMAS als Begründung für das neue Gesetz angeführt wurde, ist eingetroffen. Vielmehr ist es so, dass die dunkelsten Vorahnungen sogar noch übertroffen wurden. Insbesondere für selbständige qualifizierte Wissensarbeiter. Das, was sich unsere Regierung vor 2 Jahren für den Schutz der Beschäftigten auf dem deutschen Arbeitsmarkt überlegt hat, ist ein Trauerspiel. Weiterlesen
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/06/birthday-1835443_1920.jpg11551920DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS-Mitglied2019-05-07 22:30:352021-11-16 15:16:582 Jahre „Schutz“ vor Scheinselbstständigkeit
Nicht erst seit die Große Koalition angekündigt hat, eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einführen zu wollen, sorgen echte Selbstständige für ihr Alter vor. Die meisten Selbständigen setzten dabei nicht nur auf eine Lösung, sondern bauen ihre Absicherung auf mehreren Säulen auf.
Die Studie „Einkommenssituation und Altersvorsorge“1) des Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V in Zusammenarbeit mit dem Allensbach Institut belegen dies sehr anschaulich. Altersvorsorge von Selbständigen setzt sich z.B. aus staatlich geförderten Produkten (Rürup-Rente), anderen finanzwirtschaftliche Rentenversicherungen oder Immobilien und Wertpapiere/ Fonds zusammen. Es gibt aber für Selbstständige auch noch eine ganz andere Möglichkeit zur Absicherung: Die freiwillige gesetzliche Versicherung bei der „Deutschen Rentenversicherung“ (DRV).
Die freiwillige Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung als zusätzliche Absicherung
Natürlich hat die gesetzliche Rentenversicherung nicht gerade den Ruf im Alter viel Geld einzubringen, aber als zusätzliche Säule für die Altersvorsorge kann sie eine Option sein. Außerdem darf die aktuelle Lage in der anhaltenden Null-Zins Phase nicht mit der Vergangenheit verglichen werden. Zudem werden insbesondere Selbstständige explizit als Zielgruppe genannt und gemäß der Deutschen Rentenversicherung 2) gibt es nur wenige Ausnahmen, die einer freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung entgegen stehen. Weiterlesen
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/06/insect-2884460_1920.jpg10761920DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS-Mitglied2019-03-17 16:27:522021-11-16 15:17:23Freiwillig in die Rentenversicherung – Böse Falle?
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