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  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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Thema: Selbständig als IT-Freelancer, IT-Freiberufler oder kleine IT-GmbH. Unter dieser Hauptkategorie versammeln wir die für selbständige IT-Profis wichtigsten Aspekte der Selbständigkeit. Konkret sind das politische Rahmenbedingungen, insbesondere Scheinselbständigkeit und Altersvorsorge. Die Altersvorsorge wird überwiegend im Hinblick auf die gesetzliche Rentenkasse thematisiert. Eigene Altersvorsorgemodelle finden sich in der Kategorie „IT-Freelancer-Finanzen“.

Angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise

Scheinselbständigkeit

In einer vom Branchenverband Bitkom angeforderten Studie wurden vom Heidelberger Professor Stoffels klare gesetzliche Regelungen postuliert. Im Artikel: „Rechtsgutachten bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig!“ haben wir darüber berichtet.
Ein Sprecher des Arbeitsministeriums sagte zu einer in der Studie formulierten Anforderung, es wäre „ein falscher Weg, branchen- oder tätigkeitsbezogene Sonderregelungen für angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise zu schaffen“.

Wirtschaft und IT-Freelancer dringen seit langem auf Gesetze, die gewährleisten, dass selbständige IT-Profis in einem rechtssicheren Raum selbstbestimmt arbeiten können. Regierung und Arbeitsministerium vertrösten oder weisen solche Forderungen zurück.

Angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise

Diese Aussage („angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise“) unterstellt uns IT-Freelancern, dass wir nur so tun, als wären wir nicht schutzbedürftig. Ähnlich diskriminiert der Begriff „Scheinselbständigkeit“. Dieser Begriff schiebt uns in die Schuhe, wir täten nur so, als wären wir selbständig. In Wirklichkeit wollten wir uns nur vor der Zahlung in die Sozialversicherung drücken.

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30. November 2020/0 Kommentare/von Heinrich Tenz
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/11/fantasy-3534494_1920.jpg 882 1920 Heinrich Tenz https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png Heinrich Tenz2020-11-30 08:27:312021-11-16 14:05:06Angeblich nicht schutzbedürftige Personenkreise

Rechtsgutachten bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig!

Scheinselbständigkeit

Wir selbständigen Spezialisten im IT-Bereich sehen uns seit Jahren dem Generalverdacht ausgesetzt, in Wirklichkeit gar nicht selbständig zu sein. Doch wir IT-Freelancer sind selbständig, wir sind Unternehmer. Die allermeisten von uns haben diese Art, unser Leben zu gestalten, freiwillig gewählt. Wir wollen selbständig sein und unabhängig bleiben. Ein aktuelles Rechtsgutachten von Jura-Professor Dr. Stoffels hat nun bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig. Die Gesetzeslage muss daher dringend und möglichst rasch entsprechend angepasst werden.

Der Branchenverband Bitcom hat dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Darin hat er den Arbeitsrechtsexperten Professor Dr. Stoffels gebeten, „zur Statuseinordnung projektbezogen eingesetzter, hochqualifizierter externer IT-Spezialisten gutachterlich Stellung zu nehmen. Das Rechtsgutachten soll die aktuelle Rechtslage analysieren (Gesetzesnormen und Rechtsprechung), Widersprüche aufzeigen und Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber formulieren.“

Das umfangreiche Gutachten kann von den Seiten des Bitcom heruntergeladen werden. Hier die URL: https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Rechtsgutachten-zur-Statuseinordnung-projektbezogen-eingesetzter-hochqualifizierter-externer. Dieses PDF enthält viele relevante Punkte, die in künftigen Diskussionen eine Rolle spielen werden und auch spielen müssen.

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16. September 2020/0 Kommentare/von Heinrich Tenz
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/09/bulletin-board-3127287_1920.jpg 904 1920 Heinrich Tenz https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png Heinrich Tenz2020-09-16 07:34:572021-11-16 14:19:41Rechtsgutachten bestätigt: IT-Freelancer sind selbständig!

2 Jahre „Schutz“ vor Scheinselbstständigkeit

Scheinselbständigkeit

Seit 2 Jahren stehen die IT-Selbständigen unter dem Schutz des Gesetzes zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Selbst gegenüber der Forderung des SPD-Wirtschaftsforums nach einer Lockerung der Regulierung stellt sich das BMAS taub. Was wir jetzt nach 2 Jahren erleben, sind die dramatischen Folgen einer handwerklich schlecht gemachten Gesetzgebung. Durch die Gesetzgebung zur sog. Scheinselbständigkeit ist der Einsatz von selbständigen Spezialisten derart erschwert worden, dass erste börsennotierte Unternehmen ganz darauf verzichten. 

Dabei gibt es doch eine Lösung: Wenn Selbständige selbständig sein können, dann lasst Selbständige selbständig sein!

Der 2. Jahrestag der neuen Gesetzgebung zur Regelung von Zeitarbeit und Dienst- und Werkverträgen ist leider kein Anlass für ein freudiges Fest. Im Gegenteil – Nichts von dem, was aus dem Hause BMAS als Begründung für das neue Gesetz angeführt wurde, ist eingetroffen. Vielmehr ist es so, dass die dunkelsten Vorahnungen sogar noch übertroffen wurden. Insbesondere für selbständige qualifizierte Wissensarbeiter. Das, was sich unsere Regierung vor 2 Jahren für den Schutz der Beschäftigten auf dem deutschen Arbeitsmarkt überlegt hat, ist ein Trauerspiel. Weiterlesen

7. Mai 2019/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/06/birthday-1835443_1920.jpg 1155 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2019-05-07 22:30:352021-11-16 15:16:582 Jahre „Schutz“ vor Scheinselbstständigkeit

Freiwillig in die Rentenversicherung – Böse Falle?

Altersvorsorge

Nicht erst seit die Große Koalition angekündigt hat, eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einführen zu wollen, sorgen echte Selbstständige für ihr Alter vor. Die meisten Selbständigen setzten dabei nicht nur auf eine Lösung, sondern bauen ihre Absicherung auf mehreren Säulen auf. 

Die Studie „Einkommenssituation und Altersvorsorge“1) des Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V in Zusammenarbeit mit dem Allensbach Institut belegen dies sehr anschaulich. Altersvorsorge von Selbständigen setzt sich z.B. aus staatlich geförderten Produkten (Rürup-Rente), anderen finanzwirtschaftliche Rentenversicherungen oder Immobilien und Wertpapiere/ Fonds zusammen. Es gibt aber für Selbstständige auch noch eine ganz andere Möglichkeit zur Absicherung: Die freiwillige gesetzliche Versicherung bei der „Deutschen Rentenversicherung“ (DRV).

Die freiwillige Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung als zusätzliche Absicherung

Natürlich hat die gesetzliche Rentenversicherung nicht gerade den Ruf im Alter viel Geld einzubringen, aber als zusätzliche Säule für die Altersvorsorge kann sie eine Option sein. Außerdem darf die aktuelle Lage in der anhaltenden Null-Zins Phase nicht mit der Vergangenheit verglichen werden. Zudem werden insbesondere Selbstständige explizit als Zielgruppe genannt und gemäß der Deutschen Rentenversicherung 2) gibt es nur wenige Ausnahmen, die einer freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung entgegen stehen. Weiterlesen

17. März 2019/0 Kommentare/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/06/insect-2884460_1920.jpg 1076 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2019-03-17 16:27:522021-11-16 15:17:23Freiwillig in die Rentenversicherung – Böse Falle?

Arbeits- und Sozialrecht – Einzigartiges Deutschland

Scheinselbständigkeit

Arbeitsministerium und Finanzministerium sind seit langer Zeit in der Hand der SPD. Daher darf man hier in Bezug auf die Interessen von uns Freelancern nicht viel Neues erwarten. Umso wichtiger ist es, einen öffentlichen Druck aufzubauen, damit unsere Probleme auch von einer breiten Masse gehört werden. Nur dadurch lässt sich die Situation für Informatiker verbessern.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Regierung will keine Sonderregeln für IT-Freelancer

In keinem anderen Land der Welt müssen Informatiker ihren Status vor Gericht feststellen lassen: Freiberufler, Unternehmer oder scheinselbständig. Wir brauchen in Deutschland eine einheitliche Regelung zur Anerkennung von Informatikern. Daher müssen bestehende Gesetze entsprechend ergänzt werden, wie das EStG und das PartGG, in denen der Informatiker bislang gänzlich unbekannt ist. Eine offizielle Anerkennung des Informatikers als Freiberufler, würde der Scheinselbständigkeitskeule deutlich den Schwung nehmen. Denn dann wären die Hürden deutlich höher, einem diesen Status abzuerkennen.

Lesen Sie in diesem Zusammenhang den folgenden Beitrag…

16. März 2019/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/museums-victoria-WGeO6dW5GZM-unsplash.jpg 1515 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2019-03-16 13:01:372021-11-16 15:17:37Arbeits- und Sozialrecht – Einzigartiges Deutschland

Selbständigen-Verbände – Forderungspapier Altersvorsorge

Altersvorsorge

Die Große Koalition hat angekündigt eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einführen zu wollen. Mehrere Selbständigen-Verbände haben nun ein gemeinsames Forderungspapier zur Altersvorsorge für Selbständige veröffentlicht. Die Verbände sprechen sich für ein breites Spektrum an zusätzlichen Möglichkeiten zur Altersvorsorge, sogenannte „Opt-Outs“, aus und fordern eine flexible Lösung um einkommensstärkere und einkommensschwächere Jahre ausgleichen zu können.

Bisher gestalten Selbständige ihre Altersvorsorge eigenverantwortlich. Während Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und für Beamte die Pensionsregelung gilt, sorgen Unternehmerinnen und Unternehmer privat vor. Das Spektrum der Anlageformen reicht dabei von Immobilien über Wertpapierfonds bis zu Versicherungen. Diese Vielfalt der Vorsorgemöglichkeiten möchten die Selbständigen-Verbände auch im Rahmen einer Altersvorsorgepflicht erhalten.

Wer für sein Alter selbst vorsorgt, kann nicht scheinselbständig sein

„Eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige ist nur dann hinnehmbar, wenn die Wahlfreiheit der Selbständigen wie sie für ihr Alter vorsorgen möglichst groß bleibt. Es ist beispielsweise vollkommen üblich, dass Handwerker Immobilien kaufen, in Eigenleistung renovieren und anschließend vermieten um damit im Alter abgesichert zu sein. Wenn das durch den Gesetzgeber nicht anerkannt würde, dann steht die Altersvorsorge von Millionen Selbständigen auf dem Spiel. Außerdem muss es eine Möglichkeit geben einkommensschwache Jahre, beispielsweise durch Ereignisse wie die Finanzkrise 2008, in einkommensstärkeren Jahren ausgleichen zu können“, sagt Ingolf F. Brauner vom Bund der Selbständigen Deutschland e.V., der die Arbeit der Selbständigen-Verbände koordiniert hat.

Mit dem Nachweis der ausreichenden Altersvorsorge muss auch das Dauerthema Scheinselbständigkeit gelöst werden, meint Frank Bösemüller vom BDS Deutschland e.V.

„Wer für sein Alter selbst vorsorgt, kann nicht scheinselbständig sein. Das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers war es durch Statusfeststellungsverfahren zu überprüfen, ob ein Selbständiger ausreichend sozial abgesichert ist. Mit dem Nachweis der Altersvorsorge und der Krankenversicherung muss abschließend anerkannt werden, dass dies erbracht ist“, so Bösemüller.

Ungeeignete Gesetze verhindern Selbständigkeit

Um für die Altersvorsorge auch genug Geld übrig zu haben, plädieren die Selbständigen-Verbände für eine angemessene Vergütung und nehmen dabei auch den Staat in die Pflicht. Hier würden die Selbständigen in Vergabeverfahren häufig in einen gnadenlosen Preiskampf gezwungen, um den Zuschlag zu erhalten, wodurch die Margen sehr gering seien. Bei den Heilmittelerbringern im Gesundheitswesen führten die zu geringen Vergütungssätze dazu, dass das Einkommen der selbständigen Praxisinhaber in diesem Bereich selbst bei bester Auslastung kaum ausreichen, um eine umfangreiche Altersvorsorge zu betreiben, so die Selbständigen-Verbände in ihrem Forderungspapier.

„Am Ende ist die Frage der Ausgestaltung der Altersvorsorgepflicht auch eine Frage, ob Existenzgründungen und Selbständigkeit in Deutschland weiter möglich bleiben. Eine ungeeignete Gesetzgebung würde zehntausende Arbeits- und Ausbildungsplätze kosten, weil Menschen den Schritt in die Selbständigkeit nicht mehr wagen. Deshalb setzen wir darauf im Dialog mit der Politik eine kluge Lösung zu finden“, sagt Ingolf F. Brauner vom BDS Deutschland e.V.

Das Forderungspapier wurde erarbeitet und unterzeichnet von den Verbänden:

– Bund der Selbständigen Deutschland e.V.
– Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V.
– Bundesverband deutscher Stuntleute e.V. – Taijiquan & Qigong Netzwerk Deutschland e.V.
– ISDV e.V.- Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.
– asr Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V.
– DBITS – Deutscher Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V.
– Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. – Vereinte Therapeuten e. V.
– Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V.
– VDB-Physiotherapieverband e.V. – Bundesverband
– LOGO Deutschland e.V.
– Interessengemeinschaft selbständiger LogopädInnen und SprachtherapeutInnen e.V.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zur Allensbachstudie zur Situation der IT-Selbständigen in Deutschland und hören sich den Redebeitrag unseres Vorstandsmitglieds Alexander Müller im Deutschen Bundestag an.

Informationen zum Bund der Selbständigen Deutschland e.V.

Der Bund der Selbständigen Deutschland ist der Bundesverband der BDS-Landesverbände Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Außerdem hat sich die Vereinigung der Selbständigen und mittelständischen Unternehmer in Bayern e.V. sowie der Bund der Selbständigen und Freiberufler – Landesverband Berlin/Brandenburg e.V. dem Bund der Selbständigen angeschlossen. Der Bund der Selbständigen Deutschland vertritt die Anliegen von Selbständigen aus 11 Bundesländern. Er wurde 2011 gegründet mit dem Ziel, den branchenübergreifenden Anliegen von Selbständigen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern in der Bundespolitik eine Stimme zu geben. Der BDS Deutschland steht der Mitgliedschaft anderer Landesverbände und Organisationen offen gegenüber, die die Werte und Ziele des selbständigen Mittelstands in Deutschland vertreten wissen wollen und die Förderung und Kooperation der Landesverbände untereinander als wesentliches Ziel sehen.

Ansprechpartner: Tim Wiedemann Referent für Politik und Kommunikation Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Tel.: 0179/5648760 E-Mail: tim.wiedemann@bds-rlp.de

Forderungspapier zur Ausgestaltung des Gesetzes zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige als PDF

20. Oktober 2018/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/save-4666418_1920.jpg 1280 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2018-10-20 17:16:232021-11-16 15:17:51Selbständigen-Verbände – Forderungspapier Altersvorsorge
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