Wir haben die Weichen gestellt. Ein Verband, der als Verein organisiert ist, sollte sich an den Interessen und wichtigen Anliegen seiner Mitglieder orientieren. Für den Deutschen Bundesverband Informationstechnologie für Selbständige e.V., kurz DBITS, war es daher an der Zeit, seine Mitglieder zu befragen. Wir wollten erfahren, welche Interessen sie vertreten wissen wollen und wo sonst „der Schuh drückt“. Kurz, wir wollten die Frage beantworten können: Wohin entwickelt sich der DBITS e.V.?
Die Umsetzung der Anforderungen erfordert Mitglieder, die ihre Zeit dafür einsetzen, im Sinne des Verbands etwas zu tun. Ein Verband oder auch Verein ist kein Etwas, das von selbst funktioniert. Wir haben keine fest angestellten Profis, die für uns die Verbandsarbeit erledigen. Ich schicke diese Bemerkung deshalb voraus, weil manch ein Befragter deutlich gemacht hat, dass „der Verband“ etwas tun sollte.
Mit diesem Artikel möchte ich die wichtigsten Ergebnisse unserer Befragung vom Sommer 2020 präsentieren. Dabei zählen vor allem die Anforderungen, welche für einen breiten Kreis von Selbständigen im IT-Bereich wichtig sind. Wir werden aus diesen Ergebnissen geeignete Maßnahmen ableiten. Unsere Befragung hat gezeigt, wie nötig eine Interessenvertretung speziell für IT-Freelancer ist.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/08/group-1825510_1920.jpg12801920Heinrich Tenzhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngHeinrich Tenz2020-09-06 08:59:452021-11-16 10:51:38Wohin entwickelt sich der DBITS e.V.?
Nach längerer Pause geht es nun weiter mit aktuellen Infos für Selbständige aus dem IT-Bereich. Leider blieb in den vergangenen Monaten zu wenig Zeit, um regelmäßig Artikel zu sichten und auf Tauglichkeit für diesen Info-Artikel zu prüfen. Es hat sich also einiges an Material angesammelt. Inzwischen werden die Restriktionen zur Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems nach und nach zurückgenommen. Ob sich die wirtschaftliche Lage für uns selbständige IT-Profis bessern wird, bleibt abzuwarten.
Aktualisiert am 13. Juli 2020
Für diese Infos wird es monatlich nur noch einen Beitrag geben. Dieser Beitrag wird regelmäßig aktualisiert. Nach jeder Aktualisierung wird er mit dem aktuellen Datum versehen und somit wieder nach oben geschoben.
Vor den Empfehlungen auf externe Seiten, beginne ich mit Hinweisen auf unsere eigenen Artikel, die in nächster Zeit wieder häufiger erscheinen werden.
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/07/businessman-2682712_1920.jpg5701500Heinrich Tenzhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngHeinrich Tenz2020-07-14 07:35:002021-11-16 15:12:35Infos für IT-Selbständige im Juli 2020
Bei den Neuigkeiten aus der letzten Woche soll das alles beherrschende Thema Corona ausgespart bleiben. Darüber wird im Moment von den Medien ausreichend berichtet. Und momentan erscheint es noch zu früh, irgendetwas genauer zu beurteilen. Das wäre Spekulation. Wir konzentrieren uns daher auf die Themen, die einerseits den Verband voranbringen, aber auch welche, die in diesen seltsamen Zeiten nicht vergessen werden sollten.
Seit 2 Jahren stehen die IT-Selbständigen unter dem Schutz des Gesetzes zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Selbst gegenüber der Forderung des SPD-Wirtschaftsforums nach einer Lockerung der Regulierung stellt sich das BMAS taub. Was wir jetzt nach 2 Jahren erleben, sind die dramatischen Folgen einer handwerklich schlecht gemachten Gesetzgebung. Durch die Gesetzgebung zur sog. Scheinselbständigkeit ist der Einsatz von selbständigen Spezialisten derart erschwert worden, dass erste börsennotierte Unternehmen ganz darauf verzichten.
Dabei gibt es doch eine Lösung: Wenn Selbständige selbständig sein können, dann lasst Selbständige selbständig sein!
Der 2. Jahrestag der neuen Gesetzgebung zur Regelung von Zeitarbeit und Dienst- und Werkverträgen ist leider kein Anlass für ein freudiges Fest. Im Gegenteil – Nichts von dem, was aus dem Hause BMAS als Begründung für das neue Gesetz angeführt wurde, ist eingetroffen. Vielmehr ist es so, dass die dunkelsten Vorahnungen sogar noch übertroffen wurden. Insbesondere für selbständige qualifizierte Wissensarbeiter. Das, was sich unsere Regierung vor 2 Jahren für den Schutz der Beschäftigten auf dem deutschen Arbeitsmarkt überlegt hat, ist ein Trauerspiel. Weiterlesen
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2020/06/birthday-1835443_1920.jpg11551920DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS-Mitglied2019-05-07 22:30:352021-11-16 15:16:582 Jahre „Schutz“ vor Scheinselbstständigkeit
Am 18. Oktober 2016 fand im Rahmen des „Themenlabor Arbeiten 4.0“ ein “Dialog mit (Solo-)Selbständigen, Gründerinnen und Gründern und kleinen Unternehmen” in den Räumen des Bundesministeriums für Arbeit uns Soziales (BMAS) statt. In den Dialog, der immerhin schon seit April 2015 stattfindet, wurden zum ersten Mal die Selbständigen einbezogen. Insgesamt war es eine hochinteressante Veranstaltung. Bedauerlich ist nur der relativ späte Zeitpunkt, wenn wir berücksichtigen, dass das Gesamtkonzept des Ministeriums schon Ende November, also knapp 6 Wochen später, der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll.
Der DBITS war durch Kerstin Tammling, Rechtsanwältin Stefanie Ebeling und Youssef El-Hourani vertreten.
Die Moderation wurde von Hanno Burmester, externer Berater des BMAS, vorgenommen. Schätzungsweise 200 – 300 Teilnehmer waren erschienen. Eine kurze Befragung zur Zugehörigkeit zu den den Gruppen, Vermittler, Verbände und Selbständige ergab, dass die meisten Teilnehmer aus den Reihen der Selbständigen kamen.
Begrüßung durch Frau Nahles und Vorschläge der Gewerkschaften
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles begrüßte die Teilnehmer. Sie brachte Ihre Sorge um das Wohl der (Solo-)Selbständigen in Bezug auf die soziale Absicherung zum Ausdruck. Dabei unterstrich sie aber auch, dass die selbständige Arbeit nachvollziehbar und förderungswürdig sei. In diesem Zusammenhang verglich sie den Drang Dinge ausprobieren zu wollen, Rückschläge einzustecken und auch zu scheitern mit den Versuchen Ihrer kleinen Tochter die Welt zu entdecken. Sie unterstrich, dass das “sich-Ausprobieren” zur Entwicklung dazugehöre, an bestimmten Punkten aber die helfende Hand erfordere. Frau Nahles ist der Ansicht, dass Selbständige einer verbesserte Vertretung ihrer (der Selbständigen) Interessen bedürfen. Diese sei am besten durch die Gewerkschaften zu leisten. Von einer Pflichtmitgliedschaft für Selbständige in einer Gewerkschaft sprach Frau Nahles (noch) nicht.
Dr. Karin Schulze Buschoff vom WSI (ein Institut der Hans-Böckler-Stiftung, dem Förderungswerk des DGB) stellte ihre Reformvorschläge zur sozialen Sicherung der Solo-Selbstständigen in Deutschland vor. Ihr Fokus liegt auf der Ausweitung der staatlichen Rentenversicherung auf alle Selbstständigen. Dabei konzentriert sich Frau Schulze Buschoff aber nicht nur auf die Altersvorsorge, sondern auch auf die Kranken- und Arbeitslosenversicherung, sowie den Mutterschutz. Ihren Vorschlägen zur Folge soll eine sozialversicherungsrechtliche Gleichbehandlung von Selbstständigen und abhängig Beschäftigten angestrebt werden um Sicherungslücken aufgrund wechselhafter Erwerbsbiografien zu vermeiden. Des Weiteren sieht Frau Schulze Buschoff Reformbedarf hinsichtlich der Förderung der Existenzgründungen, des Arbeits- und Tarifrechts (Stichwort: Mindestlohn), des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Mitbestimmung.
Selbständige kommen zu Wort
Zu Worte kamen 3 Selbständige und ein Vertreter einer Genossenschaft. Während die 3 Selbständigen interessante Einblicke in Ihr Marktsegment boten (Lektorat, IT und Design) nutzte der Genossenschaftsvertreter seine Redezeit vorwiegend für die Eigenwerbung und das Bashing von etablierten Vermittlerfirmen.
Nach dem Mittagessen gab es einen, leider viel zu kurzen, Zeitraum für Themenworkshops.
Workshop: „Alterssicherung“
Workshop: „Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitslosenversicherung, Gründungsförderung, Qualifizierung und Weiterbildung“
Workshop: „Gemeinsame Interessenvertretung und gerechte Vergütung“
Wir möchten an dieser Stelle lediglich auf den 1. Workshop “Alterssicherung” eingehen. Die Workshops fanden parallel zueinander statt. Zur Verfügung standen 1,5 Stunden. Jeder Workshop mit 2 Vorträgen von geladenen Referenten. Demzufolge war nicht wirklich viel Raum für den Gedankenaustausch.
Der Workshop “Alterssicherung” war stark frequentiert. Die Teilnehmer wurden in 3 Gruppen aufgeteilt, um sich mit unterschiedlichen Fragestellungen zum Thema Altersvorsorge auseinander zu setzen.
Diskussionsgruppe A – Vorsorgepflicht, Versicherungspflicht, Status Quo
Diskussionsgruppe B – Beiträge, Beitragbemessung, Leistungsumfang
Diskussionsgruppe C – Erwerbsbiografien, Sonderregelungen
In den einzelnen Gruppen wurde angeregt diskutiert und die Ergebnisse am Ende allen Workshopteilnehmern vorgetragen.
Die Ergebnisse sind in das inzwischen publizierte Weißbuch Arbeiten 4.0 eingeflossen. Immerhin wird den Selbständigen ein ganzes Kapitel (4.7 SELBSTSTÄNDIGKEIT: FREIHEIT FÖRDERN UND ABSICHERN) gewidmet.
Die Veranstaltung wurde durch Benjamin Mikfeld, Leiter der Grundsatzabteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, abgeschlossen. Herr Mikfeld war selbst einmal für einen Zeitraum von 2 Jahren selbständig als Projektmanager tätig, hat dann aber für sich festgestellt, dass diese Beschäftigungsform nicht passend war. Aus den Ergebnissen der Diskussionsgruppen hatte er mitgenommen, dass die Sozialversicherungssysteme in ihrer bestehenden Form nicht wirklich zu der Realität der Selbständigen passen. Die Arbeitsergebnisse sollen beim Verfassen des Weißbuches Arbeiten 4.0 berücksichtigt werden.
Zusammenfassend wurde deutlich, dass bei den Verantwortlichen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und auch den Gewerkschaften keine realistische Vorstellung darüber besteht, wie sich die Realität eines Selbständigen darstellt. Auch die Vielschichtigkeit dieser Erwerbsform wurde nicht erfasst. So wird beispielsweise nicht zwischen Selbständigkeit als Haupterwerbsform oder in Nebenbeschäftigung differenziert. Auch dass sich die Selbständigkeit je nach Branche und Beruf vollkommen anders darstellt wurde nicht wirklich erfasst. Ein Selbständiger, insbesondere ein Solo-Selbständiger, ist demnach per se schutzbedürftig. Deutlich wurde dies insbesondere bei der Diskussion um Tarifverträge für Selbständige und gemeinsame Interessenvertretung (durch die Gewerkschaften).
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png00DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS-Mitglied2016-10-30 10:36:532021-10-21 17:21:11Impressionen aus Berlin – Themenlabor Arbeiten 4.0
An dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung zum Stand der Dinge rund um die Gesetze zum Themenkreis “Missbrauch von Werkverträgen”. Weitere Details sind in unseren Newslettern aus der Vergangenheit und auf dieser Website zu finden.
Ursprung und wesentliche Meilensteine
Im Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Legislaturperiode hatte sich die Bundesegierung zum Ziel gesetzt, den Missbrauch von Werkverträgen zu unterbinden. Im November 2015 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf vor, der, sofern er umgesetzt worden wäre, die Geschäftsmodelle Tausender im Markt etablierter Selbständiger an den Rand der Illegalität gerückt hätte. Die für die Selbständigen relevanten Gesetzesänderungen bezogen sich im Wesentlichen auf den §611a, BGB. Die dort genannten Kriterien kamen einem Berufsverbot für Selbständige (in der IT) sehr nahe.
Durch vehemente Reaktionen aus der Wirtschaft, allen voran der ADESW, bei der auch der DBITS assoziierter Partner ist, wurden die Kriterien, zurückgenommen. Seit Februar 2016, ist die Liste der Einzelkriterien verschwunden. Sie wurde durch eine (zusätzliche) Definition des Arbeitnehmerbegriffes ersetzt. Die verbliebenen wesentlichen Änderungen des Gesetzespaketes, beziehen sich auf Regulierungen im Umfeld von Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen.
Aktueller Stand
Die aktuell vorliegende Fassung des Referentenentwurfs ergibt für die Werk/Dienstvertragsseite keine Neuerungen – also weiterhin Status Quo. Es wird bis zum Ende der politischen Sommerpause nicht viel passieren, die sogenannte 1. Lesung und die Anhörungen finden voraussichtlich im September/Oktober statt, bis das Gesetz Anfang November durch den Bundesrat geht und im Januar 2017 (spätestens 01.07.2017) wirksam wird.
Änderungen für IT-Selbständige, wirtschaftlicher Schaden
Inhaltlich sind wir (die Selbständigen in der IT) dem Gesetz nach wieder am Anfang, auf dem Stand zu Beginn der Legislaturperiode, angekommen. Dennoch hat sich die Situation für die Selbständigen geändert.
Viele Auftraggeber wurden und werden durch die Diskussionen um die Scheinselbständigkeit massiv verunsichert. In diversen Unternehmen, die regelmäßig externe Spezialisten beauftragt hatten und diesbezüglich nie rechtlichen Bedenken bestanden, herrscht jetzt große Unsicherheit und nicht selten wird mit vorauseilendem Gehorsam reagiert. Aufträge werden nicht mehr vergeben, kurzfristig beendet, Beauftragungszeiträume reduziert, etc. pp. Ein enormer wirtschaftlicher Schaden, insbesondere für die selbstständigen Wissensarbeiter und Projektvermittler, kann schon jetzt beziffert werden. Auch die Aufraggeber selbst können Ihre Geschäfte nicht mehr in gewohnter Manier betreiben.
Vermehrt Überprüfungen durch den Zoll?
Überprüfungen des Zolls, als ausführendes Organ, häufen sich. Zumindest wird darüber in letzter Zeit vermehrt in der Presse berichtet. Teilweise hat es den Anschein, dass es bei den Überprüfungen tatsächlich begründete Verdachtsmomente auf Scheinselbständigkeit und/oder den Missbrauch von Werkverträgen gibt und entsprechend groß ist die Aufmerksamkeit.
Andererseits wird sehr wenig über den Fortgang der einzelnen Überprüfungen berichtet. Ob es sich tatsächlich um einen gesetzeswidrigen Fall gehandelt hat, erfährt die Öffentlichkeit dann nicht bzw. nicht in so prominenter Aufmachung. Zu lesen ist hauptsächlich von Überprüfungen im gewerblichen Umfeld, in dem häufig Werkverträge vergeben werden. Vergleichbare Aktionen im administrativen bzw. IT-Umfeld scheinen derzeit nicht im Fokus der Behörden zu stehen oder aber es wird nicht darüber berichtet.
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
Die Bundesrechtsanwaltskammer äußerte erhebliche Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit des gegenwärtigen Entwurfs. Interessant sind auch die Bewertungen über die Situation der Solo-Selbständigen, sowie die Interpretation der Entwicklung der Solo-Selbständigkeit an sich. Zum einen ist einer Studie im Auftrage des BMAS zu entnehmen, dass die Zahl der Solo-Selbständigen rückläufig sei, zum anderen bekommen wir Berichte zu lesen, die das Gegenteil behaupten.
In nahezu allen Berichten wird der Standpunkt vertreten, dass der Solo-Selbständige ein moderner Vertreter des „Tagelöhners“ sei und Hilfe benötige. Das mag in einigen Fällen vermutlich zutreffen, nur werden auch noch jetzt, nach monatelangen Diskussionen um das Thema, die Selbständigen, die Ihrer Tätigkeit freiwillig und gern nachgehen, nur selten in der meinungsbildenden Berichterstattung berücksichtigt. Es könnte sich die Vermutung aufdrängen, dass diese Auslegungsrichtung ideologisch und bisweilen auch von der persönlichen Situation der einzelnen Autoren geprägt ist.
Noch immer gilt: Es kommt darauf an, wie ein Vertrag gelebt wird
Für den Alltag von uns Selbständigen in der IT ist nach wie vor maßgeblich, wie ein Vertrag zwischen Auftraggeber und IT-Selbständigen gelebt wird. An dieser Stelle nochmals der Verweis auf das DBITS Fact Sheet. Es hat immer noch Bestand und wir empfehlen jedem Selbständigen in der IT die darin enthaltenen Regeln zu befolgen.
Zum Nachlesen…
Hier eine nur kleine Anzahl von Veröffentlichungen aus der letzten Zeit.
DBITS Fact-Sheet für IT-Selbständige (Das Fact-Sheet selbst steht im Mitgliederbereich der DBITS-Website zum Download bereit.)
https://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.png00DBITS-Mitgliedhttps://www.dbits.it/wp-content/uploads/2024/06/DBITS-2024-344x128-1.pngDBITS-Mitglied2016-07-12 15:26:442021-11-16 17:07:58BMAS-Gesetzesentwurf – Zusammenfassung und Status