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  • ThemenDie Themen des DBITS Der DBITS e.V. möchte seinen Mitgliedern eine große Vielfalt an Themen bieten und arbeitet ständig daran das Angebot zu erweitern. Begonnen haben wir mit dem Schwerpunktthema „Scheinselbständigkeit“. Inzwischen sind die Bereiche Projektmanagement, Mainframe, SAP und Fortbildung für Selbständige in der IT hinzugekommen. Neben gesellschaftlichen und politischen Themen fördern wir auch die fachlichen Schwerpunkte unserer Mitglieder.  Mitglieder, die ein Thema vertieft sehen möchten und sich zudem auch dafür einsetzen möchten, es zu betreuen und voran zutreiben, können sich sehr gern einbringen.   Fortbildungen Erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungen Mehr erfahren SAP for Professionals Die SAP Community for IT-Professionals Mehr erfahren Scheinselbstständigkeit Ein wichtiges Thema, das die IT-Branche bewegt Mehr erfahren Arbeitskreis Projektmanagement Project Management for IT-Professionals Mehr erfahren Arbeitskreis Mainframe Totgesagte leben länger… es lebe Mainframe! Mehr erfahren Fördermitglieder Unsere Fördermitglieder stellen sich vor. Mehr erfahren Altersvorsorge DRV-Pflicht vs. Altersvorsorge   Mehr erfahren
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  • DBITSDer DBITS Nichts geht ohne selbständige IT-Experten – selbständige IT-Experten brauchen den DBITS e.V. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V. ist die berufsständische Vertretung aller selbständigen IT-Experten in Deutschland. Wir setzen uns für die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von selbständigen IT-Experten ein. Unser Ziel ist unsere Tätigkeiten einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen und in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu verankern.   Organisation Erfahren Sie, wie der Verein aufgestellt ist. Lernen Sie uns kennen Mehr erfahren Kooperationen Politische und gesellschaftliche Einflüsse beschränken sich nicht nur auf einen Berufsstand. Meistens ist der Kreis der Betroffenen sehr viel größer. Um einen großeren Wirkungsgrad zu erzielen sucht der DBITS insbesondere bei gesellschaftspolitischen Themen den Schulterschluss mit anderen Interessenverbänden. Wir erachten es als wichtig, dass gerade die berufsspezifischen Umstände und Bedürfnisse hinreichend Berücksichtigung finden. Die Zahl der hauptberuflich Selbständigen in der IT beläuft sich in Deutschland auf 100 – 150 Tausend. Eine Vertretung dieses Berufsstandes außer dem DBITS e.V. gibt es nicht. Um in der Gruppe der Solo-Selbständigen von ca. 2 Millionen mehr Schlagkraft zu erreichen, versuchen wir Synergien zu nutzen. Der DBITS ist Mitglied der Verbändeallianz FEFA, dem Forum für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland und…
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Thema: Selbständig als IT-Freelancer, IT-Freiberufler oder kleine IT-GmbH. Unter dieser Hauptkategorie versammeln wir die für selbständige IT-Profis wichtigsten Aspekte der Selbständigkeit. Konkret sind das politische Rahmenbedingungen, insbesondere Scheinselbständigkeit und Altersvorsorge. Die Altersvorsorge wird überwiegend im Hinblick auf die gesetzliche Rentenkasse thematisiert. Eigene Altersvorsorgemodelle finden sich in der Kategorie „IT-Freelancer-Finanzen“.

Arbeits- und Sozialrecht – Einzigartiges Deutschland

Scheinselbständigkeit

Arbeitsministerium und Finanzministerium sind seit langer Zeit in der Hand der SPD. Daher darf man hier in Bezug auf die Interessen von uns Freelancern nicht viel Neues erwarten. Umso wichtiger ist es, einen öffentlichen Druck aufzubauen, damit unsere Probleme auch von einer breiten Masse gehört werden. Nur dadurch lässt sich die Situation für Informatiker verbessern.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Regierung will keine Sonderregeln für IT-Freelancer

In keinem anderen Land der Welt müssen Informatiker ihren Status vor Gericht feststellen lassen: Freiberufler, Unternehmer oder scheinselbständig. Wir brauchen in Deutschland eine einheitliche Regelung zur Anerkennung von Informatikern. Daher müssen bestehende Gesetze entsprechend ergänzt werden, wie das EStG und das PartGG, in denen der Informatiker bislang gänzlich unbekannt ist. Eine offizielle Anerkennung des Informatikers als Freiberufler, würde der Scheinselbständigkeitskeule deutlich den Schwung nehmen. Denn dann wären die Hürden deutlich höher, einem diesen Status abzuerkennen.

Lesen Sie in diesem Zusammenhang den folgenden Beitrag…

16. März 2019/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/museums-victoria-WGeO6dW5GZM-unsplash.jpg 1515 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2019-03-16 13:01:372021-11-16 15:17:37Arbeits- und Sozialrecht – Einzigartiges Deutschland

Selbständigen-Verbände – Forderungspapier Altersvorsorge

Altersvorsorge

Die Große Koalition hat angekündigt eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einführen zu wollen. Mehrere Selbständigen-Verbände haben nun ein gemeinsames Forderungspapier zur Altersvorsorge für Selbständige veröffentlicht. Die Verbände sprechen sich für ein breites Spektrum an zusätzlichen Möglichkeiten zur Altersvorsorge, sogenannte „Opt-Outs“, aus und fordern eine flexible Lösung um einkommensstärkere und einkommensschwächere Jahre ausgleichen zu können.

Bisher gestalten Selbständige ihre Altersvorsorge eigenverantwortlich. Während Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und für Beamte die Pensionsregelung gilt, sorgen Unternehmerinnen und Unternehmer privat vor. Das Spektrum der Anlageformen reicht dabei von Immobilien über Wertpapierfonds bis zu Versicherungen. Diese Vielfalt der Vorsorgemöglichkeiten möchten die Selbständigen-Verbände auch im Rahmen einer Altersvorsorgepflicht erhalten.

Wer für sein Alter selbst vorsorgt, kann nicht scheinselbständig sein

„Eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige ist nur dann hinnehmbar, wenn die Wahlfreiheit der Selbständigen wie sie für ihr Alter vorsorgen möglichst groß bleibt. Es ist beispielsweise vollkommen üblich, dass Handwerker Immobilien kaufen, in Eigenleistung renovieren und anschließend vermieten um damit im Alter abgesichert zu sein. Wenn das durch den Gesetzgeber nicht anerkannt würde, dann steht die Altersvorsorge von Millionen Selbständigen auf dem Spiel. Außerdem muss es eine Möglichkeit geben einkommensschwache Jahre, beispielsweise durch Ereignisse wie die Finanzkrise 2008, in einkommensstärkeren Jahren ausgleichen zu können“, sagt Ingolf F. Brauner vom Bund der Selbständigen Deutschland e.V., der die Arbeit der Selbständigen-Verbände koordiniert hat.

Mit dem Nachweis der ausreichenden Altersvorsorge muss auch das Dauerthema Scheinselbständigkeit gelöst werden, meint Frank Bösemüller vom BDS Deutschland e.V.

„Wer für sein Alter selbst vorsorgt, kann nicht scheinselbständig sein. Das ursprüngliche Ziel des Gesetzgebers war es durch Statusfeststellungsverfahren zu überprüfen, ob ein Selbständiger ausreichend sozial abgesichert ist. Mit dem Nachweis der Altersvorsorge und der Krankenversicherung muss abschließend anerkannt werden, dass dies erbracht ist“, so Bösemüller.

Ungeeignete Gesetze verhindern Selbständigkeit

Um für die Altersvorsorge auch genug Geld übrig zu haben, plädieren die Selbständigen-Verbände für eine angemessene Vergütung und nehmen dabei auch den Staat in die Pflicht. Hier würden die Selbständigen in Vergabeverfahren häufig in einen gnadenlosen Preiskampf gezwungen, um den Zuschlag zu erhalten, wodurch die Margen sehr gering seien. Bei den Heilmittelerbringern im Gesundheitswesen führten die zu geringen Vergütungssätze dazu, dass das Einkommen der selbständigen Praxisinhaber in diesem Bereich selbst bei bester Auslastung kaum ausreichen, um eine umfangreiche Altersvorsorge zu betreiben, so die Selbständigen-Verbände in ihrem Forderungspapier.

„Am Ende ist die Frage der Ausgestaltung der Altersvorsorgepflicht auch eine Frage, ob Existenzgründungen und Selbständigkeit in Deutschland weiter möglich bleiben. Eine ungeeignete Gesetzgebung würde zehntausende Arbeits- und Ausbildungsplätze kosten, weil Menschen den Schritt in die Selbständigkeit nicht mehr wagen. Deshalb setzen wir darauf im Dialog mit der Politik eine kluge Lösung zu finden“, sagt Ingolf F. Brauner vom BDS Deutschland e.V.

Das Forderungspapier wurde erarbeitet und unterzeichnet von den Verbänden:

– Bund der Selbständigen Deutschland e.V.
– Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V.
– Bundesverband deutscher Stuntleute e.V. – Taijiquan & Qigong Netzwerk Deutschland e.V.
– ISDV e.V.- Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.
– asr Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V.
– DBITS – Deutscher Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V.
– Verband Deutscher Podologen (VDP) e.V. – Vereinte Therapeuten e. V.
– Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V.
– VDB-Physiotherapieverband e.V. – Bundesverband
– LOGO Deutschland e.V.
– Interessengemeinschaft selbständiger LogopädInnen und SprachtherapeutInnen e.V.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zur Allensbachstudie zur Situation der IT-Selbständigen in Deutschland und hören sich den Redebeitrag unseres Vorstandsmitglieds Alexander Müller im Deutschen Bundestag an.

Informationen zum Bund der Selbständigen Deutschland e.V.

Der Bund der Selbständigen Deutschland ist der Bundesverband der BDS-Landesverbände Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Außerdem hat sich die Vereinigung der Selbständigen und mittelständischen Unternehmer in Bayern e.V. sowie der Bund der Selbständigen und Freiberufler – Landesverband Berlin/Brandenburg e.V. dem Bund der Selbständigen angeschlossen. Der Bund der Selbständigen Deutschland vertritt die Anliegen von Selbständigen aus 11 Bundesländern. Er wurde 2011 gegründet mit dem Ziel, den branchenübergreifenden Anliegen von Selbständigen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern in der Bundespolitik eine Stimme zu geben. Der BDS Deutschland steht der Mitgliedschaft anderer Landesverbände und Organisationen offen gegenüber, die die Werte und Ziele des selbständigen Mittelstands in Deutschland vertreten wissen wollen und die Förderung und Kooperation der Landesverbände untereinander als wesentliches Ziel sehen.

Ansprechpartner: Tim Wiedemann Referent für Politik und Kommunikation Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Tel.: 0179/5648760 E-Mail: tim.wiedemann@bds-rlp.de

Forderungspapier zur Ausgestaltung des Gesetzes zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige als PDF

20. Oktober 2018/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/save-4666418_1920.jpg 1280 1920 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2018-10-20 17:16:232021-11-16 15:17:51Selbständigen-Verbände – Forderungspapier Altersvorsorge

Scheinselbständigkeit – Anzeige gegen Ursula von der Leyen

Scheinselbständigkeit

Unsere Ministerien sind nicht gerade für die Bezahlung angemessener oder gar üppiger Honorare für externe Spezialisten (in der IT) bekannt. Damit wären auch sie mitverantwortlich für die von der Regierung befürchtete und prognostizierte Altersarmut bei Selbständigen. Es sei dahingestellt, ob das auch für die Honorare der nun unter dem Verdacht der Scheinselbständigkeit stehenden Berater zutrifft, die das Bundesministerium für Verteidigung für die Modernisierung der IT beauftragt hat.

Bundesministerin der Verteidigung, Ursula von der Leyen, im Gespräch während des Fluges von Bukarest nach Prag am 04.06.2015. | © Bundeswehr/Jane Hannemann

Clearingstelle der Rentenversicherung prüft

Das BMVg soll Berater über einen langen Zeitraum beschäftigt haben. Diese seinen wie Mitarbeiter eingesetzt worden. Dieser Umstand soll einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofs hervorgehen. Nach Informationen die „Spiegel Online“ vorliegen sollen, wurden Beratungsaufträge, vorwiegend für IT-Dienstleistungen, fast immer ohne Ausschreibung vergeben und nicht auf Wirtschaftlichkeit geprüft worden sein.

Das Verteidigungsministerium soll bereits reagiert und sechs externe Berater bei der Clearingstelle der Rentenversicherung gemeldet haben. Diese soll prüfen, ob diese Berater während Ihrer Tätigkeit für das Ministerium scheinselbständig waren.

Mehr zum Thema können Sie in einem Artikel der WELT lesen.

18. Oktober 2018/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/recht.jpg 1067 1600 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2018-10-18 11:04:202021-11-16 15:18:06Scheinselbständigkeit – Anzeige gegen Ursula von der Leyen

DBITS-Mitglied spricht im Deutschen Bundestag

Scheinselbständigkeit

Die Debatte um die Schutzbedürftigkeit von allein arbeitenden Selbständigen geht weiter. Die Abgeordnete der LINKEN, Dr. Petra Sitte, zeichnet in ihrem Redebeitrag zur Sozialen Lage und Absicherung von Solo-Selbständigenein ein düsteres Bild der Selbständigkeit. Sowohl bei dem Redebeitrag als auch dem Antrag der LINKEN handelt es sich um die Fortführung der undifferenzierten Betrachtung aller Selbständigen nach hergebrachter Manier.  Aktuelle Zahlen werden konsequent ignoriert, Branchen-, Qualifikations- und Einkommensunterschiede scheint es nicht zu geben. Alexander Müller, MdB und Vorstandsmitglied des DBITS e.V., verteidigt in seiner Rede vom 15.03.2018 die Position der allein arbeitenden Selbständigen.

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Mehr Informationen

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Hier nur einige der Forderungen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Selbständigen in der IT. Den gesamten Forderungskatalog können Sie in nebenstehenden Dokument nachlesen.

  • Einführung eines branchenspezifischen, bundesweit geltenden Mindesthonorars
  • Überprüfung und Weiterentwicklung des bisherigen Statusfeststellungsverfahren.
  • Einbeziehung aller Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung unter Beteiligung der Auftraggeber
  • Verpflichtung aller Selbständigen zum Beitritt in gesetzliche Krankenversicherung (solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung)
  • Auf Antrag Zugang zur Arbeitslosenversicherung
  • Aufnahme von arbeitnehmerähnlichen Personen in den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes
  • Möglichkeiten der Mitbestimmung in Betrieben
  • Möglichkeit eines Verbandsklagerechts von Selbstorganisationen und die Option eines Klagerechts von Gewerkschaften, um gemeinsame Vergütungsregeln
    durchsetzen zu können.

Der DBITS e.V. will nicht in Abrede stellen, dass die Situation für Selbständige in einigen Branchen nicht einfach ist. Um die Situation dieser Selbständigen zu verbessern muss etwas getan werden. Sei es durch Maßnahmen des Gesetzgebers oder eine Änderung des eigenen Geschäftsmodells durch die Selbständigen. Auf jeden Fall sollten die Betroffenen aber angehört werden, damit auch wirklich ein positiver Effekt entsteht.

Der Antrag der LINKEN zielt auf einen rigiden Eingriff in die freiheitlich demokratische Grundordnung und die freie Marktwirtschaft ab. Selbständigkeit von allein Arbeitenden Spezialisten soll verschwinden. Gleichzeitig wird suggeriert, dass die Erwerbsform der abhängigen Beschäftigung  Absicherung und Wohlstand für die Betroffenen bedeutet. Neben aller Sorge um das Wohl der Selbständigen bewegt sich die LINKE auf einem schmalen Grat. Statt sich um die Verbesserung der Situation einer breiten Schicht von Arbeitnehmern im Niedriglohnsekor zu kümmern, fischen die LINKEN in Gewässern, die sie nicht kennen.

16. März 2018/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/2020-02-13_Deutscher_Bundestag_IMG_3438_by_Stepro.jpg 853 1280 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2018-03-16 17:30:482021-11-16 16:40:00DBITS-Mitglied spricht im Deutschen Bundestag

Repräsentativ, fundiert, seriös – Situation der IT-Selbständigen schwarz auf weiß

Rahmenbedingungen

Im Aufrag der Allianz für selbständige Wissensarbeit (ADESW) e.V. hat das Institut für Demoskopie Allensbach mehr als 1.500 IT-Selbständige zu Ihrer Selbständigkeit befragt. Bei der Umfrage ging es um die Motive, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen, die Auftragslage und Auslastung. Des Weiteren wurden die Aspekte familiäre Situation, Alters- und Bildungsstruktur abgefragt und nicht zuletzt die Vermögens- und Einkommenssituation und die Altersvorsorge. Um es kurz zu machen – Die Selbständigen in der IT stehen in jeder Hinsicht bestens da.

Bewusst hilfsbedürftig definiert?

Wir kennen es. Die Politik verallgemeinert die Selbständigkeit von allein arbeitenden Unternehmern.  Ständig wird unsere Selbständigkeit mit prekärer Beschäftigung gleichgesetzt. Um dies zu untermauern werden unbelegte Zahlen in den Raum gestellt. Ein dunkles Szenario von Altersarmut und Prekariat wird entworfen. Wir alle wissen, dass dies nicht der Realität entspricht. Das Gegenteil ist der Fall und regulierende Eingriffe der Politik schaden uns, weil diese unsere eigenständigen Entscheidungen und Handlungen beschränken.

Die Bezeichnung „Solo-Selbständige“ hat sich etabliert, ein aus unserer Perspektive unglücklicher Begriff, da er Hilflosigkeit impliziert und eine desolater Situation suggeriert. Um aber die „Message“ adressieren zu können, bleibt keine Wahl und wir müssen diesen Begriff (vorerst) ebenfalls  verwenden, damit diejenigen, die über unsere Zukunft entscheiden, verstehen, worum es geht.

Pauschalisieren war gestern

In den zahlreichen Studien, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in der vergangenen Legislaturperiode in Auftrag gegeben hat, wurde unsere Berufsgruppe neben anderen gut situierten Selbständigen konsequent ungenau oder gar nicht betrachtet. Am Ende wurden pauschaliert alle sog. Solo-Selbständigen zusammengefasst und heraus kam ein schwammiges Bild, das viel Raum für Interpretationen in beliebige Richtungen zuließ.
Fakten untermauernde Zahlen, die unsere Situation in Bezug auf Einkommen und Altersvorsorge belegen, gab es von offizieller Seite nie.

Fakten sind das Jetzt

Mit der jetzt vorliegenden Studie des Institut für Demoskopie Allensbach in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)  liegt nun erstmalig ein über jeden Zweifel erhabenes Werk vor, das auch von unserer Politik zur Kenntnis genommen werden muss.

Die Studie steht als Download frei zur Verfügung. Mitglieder des DBITS können diese auch in einer Print-Ausgabe bekommen. Bitte melden Sie sich per E-Mail im Backoffice.

Die Presse ist bereits auf die Studie aufmerksam geworden und hat darüber berichtet. Das lässt hoffen!

Handelsblatt vom 21.02.2018

Heise Online vom 22.02.2018

24. Februar 2018/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/adesw_maxresdefault.jpg 720 1280 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2018-02-24 13:35:532021-11-16 16:41:20Repräsentativ, fundiert, seriös – Situation der IT-Selbständigen schwarz auf weiß

Rechtssicherheit durch „Selbständigkeitsnachweis“

Scheinselbständigkeit

DBITS bei Dr. Joachim Pfeiffer, MdB

Am vergangenen Donnerstag, dem 29.Juni 2017, trafen sich Kerstin Tammling vom DBITS und Dr. Marei Strack vom DDIM zu einem Gespräch mit Dr. Joachim Pfeiffer, MdB in der Parlamentarischen Gesellschaft Berlin. Bei dem Treffen erläuterten die Vertreterinnen der Berufsverbände die Auswirkungen der Gesetzgebung zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen auf die selbständigen Wissensarbeiter, deren Auftraggeber und der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. 

Dr. Joachim Pfeiffer

Berufsausübung von Wissensarbeitern beeinträchtigt

In seiner Funktion als wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher und Koordinator der Wirtschaftspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat die Vermeidung bzw. Behebung realer wirtschaftlicher Probleme für Dr. Pfeiffer eine große Bedeutung.

Strack und Tammling betonten die Notwenigkeit der Unterbindung des Missbrauchs von Werkverträgen und der Erfordernis einer angemessenen sozialen Absicherung aller Beschäftigten. Sie schilderten jedoch auch die gegenwärtige Situation auf dem Markt für die Berufsgruppen der Wissensarbeiter, die in ihrer beruflichen Ausübung durch die neue Gesetzgebung teilweise massiv beeinträchtigt werden.

Auch die herrschende Irritation vieler Betroffener in Bezug auf die komplexen gesetzlichen Vorgaben, ergänzt durch Befürchtungen wegen illegaler Beschäftigung belangt werden zu können,  konnte dargelegt werden. Als Beispiel wurde die Beauftragungsdauer (Höchstüberlassungsgrenze) von maximal 18 Monaten genannt. Eine Vorgabe die ausschließlich für Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit gilt, aber in vielen Fällen auch bei der Beauftragung von Dienstverträgen herangezogen wird. In diesem Zusammenhang lehnten die Vertreterinnen der Berufsverbände die vermehrt bevorzugte Projektvergabepraxis in Arbeitnehmerüberlassung ab. „Selbständigkeit sein kein Hemd, dass nach bedarf heute angezogen und morgen abgelegt werden kann“, so Strack.

Rechtssicherheit durch Selbständigkeitsnachweis

Den Verbänden der IT-Selbständigen und Interimsmanager gelang es zu darzulegen, dass die am 1.4. in Kraft getretene Gesetzgebung nicht auf die Gruppe der Wissensarbeiter anzuwenden sei. Vielmehr sei den selbständigen Wissensarbeitern die rechtssichere Grundlage für die Ausübung ihrer Arbeit drastisch eingeschränkt worden. Allein durch den Grad ihrer Qualifikation und die Höhe der erzielten Honorare läge keine Schutzbedürftigkeit im Sinne dieser Gesetzgebungsmaßnahme vor.

In diesem Zusammenhang schlugen die Verbände vor, anstelle eines auftragsbezogenen Statusfeststellungsverfahrens, einen personenbezogenen Selbständigkeitsnachweis einzuführen. Ein solcher Nachweis könnte anhand von einfach zu prüfenden Positivkriterien vergeben werden. Zu nennen sind Vorhandensein einer Krankenversicherung, Altersvorsorge und ein Honorar, das über dem Gehalt eines vergleichbaren Angestellten liegt[*1].
Eine solche Massnahme würde es allen Beteiligten, den selbständigen Wissensarbeitern, Vermittlern und Auftraggebern, wieder ermöglichen sich vollends auf die Durchführung ihrer Kernaufgaben zu konzentrieren.

Darüberhinaus sei aber dringender Bedarf, die Prüfkriterien des bestehenden Statusfeststellungsverfahren zu vereinheitlichen und an die moderne und digitalisierte Arbeitswelt anzupassen. Zudem müsse die Dauer des Verfahrens drastisch verkürzt werden.

Die Verbandsvertreter werden Dr. Pfeiffer weitere erforderliche Informationen zusammenstellen auf dessen Basis eine wirkungsvolle Lösung für die Selbständigen Wissensarbeiter umgesetzt werden kann. Dr. Pfeiffer und seine Mitarbeiter prüfen welche Maßnahmen für eine rechtssichere Umsetzung in Frage kommen.

[*1]  Wichtiges Urteil für die Selbständigkeit

 

2. Juli 2017/von DBITS-Mitglied
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png 0 0 DBITS-Mitglied https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png DBITS-Mitglied2017-07-02 15:03:272021-11-16 16:52:15Rechtssicherheit durch „Selbständigkeitsnachweis“
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